Juniorprofessur für Öffentliches Recht

Fachbereich Rechtswissenschaft
Institut für Öffentliches Recht

Juniorprofessur für Öffentliches Recht
Besoldungsgruppe: W 1 mit Tenure Track W 2

Kennung: 20/20/09030000

Diese Tenure-Track-Professur wird durch das Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissen­schaftlichen Nachwuchses (Tenure-Track-Programm) gefördert. Daher werden insbesondere Wis­senschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich im Anschluss an die Promotion in einer frühen Karrierephase befinden, aufgefordert sich zu bewerben.

Aufgabengebiet:
Forschung und Lehre im o. g. Fach

Einstellungsvoraussetzungen:
gem. § 102 a BerlHG

Weitere Anforderungen:

  • Erstes juristisches Staatsexamen oder Äquivalent sowie Promotion im Bereich des Öffentli­chen Rechts, Zweites juristisches Staatsexamen von Vorteil
  • Erwünscht ist ein Forschungsschwerpunkt in einem der folgenden Gebiete: Grundlagen des öffentlichen Rechts (wie z.B. Verfassungsgeschichte, öffentlich-rechtliche Rechtstheo­rie, Allgemeine Staatslehre) oder Verwaltungsrecht und Europarecht
  • exzellente Forschungsaktivitäten, möglichst auch international
  • universitäre Lehrerfahrung
  • Fähigkeit zur Durchführung von Lehrveranstaltungen in deutscher und englischer Sprache

Erwartungen an die künftige Tätigkeit:

Neben den sich insbesondere aus § 99 BerlHG  ergebenden dienstlichen Aufgaben werden von der/dem Berufenen außerdem die nachstehend aufgeführten Tätigkeiten erwartet:

  • Innovative Forschung belegt durch Publikationen im Bereich des Öffentlichen Rechts
  • Engagierte Mitwirkung in der Lehre samt Bereitschaft zur Konzeption neuer Lehrformate
  • Bereitschaft zur Einwerbung und Durchführung von Drittmittelprojekten
  • Berücksichtigung von Gender- und Diversity-Aspekten in der Lehre

Die Einstellung der/des zu Berufenden als Beamtin/Beamter auf Zeit ist für die Dauer von zunächst drei Jahren beabsichtigt. Im Fall der festgestellten Bewährung (Zwischenevaluation) ist eine Be­schäftigung für weitere drei Jahre vorgesehen. Im Anschluss daran wird die Berufung auf die unbe­fristete Universitätsprofessur ohne erneute Ausschreibung erfolgen, sofern die/der Berufene auch die abschließende Evaluation (Tenure-Evaluation) erfolgreich absolviert hat. Zu diesem Zweck werden bereits bei der Besetzung der Juniorprofessur Leistungen vereinbart, deren Erfüllung im Rahmen des Tenure-Evaluierungsverfahrens überprüft wird (§ 102 c BerlHG).

Die zu vereinbarenden Leistungsanforderungen werden sich grundsätzlich auf folgende Bereiche beziehen:

  • Forschung
  • Lehre
  • Nachwuchsförderung
  • Akademische Selbstverwaltung
  • Personalführung
  • Sprachkompetenz

Zum Zeitpunkt der Einstellung auf die unbefristete Universitätsprofessur müssen darüber hinaus die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Im Übrigen gelten für Bewerberinnen und Bewerber, die hauptberuflich an der Freien Universität Berlin tätig sind, die Vorschriften des § 102 c Abs. 3  BerlHG.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf [ggf. inklusive Angaben nach § 102 a Abs. 1 Satz 4 BerlHG], Zeugnisse und Urkunden/ggf. auch Ernennungsurkunden in deutscher oder eng­lischer Sprache [ggf. Übersetzungen beifügen], Schriftenverzeichnis, Liste der durchgeführten Lehrveranstaltungen inkl. Nachweisen zur pädagogischen Eignung, Angaben zu derzeitigen oder geplanten Forschungsvorhaben, Forschungskooperationen und Drittmittelprojekten, ggf. Sprach­zertifikate, außerdem – falls für das jeweilige Fachgebiet zutreffend – Angaben zur Schulpraxis, zu Industriekooperationen, Erfindungen, Patenten, Ausgründungen, etc.) sind bis zum 11.11.2021 (vorzugsweise elektronisch in einer einzigen pdf-Datei, maximal 5 MB) einschließlich einer privaten Post- und E-Mail-Adresse unter Angabe der Kennung

zu richten an die

Freie Universität Berlin
Fachbereich Rechtswissenschaft
Dekanat
z. Hd. Ursula Fritzges
Van't-Hoff-Straße 8
14195 Berlin

E-Mail-Adresse: personal@rewiss.fu-berlin.de

Die für die Besetzung von Professuren insbesondere relevanten Rechtsvorschriften des Berliner Hochschulgesetzes (§§ 99, 100, 101, 102 a,102 c BerlHG) finden Sie hier: http://www.fu-ber-lin.de/bbs.