Juniorprofessorin/Juniorprofessor (m/w/d) der BesGr. W 1 mit Tenure-Track auf eine Universitätsprofessur der BesGr. W2 für Sozialwissenschaftliche Nachhaltigkeitsforschung (Social Science Sustainability Research)

An der Julius-Maximilians-Universität Würzburg,
Fakultät für Humanwissenschaften,
ist am Institut für Institut für Politikwissenschaft und Soziologie
zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle für eine/einen

Juniorprofessorin/Juniorprofessor (m/w/d) der BesGr. W 1 mit Tenure-Track auf eine Universitätsprofessur der BesGr. W2 für Sozialwissenschaftliche Nachhaltigkeitsforschung (Social Science Sustainability Research)

zu besetzen. Die Juniorprofessur ist im Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von zunächst drei Jahren zu besetzen. Das Beamtenverhältnis auf Zeit soll bei Bewährung bis zu einer Gesamtdauer von sechs Jahren verlängert werden. Die Verstetigung und Ernennung zum/zur Universitätsprofessor/-in der BesGr. W2 in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit wird nur gewährt, wenn der/die Juniorprofessor/-in sich nach den Vorgaben des universitätsinternen Qualitätssicherungskonzeptes bewährt hat. Diese Tenure-Track-Professur wird durch das Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Tenure-Track-Programm) gefördert.

Der Bewerber/die Bewerberin hat den Bereich der der Sozialwissenschaften in Forschung und Lehre zu vertreten. Erwartet werden Schwerpunktprojekte zu Politik und Soziologie der Nachhaltigkeit unter Berücksichtigung nationaler, internationaler und globaler Transformationsprozesse.

Die Lehraufgaben umfassen Angebote für die an der Universität Würzburg vertretenen modularisierten Studiengänge Political and Social Studies (BA) und Political and Social Sciences (MA). Erfahrungen bei der Einwerbung von Drittmitteln und in interdisziplinärer Forschungskooperation werden erwartet.

Einstellungsvoraussetzungen sind ein einschlägiges abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung und die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualifikation einer Promotion im Bereich der Soziologie oder Politikwissenschaft nachgewiesen wird (vgl. Art. 14 Satz 1 BayHSchPG). Bewerber/-innen auf Tenure-Track-Stellen sollen sich in einer frühen Phase auf dem Weg zur Professur befinden und nach der Promotion die Universität gewechselt haben oder, sofern die Promotion an der Julius-Maximilians-Universität erfolgt ist, mindestens zwei Jahre außerhalb der Julius-Maximilians-Universität wissenschaftlich tätig gewesen sein.

Sofern vor oder nach der Promotion eine Beschäftigung als wissenschaftliche Mitarbeiterin/wissenschaftlicher Mitarbeiter oder als wissenschaftliche Hilfskraft erfolgte, sollen Promotions- und Beschäftigungsphase zusammen nicht mehr als sechs Jahre betragen (vgl. Art. 14 Satz 3 BayHSchPG).

Die Universität Würzburg misst einer intensiven Betreuung der Studierenden und Promovierenden große Bedeutung zu und erwartet von den Lehrenden ein entsprechendes Engagement.

Die Universität Würzburg strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an und bittet deshalb entsprechend qualifizierte Wissenschaftlerinnen ausdrücklich um ihre Bewerbung.

Schwerbehinderte Bewerberinnen oder Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (datierter, unterschriebener Lebenslauf, Schulabschlusszeugnisse, Zeugnisse über akademische Prüfungen, Schriftenverzeichnis, Verzeichnis der akademischen Lehrveranstaltungen, Verzeichnis über bisherige Drittmittelprojekte) bis zum 31.05.2021 einzureichen, bevorzugt per Email, an den Dekan der Fakultät für Humanwissenschaften der Universität Würzburg, Prof. Dr. Johannes Hewig, Wittelsbacherplatz 1, 97074 Würzburg, berufungen.hw@uni-wuerzburg.de. Es wird gebeten, einen Bewerbungsbogen auszufüllen und diesen zu übersenden. Bitte beachten Sie auch die Hinweise für Berufungsverfahren auf unserer Internetseite: https://go.uniwue.de/berufungen-hw.

Die Bewerbung beinhaltet das Einverständnis der Bewerber/innen zur elektronischen Erfassung der Bewerbungsunterlagen, der Erstellung von Kopien, der Aufbewahrung und der eventuellen Weitergabe der Bewerbungsunterlagen an die Gutachter bzw. Gutachterinnen sowie der Rückgabe der Bewerbungsunterlagen erst nach Abschluss des Verfahrens.