Juniorprofessur für Didaktik der Physik (W 1 mit Tenure Track W 2)

Fachbereich Physik
Didaktik der Physik

Juniorprofessur für Didaktik der Physik
Besoldungsgruppe: W 1 mit Tenure Track W 2

Kennung: W1TTW2-DDP

Diese Tenure-Track-Professur wird durch das Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Tenure-Track-Programm) gefördert. Daher werden insbesondere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich im Anschluss an die Promotion in einer frühen Karrierephase befinden, aufgefordert sich zu bewerben.

Aufgabengebiet:
Forschung und Lehre im o. g. Fach

Einstellungsvoraussetzungen:
gem. § 102 a BerlHG

Weitere Anforderungen:

  • erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium für das Lehramt im Fach Physik und/oder zweites Staatsexamen mit Unterrichtsfach Physik sowie Erfahrungen in der Schulpraxis
  • Promotion und exzellente Forschungsleistungen auf dem Gebiet der Didaktik der Physik
  • universitäre Lehrerfahrung
  • Fähigkeit zur Lehre in deutscher Sprache
  • Erfahrungen im Rahmen von Drittmittelprojekten
  • Anschlussfähigkeit an bestehende oder geplante (Verbund-)Projekte am FB Physik und darüber hinaus

Erwartungen an die künftige Tätigkeit:
Neben den sich insbesondere aus § 99 BerlHG ergebenden dienstlichen Aufgaben werden von der/dem Berufenen außerdem die nachstehend aufgeführten Tätigkeiten erwartet:

  • Etablierung von Projekten zum Fachgebiet Didaktik der Physik
  • Mitarbeit in der Dahlem School of Education (DSE) sowie Zusammenarbeit mit allen Einrichtungen der Lehrkräftebildung auch anderer Fachbereiche der Freien Universität Berlin
  • interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsgruppen, insbesondere den natur­wissenschaftlichen Fachdidaktiken, dem Fach Physik und den Bildungswissenschaften
  • Beteiligung an vorhandenen und zukünftigen Forschungsverbünden im Land Berlin
  • Berücksichtigung von Gender- und Diversity-Aspekten in der Lehre

Die Einstellung der/des zu Berufenden als Beamtin/Beamter auf Zeit ist für die Dauer von zunächst drei Jahren beabsichtigt. Im Fall der festgestellten Bewährung (Zwischenevaluation) ist eine Beschäftigung für weitere drei Jahre vorgesehen. Im Anschluss daran wird die Berufung auf die unbefristete Universitätsprofessur ohne erneute Ausschreibung erfolgen, sofern die/der Berufene auch die abschließende Evaluation (Tenure-Evaluation) erfolgreich absolviert hat. Zu diesem Zweck werden bereits bei der Besetzung der Juniorprofessur Leistungen vereinbart, deren Erfüllung im Rahmen des Tenure-Evaluierungsverfahrens überprüft wird (§ 102 c BerlHG).

Die zu vereinbarenden Leistungsanforderungen werden sich grundsätzlich auf folgende Bereiche beziehen:

  • Forschung
  • Lehre
  • Nachwuchsförderung
  • Akademische Selbstverwaltung
  • Personalführung

Zum Zeitpunkt der Einstellung auf die unbefristete Universitätsprofessur müssen darüber hinaus die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Im Übrigen gelten für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Promotion an der Freien Universität Berlin abgeschlossen haben und / oder hauptberuflich an der Freien Universität Berlin tätig sind, die Vorschriften des § 102 c Absatz 3 BerlHG.

Weitere Informationen
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf ggf. inklusive Angaben nach § 102 a Abs. 1 Satz 4 BerlHG, Zeugnisse und Urkunden/ggf. auch Ernennungsurkunden in deutscher oder englischer Sprache [ggf. Übersetzungen beifügen], Schriftenverzeichnis, Liste der durchgeführten Lehrveranstaltungen inkl. Nachweisen zur pädagogischen Eignung, Angaben zu derzeitigen oder geplanten Forschungsvorhaben, Forschungskooperationen und Drittmittelprojekten, ggf. Sprachzertifikate, außerdem Angaben zur Schulpraxis etc.) sind innerhalb von 07.10.2021 (elektronisch in einer einzigen pdf-Datei, maximal 5 MB) einschließlich einer privaten Post- und E-Mail-Adresse unter Angabe der Kennung: W1TTW2-DDP

zu richten an: bewerbungen@physik.fu-berlin.de

Freie Universität Berlin
Fachbereich Physik
Dekanat
Frau Sylvia Theodos
Arnimallee 14
14195 Berlin

Bewerbungsunterlagen werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht.

Die für die Besetzung von Professuren insbesondere relevanten Rechtsvorschriften des Berliner Hochschulgesetzes (§§ 99, 100, 101, 102 a,102 c BerlHG) finden Sie hier: http://www.fu-berlin.de/bbs.