eine Juniorprofessur (W1) für Wirtschaftsinformatik, insbesondere Smart Data (m/w/d) mit Tenure-Track nach W2

Im Fachbereich 4: Informatik am Campus Koblenz ist am Institut für Wirtschafts- und Verwaltungsinformatik (IWVI) zum 01.09./01.10.2020
im Rahmen des Bund-Länder-Programms zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses – WISNA -

eine Juniorprofessur (W1) für Wirtschaftsinformatik,
insbesondere Smart Data (m/w/d)
mit Tenure-Track nach W2

zu besetzen.

Aufgabenschwerpunkte:
Die Juniorprofessur ist angesiedelt im Bereich der Wirtschaftsinformatik insbesondere dem Bereich Data Science, der wissenschaftlich fundierte Methoden, Prozesse, Algorithmen und Systeme zur Extraktion von Erkenntnissen und Mustern sowohl aus strukturierten als auch unstrukturierten Daten zur Verfügung stellt.

Geeignete Kandidatinnen/Kandidaten haben einen Abschluss in Anwendungsorientierter Informatik oder Wirtschaftsinformatik, verfügen sowohl über ein profundes Informatikverständnis (zu Analysemethoden und Algorithmen) als auch über das notwendige Domänenwissen (zu sozio-technischen Informationssystemen). Sie verfügen über Erfahrungen in der Forschung und Lehre im Bereich Analyse von Daten im Unternehmenskontext (aus ERP-/PPS-/CSCW-Systemen), von „Dingen“ (Maschinen, Sensoren, Geräten) bzw. aus dem offenen Internet. Die Juniorprofessur soll sich im bestehenden Enterprise-of-Things-Labor einbringen und dieses ggf. langfristig übernehmen.

Die Lehrverpflichtung beträgt zunächst 4 Semesterwochenstunden.

Einstellungsvoraussetzungen:
Erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer Universität oder vergleichbaren Hochschule, ausgenommen mit einem Bachelorgrad, oder ein Masterabschluss, pädagogische Eignung, die gesondert nachzuweisen ist, sowie besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualität einer Promotion nachgewiesen wird. Insbesondere wird erwartet, dass der Kandidat/die Kandidatin international hochrangig publiziert hat.
Erfahrung in der Drittmitteleinwerbung sowie bei der Durchführung von Drittmittelprojekten ist erwünscht.

Außerdem sollen die Bewerber*innen nach der Promotion die Universität gewechselt haben oder mindestens zwei Jahre außerhalb der Universität Koblenz-Landau wissenschaftlich tätig gewesen sein.

Sofern vor oder nach der Promotion eine Beschäftigung als wissenschaftliche/r Mitarbeiter*in oder als wissenschaftliche Hilfskraft mit einem erfolgreich abgeschlossenen Hochschulstudium erfolgt ist, sollen Promotions- und Beschäftigungsphase zusammen nicht mehr als sechs Jahre betragen haben (Mutterschutz und Erziehungszeiten werden nicht angerechnet); § 2 Abs. 3 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes gilt entsprechend.

Diese Tenure-Track-Professur wird durch WISNA gefördert. Zielgruppe des Programms sind Wissenschaftler*innen in einer frühen Karrierephase. Die Besetzung der Professur setzt die Förderfähigkeit nach WISNA voraus.

Juniorprofessoren*innen werden für die Dauer von drei Jahren zu Beamten*innen auf Zeit ernannt. Eine Verlängerung um drei Jahre ist bei entsprechender Bewährung (positive Zwischenevaluierung) möglich.

Nach Ablauf der sechsjährigen Anstellungsphase als Juniorprofessor*in erfolgt bei positiver Tenure-Evaluierung die Übernahme auf eine Lebenszeitprofessur (W 2) im Rahmen eines Tenure-Track-Verfahrens, sofern hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen des Hochschulgesetzes (HochSchG) des Landes Rheinland-Pfalz (u.a. § 50 Abs. 5 S. 3 HochSchG) erfüllt sind und die beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Die Verfahren werden in der „Tenure-Satzung“ der Universität Koblenz-Landau (https://www.uni-koblenz-landau.de/de/uni/organisation/verwaltung/abteilungen/stab-spp/satzungen-richtlinien) geregelt.

Das Land Rheinland-Pfalz und die Universität Koblenz-Landau vertreten ein Konzept der intensiven Betreuung der Studierenden und erwarten deshalb eine hohe Präsenz der Lehrenden an der Universität.

Frauen werden bei Einstellungen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit und solange eine Unterrepräsentanz vorliegt. Dies gilt nicht, wenn in der Person eines Bewerbers so schwerwiegende Gründe vorliegen, dass sie auch unter Beachtung des Gebotes zur Gleichstellung der Frauen überwiegen.

Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt.

Bewerberinnen/Bewerber senden ihre Unterlagen (Lebenslauf mit wissenschaftlichem Werdegang, Zeugnisse etc.) bis zum 07. Februar 2020 unter Angabe der Kennziffer 141-2019 an das Personalreferat der Universität Koblenz-Landau, Präsidialamt, Rhabanusstr. 3, 55118 Mainz. Elektronische Bewerbungen sind nicht erwünscht.

www.uni-ko-ld.de/karriere