Juniorprofessur (W 1 mit Tenure Track auf Lebenszeitprofessur W 3) für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht

Universität Regensburg

In der Fakultät für Rechtswissenschaft ist eine

Juniorprofessur (W 1 mit Tenure Track auf Lebenszeitprofessur W 3) für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht

zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von drei Jahren zu besetzen (in der ersten Phase). Die Tenure-Track-Professur wird durch das Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Tenure-Track-Programm) ge­fördert. Das Programm verfolgt das Ziel, den Weg zur Professur für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der frühen Karrierephase planbar und transparent zu gestalten. Aus diesem Grund werden explizit Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler zur Bewerbung ermuntert, deren Promotion kürzlich erfolgreich abgeschlossen wurde. Gesucht wird eine Persönlichkeit mit einem innovativen wissenschaftlichen Profil, ersten wissenschaft­lichen Leistungen und einem außerordentlichen Potenzial für die weitere Karriere in der Wis­senschaft. Die Universität Regensburg bietet die Perspektive einer dauerhaften Übertragung einer W3-Professur im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bei positiver Tenure-Evaluation. Die Anforderungen der Tenure-Evaluation finden Sie unter https://go.uni-regensburg.de/tt-satzung.

Die Bewerberin/Der Bewerber (m/w/d) sollte das Bürgerliche Recht und das private Wirt­schaftsrecht in Forschung und Lehre vertreten. Ein besonderer Schwerpunkt soll dabei in den Rechtsfragen der Digitalisierung der Wirtschaft liegen, der sich vorzugsweise im Immaterial-güterrecht (IP Law) mit seinen Bezügen zum Wettbewerbsrecht und zum Bürgerlichen Recht zeigen sollte. Die Fakultät ist aktuell mit den Schwerpunktbereichen 7 „Recht der Informationsgesellschaft“ und 9 „Wirtschaftsrecht“ und vielfältigen Forschungs- und Lehraktivitäten in diesen Themenbereichen bereits bundesweit sichtbar vertreten und hat darüber hinaus einen LL.B. Studiengang LL.B. Digital Law entwickelt, der zum WS 2021/22 den Betrieb aufnehmen soll. Von der Bewerberin/dem Bewerber (m/w/d) wird in der Lehre eine Beteiligung an den genannten Lehrangeboten und die Bereitschaft erwartet, an ihrer weiteren Ausgestaltung und Entwicklung mitzuwirken und ggf. weitere Lehrformate im Bereich des Rechts der Digitalisie­rung zu konzipieren. Ferner soll die Kollegin/der Kollege (m/w/d) an der weiteren Profilierung von Fakultät und Universität in der Forschung zu wirtschaftsrechtlichen Aspekten der Digitali­sierung mitwirken; dies verlangt die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit und zur Mitwirkung an Drittmittelprojekten. Dies gilt insbesondere für alle anderen Fächer, die zu Themen der Digitalisierung forschen. In diesem Themenfeld arbeitet die Universität insgesamt daran, ihre bereits vorhandenen Stärken fortzuentwickeln. Dazu wird derzeit eine Fakultät für Informatik und Data Science eingerichtet, mit der eine Zusammenarbeit anzustreben ist.

Einstellungsvoraussetzungen sind gemäß Art. 14 BayHSchPG neben den allgemeinen dienst­rechtlichen Voraussetzungen ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung und die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die heraus­ragende Qualifikation einer Promotion nachgewiesen wird.

Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) müssen nach der Promotion die Universität gewech­selt haben oder vor der Bewerbung mindestens zwei Jahre außerhalb der Universität Regens­burg wissenschaftlich tätig gewesen sein.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist der Universität Regensburg ein besonderes Anlie­gen (nähere Infos unter www.uni-regensburg.de/chancengleichheit). Um den Gleichstellungs­auftrag zu erfüllen und die Zahl ihrer Professorinnen zu erhöhen, fordert sie qualifizierte Wissenschaftlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestim­mungen des BayBG und des BayHSchPG. Die Altersgrenze des Art. 10 Abs. 3 BayHSchPG ist zu beachten.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Urkunden, Schriftenver­zeichnis) sind elektronisch

bis zum 30.09.2021

an den Dekan der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg zu richten. Das Bewerbungsschreiben und die o.a. Unterlagen sollen ausschließlich per E-Mail an dekanat.jura@ur.de gesandt werden und möglichst in einer einzigen Dateianlage enthalten sein. Nicht beizufügen sind Sonderdrucke und Monographien; sie werden bei Bedarf vom Dekanat angefordert.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.uni-regensburg.de/datenschutz/.

Die englische Fassung des Ausschreibungstextes finden Sie unter https://go.uni-regensburg.de/stellen-professuren.