Juniorprofessur (m/w/d) für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Accounting

Im Fachbereich 03 – Rechts- und Wirtschaftswissenschaften – der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist zum 01. April 2020 eine

Juniorprofessur (m/w/d)
für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Accounting
(Bes.Gr. W 1 auf Zeit LBesG mit Tenure Track nach W 2 LBesG)

zu besetzen.

Die Juniorprofessur soll den Bereich Accounting vertreten. Hierzu ist eine Fokussierung entweder auf den Bereich Financial Accounting oder Managerial Accounting oder Taxation in Forschung und Lehre möglich.

Kandidatinnen und Kandidaten müssen durch ihre bisherige Forschungsarbeit belegen können, dass sie in der Lage sind, im Themenfeld der Professur auf höchstem wissenschaftlichem Niveau zu forschen. Eine entsprechende Qualifikation wird insbesondere durch internationale Sichtbarkeit, die Qualität der Promotion und die Qualität von wissenschaftlichen Aufsätzen im Themenfeld der Professur nachgewiesen. Die Lehre ist sowohl im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften als auch im Master- und Doktorandenstudium zu erbringen. Eine engagierte Haltung in der akademischen Lehre und die Bereitschaft und Befähigung zur Durchführung deutsch- und englischsprachiger Lehrveranstaltungen werden erwartet. Erwünscht ist eine Beteiligung an dem universitären Forschungsschwerpunkt „Interdisciplinary Public Policy“.

Die Professur wird aus dem Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses finanziert. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der frühen Karrierephase sind daher im Besonderen zur Bewerbung aufgefordert. Bewerberinnen und Bewerber müssen neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen die in § 54 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz geforderten Einstellungsvoraussetzungen erfüllen.

Gemäß § 55 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz werden Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren zunächst für die Dauer von drei Jahren zu Beamtinnen oder Beamten auf Zeit ernannt. Nach erfolgreicher Zwischenevaluation erfolgt in der Regel eine Verlängerung des Dienstverhältnisses um weitere drei Jahre. Im Anschluss daran ist eine dauerhafte Übertragung einer Professur (Bes.Gr. W 2 LBesG) vorgesehen, wenn sich die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber nach Maßgabe der einschlägigen hochschulrechtlichen Regelungen (Evaluationsverfahren) bewährt hat und die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Das Land Rheinland-Pfalz und die Johannes Gutenberg-Universität Mainz vertreten ein Konzept der intensiven Betreuung der Studierenden und erwarten deshalb eine hohe Präsenz der Lehrenden an der Universität.

Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist bestrebt, den Anteil der Frauen im wissenschaftlichen Bereich zu erhöhen und hat daher ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen.

Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbung mit den als Nachweis der Einstellungsvoraussetzungen erforderlichen Angaben und Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse und Urkunden, Schriftenverzeichnis, Aufstellung der bisher abgehaltenen Lehrveranstaltungen, Lehrevaluationen, Lehr- und Forschungskonzept, Referenzen) sind bis spätestens 19. September 2019 elektronisch zu richten an:

Univ.-Professor Dr. Peter O. Mülbert
Dekan des Fachbereichs 03 – Rechts- und Wirtschaftswissenschaften –
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
55099 Mainz
dekanat-fb03@uni-mainz.de