Juniorprofessur für Praktische Philosophie (W1 mit Tenure Track W3)

Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften
Institut für Philosophie

Juniorprofessur für       Praktische Philosophie
Besoldungsgruppe:       W 1 mit Tenure Track W 3
Kennung:                          W1PraktPhil

Diese Tenure-Track-Professur wird durch das Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Tenure-Track-Programm) gefördert. Daher werden insbesondere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich im Anschluss an die Promotion in einer frühen Karrierephase befinden, aufgefordert sich zu bewerben.

Aufgabengebiet:
Forschung und Lehre im Fach Praktische Philosophie mit Schwerpunkten in Moralphilosophie und politischer Philosopie

Einstellungsvoraussetzungen:
gem. § 102 a BerlHG

Weitere Anforderungen:

  • Nachweis erfolgreicher Lehre an einer Universität und exzellenter, international sichtbarer Forschungsaktivitäten im Sinne des Aufgabengebietes
  • Erfahrungen im Rahmen von Drittmittelprojekten

Erwartungen an die künftige Tätigkeit:
Neben den sich insbesondere aus § 99 BerlHG  ergebenden dienstlichen Aufgaben werden von der/dem Berufenen außerdem die nachstehend aufgeführten Tätigkeiten erwartet:

  • Mitarbeit in allen Studiengängen, an denen das Institut für Philosophie beteiligt ist, insbesondere am Lehramtsstudiengang „Philosophie/Ethik“
  • Mitwirkung an interdisziplinären Forschungsverbünden der Freien Universität Berlin,
  • interdisziplinäre Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften
  • Entwicklung innovativer Forschungsprogramme
  • Beschäftigung mit Fragen der Geschlechterforschung und/oder der Diversity Studies in Forschung und/oder Lehre
  • Bereitschaft, sich eventuell fehlende Kenntnisse der deutschen Sprache bis zum Zeitpunkt der Tenure-Evaluation anzueignen

Die Einstellung der/des zu Berufenden als Beamtin/Beamter auf Zeit ist für die Dauer von zunächst drei Jahren beabsichtigt. Im Fall der festgestellten Bewährung (Zwischenevaluation) ist eine Beschäftigung für weitere drei Jahre vorgesehen. Im Anschluss daran wird die Berufung auf die unbefristete Universitätsprofessur ohne erneute Ausschreibung erfolgen, sofern die/der Berufene auch die abschließende Evaluation (Tenure-Evaluation) erfolgreich absolviert hat. Zu diesem Zweck werden bereits bei der Besetzung der Juniorprofessur Leistungen vereinbart, deren Erfüllung im Rahmen des Tenure-Evaluierungsverfahrens überprüft wird (§ 102 c BerlHG).

Die zu vereinbarenden Leistungsanforderungen werden sich grundsätzlich auf folgende Bereiche beziehen:

  • Forschung
  • Lehre
  • Nachwuchsförderung
  • Akademische Selbstverwaltung
  • Personalführung
  • Sprachkompetenz

Zum Zeitpunkt der Einstellung auf die unbefristete Universitätsprofessur müssen darüber hinaus die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Im Übrigen gelten für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Promotion an der Freien Universität Berlin abgeschlossen haben und / oder hauptberuflich an der Freien Universität Berlin tätig sind, die Vorschriften des § 102 c Abs. 3  BerlHG.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse und Urkunden/ggf. auch Ernennungsurkunden in deutscher oder englischer Sprache [ggf. Übersetzungen beifügen], Schriftenverzeichnis, Liste der durchgeführten Lehrveranstaltungen inkl. Nachweisen zur pädagogischen Eignung, Angaben zu derzeitigen oder geplanten Forschungsvorhaben, Forschungskooperationen und Drittmittelprojekten, ggf. Sprachzertifikate, außerdem – falls für das jeweilige Fachgebiet zutreffend – Angaben zur Schulpraxis, zu Industriekooperationen, Erfindungen, Patenten, Ausgründungen, etc.) sind bis zum [4 Wochen] (vorzugsweise elektronisch in einer einzigen pdf-Datei, maximal 5 MB) einschließlich einer privaten Post- und E-Mail-Adresse unter Angabe der Kennung

zu richten an die

Freie Universität Berlin
Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften
Dekanat
z.Hd. Fr. Hehn
Habelschwerdter Allee 45
14195 Berlin

E-Mail-Adresse: bewerbung@geisteswissenschaften.fu-berlin.de

Die für die Besetzung von Professuren insbesondere relevanten Rechtsvorschriften des Berliner Hochschulgesetzes (§§ 99, 100, 101, 102 a,102 c BerlHG) finden Sie hier: http://www.fu-berlin.de/bbs.