Erste Ernennungen im Tenure-Track-Programm

Bayern, Schleswig-Holstein und Thüringen haben im Tenure-Track-Programm von Bund und Ländern die ersten jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu Tenure-Track-Professorinnen und -Professoren ernannt. Die Ernennungen sind zum 1. Oktober erfolgt.

Mehr Planbarkeit und mehr Transparenz für den wissenschaftlichen Nachwuchs – mit der Einführung der Tenure-Track-Professur wollen Bund und Länder einen Kultur- und Strukturwandel im deutschen Wissenschaftssystem anstoßen. Zum 1. Oktober haben nun die Friedrich-Schiller-Universität Jena, die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel sowie die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg die ersten drei im Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses finanzierten Tenure-Track-Professuren besetzt. Sie waren in den Bereichen Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften und Informatik ausgeschrieben.

Weitere Besetzungen folgen noch dieses Jahr

Bundesweit haben acht weitere geförderte Hochschulen Rufe erteilt und befinden sich derzeit in Berufungsverhandlungen. Es ist deshalb noch mit weiteren Besetzungen in diesem Jahr zu rechnen. Der Besetzungszeitraum für die insgesamt 468 bewilligten Professuren der ersten Auswahlrunde endet 2020.

Die Tenure-Track-Professur als international bekannter Karriereweg zusätzlich zum bisherigen Berufungssystem

Das Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zielt auf die strukturelle Ergänzung vorhandener Karrierewege im deutschen Wissenschaftssystem. Für die flächendeckende Etablierung werden im Programm bis zum Jahr 2032 1.000 zusätzliche Tenure-Track-Professuren gefördert. Diese sollen langfristig erhalten bleiben. Hierzu stellt der Bund insgesamt bis zu eine Milliarde Euro bereit, die Sitzländer der geförderten Hochschulen stellen die Gesamtfinanzierung sicher.

Zweite Bewilligungsrunde des Tenure-Track-Programms steht bevor

Die zweite Bewilligungsrunde ist für das Jahr 2019 vorgesehen. Antragsberechtigte Universitäten und ihnen gleichgestellte Hochschulen der Länder können sich hierauf bis zum 31. Januar 2019 bewerben.

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