Juniorprofessur (m/w/d) für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre (BesGr. W1 mit Tenure Track)

Im Department für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften der Fakultät II (Informatik, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine durch das Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses geförderte

Juniorprofessur (m/w/d) für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre (BesGr. W1 mit Tenure Track)

zu besetzen.

Die Beschäftigung erfolgt bei Erfüllung der allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen im Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von drei Jahren. Eine Verlängerung um weitere drei Jahre ist bei positiver Evaluation vorgesehen. Nach Ablauf der Befristung ist die Übernahme auf eine W2-Professur im Rahmen der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen vorgesehen.

Gesucht wird eine Nachwuchswissenschaftlerin bzw. ein Nachwuchswissenschaftler, die bzw. der auf dem Gebiet der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre durch einschlägige Publikationen ausgewiesen ist. In der Forschung soll die Professur, unter Berücksichtigung der Veränderungen durch die Digitalisierung, Fragen der Besteuerung von Unternehmen im Spannungsfeld steuerpolitischer Zielsetzungen, betriebswirtschaftlicher Optimierung und gesellschaftlicher Verantwortung behandeln. Sie soll an den Schwerpunkt "Transnational Economics and Law in the Information Society" (TELIS) anschlussfähig sein. In der Lehre werden Beiträge zu den Bachelor- und Masterstudiengängen des Departments sowie zu koordinierten Doktorandenprogrammen erwartet. Da die Universitäten Bremen und Oldenburg durch einen Kooperationsvertrag verbunden sind, wird eine aktive Mitarbeit an der Kooperation erwartet. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen sich in einer frühen Karrierephase befinden.

Die Einstellungsvoraussetzungen richten sich nach § 30 NHG. Gefordert werden ein abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches Studium, pädagogisch-didaktische Eignung und die besondere Befähigung zu vertiefter selbständiger wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualität einer Promotion nachgewiesen wird. Sofern vor oder nach der Promotion eine Beschäftigung als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in oder wissenschaftliche Hilfskraft erfolgt ist, sollen Promotions- und Beschäftigungsphase zusammen nicht mehr als sechs Jahre betragen haben.

Zur Erhöhung des Frauenanteils sollen Bewerberinnen bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt berücksichtigt werden. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Die Stelle ist bei Bedarf teilzeitgeeignet.

Bewerbungen (einschließlich Lebenslauf, Schriftenverzeichnis, Zeugnissen, Urkunden, Angaben über bisherige Lehrtätigkeiten sowie ggf. Lehrevaluationen und Angaben über Drittmitteleinwerbungen) sind bis zum 31.08.2020, bevorzugt in elektronischer Form (PDF), an das Präsidium der Carl von Ossietzky Universität, z. H. des Dekans der Fakultät II, 26111 Oldenburg (Email: berufungen.wire@uni-oldenburg.de), zu richten.