Zweite Förderrichtlinie zum Tenure-Track-Programm veröffentlicht

Die Förderrichtlinie zur zweiten Bewilligungsrunde des Bund-Länder-Programms zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses steht ab sofort zum Abruf bereit.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat heute die Richtlinie zur zweiten Bewilligungsrunde des Bund-Länder-Programms zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses veröffentlicht. Somit bietet sich für Universitäten und ihnen gleichgestellte Hochschulen der Länder eine neue Chance, Konzepte zur Umsetzung einer Tenure-Track-Professur zu entwickeln und einzureichen. Antragsberechtigt sind die Universitäten, die im Rahmen der ersten Bewilligungsrunde nicht oder nur anteilig gefördert werden.

Erfolgreicher Programmstart 2017

Mit der ersten Bewilligungsrunde des Tenure-Track-Programms im Jahr 2017 haben Bund und Länder den Strukturwandel im Bereich der Karrierewege junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an deutschen Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen der Länder erfolgreich initiiert. 468 Tenure-Track-Professuren wurden zur Förderung bewilligt.

Strukturwandel weiter vorantreiben

Diesen Weg wollen Bund und Länder nun in der zweiten Bewilligungsrunde weiter beschreiten. Hierfür stehen bis zu 532 Tenure-Track-Professuren zur Förderung bereit. Die antragsberechtigten Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen der Länder können sich hierauf bis zum 31. Januar 2019 bewerben.

Die Förderrichtlinie, die Antragsunterlagen sowie Fragen und Antworten für Antragstellerinnen (FAQ-A) sind ab sofort unter https://www.tenuretrack.de/de/foerderung abrufbar. Die Bekanntmachung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger erfolgt zeitnah.

Mehr Planbarkeit und Transparenz auf dem Weg zur Professur

Ziel des Bund-Länder-Programms ist es, dem wissenschaftlichen Nachwuchs eine verlässliche berufliche Perspektive zu bieten und gleichzeitig das gesamte Wissenschaftssystem durch größere Planbarkeit zu stärken. Hierzu soll die Tenure-Track-Professur als neuer Karriereweg etabliert und die vorhandenen Karrierewege zur Professur in Deutschland dauerhaft ergänzt werden.

Für die Förderung von 1.000 Tenure-Track-Professuren stellt der Bund – verteilt auf zwei Bewilligungsrunden – bis zu 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Die Länder haben sich verpflichtet, die 1.000 Tenure-Track-Professuren immer wieder neu auszuschreiben und sie langfristig zu erhalten. Zugleich werden die Länder die Zahl der unbefristeten Professuren um 1.000 erhöhen, um die Karrierechancen des wissenschaftlichen Nachwuchses insgesamt zu verbessern.