Junior-Professur (W1) für Neues Testament mit Tenure Track (auf W3)

An der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn ist, gefördert aus Mitteln des Bund-Länder-Programms zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, zum 1. April 2021 eine

Junior-Professur (W1) für Neues Testament mit Tenure Track (auf W3)

zunächst befristet bis zum 31. März 2024, zu besetzen.

Die Evangelisch-Theologische Fakultät ist bestrebt, ihr Profil im Sinne einer gegenwartsbezogenen und intellektuell risikobereiten Theologie konsequent auszubauen. Sie sucht nach einer Persönlichkeit, die sich an dieser Profilbildung engagiert und kreativ beteiligt und bereit ist, ihre Expertise in Forschung und Lehre insbesondere im Bereich der Digital Humanities in neue fakultätseigene und universitätsweite Verbünde einzubringen.

Erwartet wird die Fähigkeit und Bereitschaft, das Fach Neues Testament in der Lehre in allen Studiengängen und auch in englischer Sprache breit zu vertreten. Zu den zentralen Aufgaben der Professur gehört die Entwicklung von neuen Lehrformaten (z.B. des blended learning).

In der Forschung wird ein durch bisherige Projekte schon nachgewiesener Schwerpunkt in auf das Neue Testament bezogenen Methoden und Fragestellungen der Digital Humanities erwartet. Ein weiterer Schwerpunkt soll im Bereich des griechisch-römischen Kontextes des Neuen Testaments liegen.
Die Fähigkeit und Bereitschaft zur interdisziplinären Kooperation, besonders im transdisziplinären Forschungsbereich „Vergangene Welten – Zeitgenössische Fragen. Kulturen in Zeit und Raum“ der Universität Bonn sowie die Bereitschaft zur Einwerbung von Drittmitteln werden erwartet.

Die Tenure-Track-Zusage steht nicht unter Stellenvorbehalt. Die Ausschreibung richtet sich an Nachwuchswissenschaftler*innen in einer frühen Phase ihrer Karriere. Die Promotion soll in der Regel nicht länger als vier Jahre zurückliegen. Sofern Bewerber*innen an der Universität Bonn promoviert haben, sollen sie die Universität nach der Promotion gewechselt haben oder mindestens zwei Jahre außerhalb der Universität Bonn wissenschaftlich tätig gewesen sein. Einstellungsvoraussetzung ist neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen die qualifizierte Promotion im Bereich Neues Testament gemäß § 36 Hochschulgesetz NRW. Die zentrale Tenure-Track-Ordnung der Universität Bonn sowie weitere Informationen zum Tenure-Track an der Universität Bonn finden Sie unter https:/www.uni-bonn.de/forschung/argelander-programm/nach-der-promotion/tenure-track

Bei positiver Zwischenevaluation gemäß der an der Universität Bonn gültigen Ordnung zur Zwischen- und Endevaluation von Tenure-Track-Professuren wird die Beschäftigung um weitere drei Jahre verlängert. Bei positiver Endevaluation erfolgt die Übernahme in ein unbefristetes Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis.

Die Universität Bonn setzt sich für Diversität und Chancengleichheit ein. Sie ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert und verfügt über einen Dual Career-Service. Ihr Ziel ist es, den Anteil von Frauen in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, zu erhöhen und deren Karrieren besonders zu fördern. Sie fordert deshalb einschlägig qualifizierte Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerbungen werden in Übereinstimmung mit dem Landesgleichstellungsgesetz behandelt. Die Bewerbung geeigneter Bewerber*innen mit nachgewiesener Schwerbehinderung und diesen gleichgestellter Personen ist besonders willkommen.

Qualifizierte Bewerber*innen werden gebeten, ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 15.01.2021 als Ausdruck oder Datei (pdf) zu senden an das

Dekanat der Evangelisch-Theologischen Fakultät
der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Am Hof 1
53113 Bonn
E-Mail: dekanat@ev-theol.uni-bonn.de

 

Kriterien für Tenure W3 an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Tenure-Entscheidungen basieren gemäß § 5 und § 6 der Tenure-Track-Ordnung der Universität Bonn auf der Zwischenevaluation nach den ersten drei Jahren und der Endevaluation nach den zweiten drei Jahren.
Beide Evaluationen basieren auf zwei internen und zwei externen Gutachten und beziehen sich primär auf die Forschungsleistung der Kandidat*innen sowie auf die Lehrtätigkeit, besonders auf die in der Ausschreibung genannten innovativen Lehrformen. Im Rahmen der Zwischenevaluation wird festgestellt, ob sich die bzw. der zu Evaluierende als Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrer bewährt hat. Eine erfolgreiche Zwischenevaluation begründet keinen Anspruch auf eine erfolgreiche Endevaluation.

Für die Zwischenevaluation legen die Kandidat*innen nach dreißig Monaten ein Dossier vor; dieses umfasst:

- Ergänzungen zum bei der Bewerbung eingereichten Lebenslauf (besonders zu: Publikationen,  zusätzlichen     Qualifikationen, Forschungsprojekten, Drittmitteleinwerbungen, Herausgeberschaften, Mitgliedschaften in wissenschaftlichen Netzwerken und Vereinigungen, wissenschaftliche Auszeichnungen);

- eine Publikationsliste mit bereits erfolgten Publikationen sowie zur Publikation eingereichten oder angenommenen Schriften; bei Publikationen mit mehr als einer Autorschaft müssen Stellungnahmen zu den Arbeitsanteilen der Co-Autor*innen beigefügt werden;

- einen Forschungsbericht,

- einen Lehrbericht und Unterlagen mit Beispielen zur Lehre (z.B. das Semesterprogramm eines Seminars und/oder einer Vorlesung, den ausgearbeiteten Entwurf einer Seminarsitzung, die Video-Aufzeichnung einer Seminarsitzung) sowie ggf. Nachweise der erfolgreichen Teilnahme an Fortbildungen im Bereich der Hochschullehre,

- einen Bericht zur Mitarbeit an der Fakultät,

- eine Beschreibung der Ziele in Forschung und Lehre in den nächsten drei Jahren.

 

Für die Endevaluation legen die Kandidat*innen nach fünf Jahren erneut ein Dossier vor, dieses umfasst:

- Ergänzungen zum Lebenslauf gegenüber der zur Zwischenevaluation vorliegenden Fassung,

- eine wissenschaftliche Monographie aus dem Fachgebiet oder einer Monographie äquivalente Schriften; die genannten Publikationen müssen mindestens zum Druck eingereicht oder angenommen sein (Nachweis erforderlich)

- eine Publikationsliste mit bereits erfolgten Publikationen sowie etwaig zur Publikation eingereichten oder angenommenen Schriften; bei Publikationen mit mehr als einer Autorschaft müssen Stellungnahmen zu den Arbeitsanteilen der Co-Autor*innen beigefügt werden;

- einen Forschungsbericht,

- einen Lehrbericht und Unterlagen zur Lehre, die das Semesterprogramm eines Seminars und/oder einer Vorlesung, den ausgearbeiteten Entwurf einer Seminarsitzung, studentische Lehrevaluationen von mindestens vier Lehrveranstaltungen, darunter Vorlesungen und Seminare sowie ggf. Nachweise der erfolgreichen Teilnahme an Fortbildungen im Bereich der Hochschullehre umfassen;

- einen Bericht zur Mitarbeit an der Fakultät,

- eine Beschreibung der Ziele in Forschung und Lehre in den nächsten drei Jahren.

- Zusätzlich ist ein öffentlicher wissenschaftlicher Probevortrag vor der Tenure-Track-Kommission der Evangelisch-Theologischen Fakultät zu halten.

 

Entscheidende Kriterien sind in beiden Evaluationen:

- die Qualität der veröffentlichten Forschungsleistungen,

- das erkennbare Potential für zukünftige eigenständige Forschung,

- die Bedeutung der Forschungsleistungen für die Entwicklung des Fachs,

- die Qualität der Lehre in verschiedenen klassischen und innovativen Lehrformaten,

- die erfolgreiche Betreuung von Abschlussarbeiten (BA, MA, Magister Theologiae) und ggf. Qualifikationsarbeiten,

- die Qualität der Mitwirkung an Aktivitäten der Fakultät in Lehre und akademischem Leben.

 

Bei der Evaluation nach fünf Jahren wird zusätzlich die nachweisbare Beteiligung an fach-und/oder fakultätsübergreifenden Forschungsprojekten und Forschungsnetzwerken bewertet. In all dem wird die Evaluierung auch den Zeitraum berücksichtigen, der zwischen Promotion und Beginn der W1-Juniorprofessur liegt. Ebenso werden nachgewiesene Zeiten von Kinderbetreuung oder Pflegeverpflichtungen im engsten Familienkreis berücksichtigt. Tenure-Track-Kandidat*innen sollten wissen, was sie erwartet und auf Basis welcher Regularien und Kriterien sie evaluiert werden. Im Lichte der Tenure-Track-Ordnung der Universität Bonn sowie der oben genannten Ziele und Kriterien ist es von besonderer Bedeutung, dass sie mit höchstem Selbstanspruch und größtmöglichem Engagement publizieren, lehren und sich gemäß o.g. Kriterien in die Verbundforschung wie in die Fakultät einbringen. Das impliziert besonders:

- die eigene Energie nicht in verstreute, jeweils nur mit schwacher Leistung zu bearbeitende Felder zu verschwenden,

- nicht auf schnelle, aber qualitätsmäßig gering einzustufende Publikationen zu setzen,

- sondern einen klaren Fokus auf die eigene, qualitätsmäßig hochrangige und international sichtbare Forschungsleistung zu richten

- und diese in der Lehre überzeugend zu vertreten.

Die Fakultät ermutigt zu spezifischen Coaching- und Fortbildungsveranstaltungen und unterstützt dies; sie selbst bietet Möglichkeiten des internal mentoring an und gibt entsprechende Hilfestellungen.