Argelander-Professur (W1) für das Recht der Nachhaltigkeit und ökologischen Transformation (Tenure-Track auf W2)

Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn ist eine international operierende Forschungsuniversität mit einem breiten Fächerspektrum. Über 200 Jahre Geschichte, rund 38.000 Studierende, mehr als 6.000 Beschäftigte und ein exzellenter Ruf im In- und Ausland: Die Universität Bonn zählt zu den bedeutendsten Universitäten Deutschlands und wurde als Exzellenzuniversität ausgezeichnet.

Zur Schärfung und Weiterentwicklung ihres wissenschaftlichen Profils hat die Universität sechs transdisziplinäre Forschungsbereiche / Transdisciplinary Research Areas (TRAs) etabliert. Als neuartige innovationsfördernde Organisationsstrukturen richten die TRAs die universitäre Forschung auf zentrale wissenschaftliche, technologische und gesellschaftliche Zukunftsthemen hin aus. Sie dienen als kreative und explorative Plattformen, auf denen sich Fächer und Fakultäten themenorientiert verbinden und ihre strategische Entwicklung koordinieren.

Die Förderung von Wissenschaftler*innen auf allen Karrierestufen ist eines der wichtigsten Ziele der Exzellenzuniversität Bonn. Dabei dienen Argelander-Tenure-Track-Professuren speziell der Förderung des exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchses und ermöglichen ihm die Bearbeitung und Weiterentwicklung seiner Forschungsfragen an der Schnittstelle zwischen den Disziplinen. Im Transdisziplinären Forschungsbereich „Individuen, Institutionen und Gesellschaften“ (TRA Individuen, Institutionen und Gesellschaften) der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn ist im Rahmen der Exzellenzstrategie eine

Argelander-Professur (W1)

für das Recht der Nachhaltigkeit und ökologischen Transformation

(Tenure-Track auf W2)

zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.

Diese Tenure-Track-Professur wird durch das Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Tenure-Track-Programm) gefördert. Die Tenure-Track-Zusage steht nicht unter Stellenvorbehalt.

Die Besetzung erfolgt zunächst als W1-Professur mit Tenure-Track auf eine W2-Professur im Fachbereich Rechtswissenschaften der mit der TRA Individuen, Institutionen und Gesellschaften verbundenen Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität.

Die Argelander-Professur soll ihren Schwerpunkt in Forschung und Lehre im Bereich der Nachhaltigkeitsfragen des öffentlichen Rechts haben. Gesucht wird eine Persönlichkeit mit abgeschlossenem Hochschulstudium der Rechtswissenschaft, die ihre besondere wissenschaftliche Eignung über die herausragende Qualität einer Promotion im Bereich des Staats- und/oder Verwaltungsrechts nachgewiesen und möglichst auch bereits zum Recht der Nachhaltigkeit publiziert hat. Ein Forschungsschwerpunkt auf intergenerationalen Ungleichheiten und Verteilungseffekten, die durch Umweltzerstörungen und durch Maßnahmen zu deren Bekämpfung entstehen, ist erwünscht. Die Kandidat*innen sollen die Bereitschaft mitbringen, die aufgeworfenen Fragen auch an den Schnittstellen zu der Umweltökonomik, Verhaltensökonomik oder Soziologie zu erforschen.

Die Kandidat*innen sollen sich durch selbständige Wahrnehmung von Aufgaben in Forschung und Lehre in ihrem jeweiligen Fachgebiet für die Tätigkeit als Hochschullehrer*in weiterqualifizieren. Pädagogische Eignung wird vorausgesetzt. Wünschenswert sind wissenschaftliche Publikationsaktivitäten sowie Lehrerfahrung. Die Bereitschaft zu interdisziplinärer Lehre und Forschung wird erwartet.

Die Ausschreibung richtet sich an Nachwuchswissenschaftler*innen in einer frühen Phase ihrer Karriere. Die Promotion soll in der Regel nicht länger als vier Jahre zurückliegen. Sofern Bewerber*innen an der Universität Bonn promoviert haben, sollen sie die Universität nach der Promotion gewechselt haben oder mindestens zwei Jahre außerhalb der Universität Bonn wissenschaftlich tätig gewesen sein.

Die Einstellungsvoraussetzungen richten sich nach § 36 HG NRW. Juniorprofessor*innen werden für die Dauer von drei Jahren berufen; eine Verlängerung um weitere drei Jahre ist bei positiver Zwischenevaluation möglich. Bei positiver Abschlussevaluation wird die Professur auf W2 Niveau verstetigt. Eine solche Verstetigung setzt voraus, dass die berufene Person sich erfolgreich in den Bereichen des Rechts der Nachhaltigkeit und der ökologischen Transformation profiliert und durch entsprechende Publikationen eine angemessene Sichtbarkeit erlangt. Das Tenure-Track- Verfahren wird von der Tenure-Track Kommission des Fachbereiches Rechtswissenschaften der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät über den gesamten Zeitraum von der Ausschreibung bis zur Endevaluation begleitet. Die zentrale Tenure-Track-Ordnung der Universität Bonn sowie weitere Informationen zum Tenure-Track an der Universität Bonn finden Sie unter https://www.uni-bonn.de/tenure-track.

Weitere Informationen zum Transdisziplinären Forschungsbereich „Individuen, Institutionen und Gesellschaften“ finden Sie hier: www.tra4.uni-bonn.de

Bei fachlichen Fragen zu dieser Professur kontaktieren Sie bitte Prof. Dr. Dr. Wolfgang Durner (E-Mail: durner@jura.uni-bonn.de).

Die Universität Bonn setzt sich für Diversität und Chancengleichheit ein. Sie ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert und verfügt über einen Dual Career-Service. Ihr Ziel ist es, den Anteil der Frauen am wissenschaftlichen Personal zu erhöhen und deren Karrieren besonders zu fördern. Sie fordert deshalb einschlägig qualifizierte Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerbungen werden in Übereinstimmung mit dem Landesgleichstellungsgesetz behandelt. Die Bewerbung geeigneter Menschen mit nachgewiesener Schwerbehinderung und diesen gleichgestellten Personen ist besonders willkommen.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, zwei Referenzschreiben, Schriftenverzeichnis, Forschungsplan, bis zu drei Publikationen mit Bezug zum Forschungsschwerpunkt der Professur, Verzeichnis von Lehrveranstaltungen und Ergebnissen von Lehrevaluationen sowie Kopien von Hochschulzeugnissen und -urkunden) werden bis zum 22.08.2022 erbeten.

Bitte bewerben Sie sich über das Bewerbungsprotal der Bonner Universität unter: http://www.berufungsportal.uni-bonn.de

Die Berufungskommission behält sich vor, auch Bewerbungen zu berücksichtigen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen.

 

Kriterien für die Vergabe von Tenure an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen
Fakultät der Universität Bonn für Tenure im Bereich Law and Economics/Ökonomische
Analyse des Rechts

31. März 2020

Prof. Dr. Jürgen von Hagen (Dekan), Prof. Dr. Raimund Waltermann (Prodekan),
Prof. Dr. Daniel Zimmer (Direktor, CASTLE)

Vorwort

Die Vergabe von Tenure und die Besetzung unbefristeter Professuren sind die wichtigsten Entscheidungen, die an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät getroffen werden. Wie die Besetzung unbefristeter Professuren hat auch die Vergabe von Tenure bedeutende und langfristige Auswirkungen auf die Entwicklung und wissenschaftliche Stellung des jeweiligen Fachbereichs. Aus diesem Grund müssen diese Entscheidungen mit besonderer Umsicht getroffen werden.

Standards und Ziele von Tenure-Track-Verfahren

Gemäß den Richtlinien für Berufungsverfahren an den Fakultäten der Universität Bonn soll jede*r neue Professor*in die durchschnittliche Qualität der wissenschaftlichen Arbeit an der jeweiligen Fakultät verbessern. Da Tenure-Entscheidungen eher auf Grundlage der zu erwartenden als der bereits erbrachten akademischen Leistungen beruhen, bedeutet dies, dass von neu berufenen Professor*innen erwartet wird, dass sie mit ihrer Forschung qualitativ über dem Durchschnitt an dem jeweiligen Institut liegen. Ob dieses Kriterium erfüllt ist, soll anhand der akademischen Erfolge des/der Kandidat*in zum Zeitpunkt der Tenure-Entscheidung sowie von internen und externen Beurteilungen seiner/ihrer künftig zu erwartenden Erfolge entschieden werden.

Evaluationen im Tenure-Track-Verfahren

Die Evaluationen im Tenure-Track-Verfahren (Zwischen- und Endevaluation) haben vor allem die wissenschaftliche Leistung des/der Kandidat*in als Indikatoren der künftig zu erwartenden wissenschaftlichen Erfolge zum Gegenstand. Die Evaluationen stützen sich auf externe und interne Gutachten hinsichtlich der wissenschaftlichen Leistung und Erfolge des/der Kandidat*in. Die Zwischenevaluationen sind zwangsläufig perspektivischer ausgerichtet als finale Tenure-Entscheidungen. Eine positive Zwischenevaluation schließt eine negative Endevaluation nicht aus.

Tenure-Entscheidungen basieren auf der Qualität und internationalen Beachtung der schriftlichen Forschungsarbeiten sowie der erwarteten Qualität künftiger Forschung des/der Kandidat*in. Die Tenure-Track-Kommission soll einen Eindruck von der Qualität der tatsächlichen Forschungsarbeit in ihrer Gesamtheit gewinnen, unabhängig von Veröffentlichungsaspekten oder anderen indirekten Indikatoren.

Finanzielle Überlegungen, wie die Verfügbarkeit einer unbefristeten Stelle im Personalbudget der Fakultät, dürfen bei der Vergabe von Tenure keine Rolle spielen.

Mit Blick auf diese Ziele können unterschiedliche Arten von Veröffentlichungen den Anforderungen für die Vergabe von Tenure entsprechen.

(a)  Das folgende Anforderungsprofil könnte eine*m typische*n erfolgreiche*n Kandidat*in entsprechen:

  • Mehrere veröffentlichte Beiträge in sehr renommierten oder führenden Journals, in denen sich die Forschungsqualität und breitere Forschungsagenda des/der Kandidat*in widerspiegeln und mit denen sich der/die Kandidat*in in seinem/ihrem Fachbereich führend positioniert.
  • Nachweisliche Fähigkeit und Bereitschaft, zur Entwicklung der jeweiligen Gruppe beizutragen, beispielsweise durch die Betreuung von Absolvent*innen und Mitarbeit an großen Förderanträgen (CRC, Exzellenzcluster etc.), sowie das Beitragen zu exzellenter Forschung im Fachbereich im weiteren Sinne.
  • Nachweisliche Erfolge in der Lehre, die sich in den Evaluationen von Lehrveranstaltungen widerspiegeln.

(b)  Alternativ könnte das folgende Anforderungsprofil eine*m typische*n erfolgreiche*n Kandidat*in entsprechen:

  • Eine exzellente Buchveröffentlichung, in der sich die Forschungsqualität und breitere Forschungsagenda des/der Kandidat*in widerspiegeln und mit denen sich der/die Kandidat*in in seinem/ihrem Fachbereich führend positioniert.
  • Darüber hinaus veröffentlichte Beiträge in renommierten oder führenden Journals.
  • Nachweisliche Fähigkeit und Bereitschaft, zur Entwicklung der jeweiligen Forschungsgemeinschaft beizutragen, beispielsweise durch die Betreuung von Absolvent*innen und Mitarbeit an großen Förderanträgen (CRC, Exzellenzcluster etc.), sowie das Beitragen zu exzellenter Forschung am Institut im weiteren Sinne.
  • Nachweisliche Erfolge in der Lehre, die sich in den Evaluationen von Lehrveranstaltungen widerspiegeln.

Die Evaluationen im Tenure-Track-Verfahren berücksichtigen die akademische Bedeutung der Arbeit eines/einer Kandidat*in hinsichtlich ihrer Originalität, ihrem Beitrag zum jeweiligen Fachgebiet sowie ihren Auswirkungen auf den jeweiligen Berufsstand. Tenure-Entscheidungen basieren nicht auf numerischen Veröffentlichungserfolgen. So kann sich ein*e Kandidat*in mit einer Reihe von Beiträgen in renommierten oder führenden Journals auf seinem/ihrem Fachgebiet führend positionieren. Auf dieselbe Weise kann sich ein*e Kandidat*in auch mit einer starken Buchveröffentlichung führend positionieren. Hingegen können selbst in führenden Journals veröffentlichte Beträge wissenschaftlich eher schwach sein und auch von der Kommission und/oder externen Gutachter*innen so bewertet werden. Andererseits könnte die wissenschaftliche Stärke eines Beitrages auch eher einem/einer Co-Autor*in oder Betreuer*in zugeschrieben werden, und nicht dem/der Kandidat*in selbst.

Die Kriterien für eine erstklassige Veröffentlichung können zudem je nach Fachbereich abweichen.

Bei der Bewertung eines/einer Kandidat*in sollte die Tenure-Track-Kommission daher die gesamte Zeit seit der Promotion (sowie die Dauer der Promotion) berücksichtigen und dabei Verzögerungen bei der Veröffentlichung von Publikationen sowie besondere Umstände wie Kinderbetreuungszeiten in ihre Überlegungen mit einbeziehen.

Externe Gutachten

Entscheidungen über die Vergabe von Tenure stützen sich gemäß den Bestimmungen der Universität und Fakultät für Personal- und Tenure-Entscheidungen auf interne und externe Gutachten. Externe Gutachter*innen sollten darüber informiert werden, dass Kinderbetreuungszeiten eine Tenure-Entscheidung nicht negativ beeinflussen dürfen. Mit der Bitte um ein externes Gutachten werden die Gutachter*innen aufgefordert, die folgenden Fragen zu beantworten:

  • Wo in Europa oder in den USA hat der/die Kandidat*in die besten Aussichten auf eine unbefristete Professur? Wo hat der/die Kandidat*in keine guten Aussichten auf eine unbefristete Professur? Wie bewerten Sie den/die Kandidat*in im Vergleich zu anderen Hochschullehrer*innen in Bonn auf seinem/ihrem Fachgebiet, die sich auf einer vergleichbaren Karrierestufe befinden? Um die Beantwortung dieser Fragen zu erleichtern, könnte den Gutachter*innen eine Liste mit kürzlich auf Lebenszeit berufenen Professor*innen (in Europa oder auch weltweit) zur Verfügung gestellt werden.
  • Haben die laufenden und geplanten Forschungsarbeiten des/der Kandidat*in das Potenzial, in führenden Journals veröffentlicht zu werden? Wenn ja, welche?
  • Findet der/die Kandidat*in mit seiner/ihrer Arbeit internationale Beachtung, z. B. in Form von weiterführender Forschung, die auf seiner/ihrer Arbeit basiert? Wo und wie oft wird die Arbeit zitiert? Kennen Sie und Ihre Kolleg*innen die Forschung des/der Kandidat*in und würden Sie ihn/sie zu einem Seminar einladen? Ist der/die Kandidat*in ein*e gefragte*r Gutachter*in auf seinem/ihrem Fachgebiet?
  • In Kürze: Ist diese*r Kandidat*in für seine/ihre Arbeit auf seinem/ihrem Fachgebiet an renommierten Universitäten bekannt und anerkannt?

Richtlinien für Tenure-Track-Professor*innen

Tenure-Track-Professor*innen sollten wissen, was sie erwartet und auf welcher Grundlage ihre Leistungen bewertet werden. Angesichts der oben genannten Ziele und Kriterien ist es besonders wichtig, dass sich Tenure-Track-Professor*innen ambitionierte Publikationsziele setzen und ein kohärentes Forschungsprogramm entwickeln, mit dem sie ihre Sichtbarkeit auf ihrem Fachgebiet erhöhen können. Dies bedeutet insbesondere:

  • sich nicht zu breit auf unterschiedlichen Fachgebieten aufzustellen, da die Tenure-Track-Phase dazu gedacht ist, sich als renommierte*r Expert*in auf einem Fachgebiet zu positionieren,
  • sich nicht zu schnellen Publikationen von geringer Qualität hinreißen zu lassen,
  • einen klaren und für Peers ersichtlichen Forschungsfokus sicherzustellen.

Darüber hinaus sollten Tenure-Track-Professor*innen gute Erfolge in der Lehre nachweisen können.