Juniorprofessur (W1) auf Zeit (3 Jahre/tenure track nach W2) für Globale Kirchenleitung/Kirchenrecht

An der Katholisch-Theologischen Fakultät ist zum nächstmög­lichen Zeitpunkt eine

Juniorprofessur (W1) auf Zeit

(3 Jahre/tenure track nach W2)

für Globale Kirchenleitung/Kirchenrecht

zu besetzen.

Zu den primären Aufgaben der Stelleninhaberin oder des Stellen­inhabers (m/w/d) gehört die Vertretung des Fachgebietes Globale Kirchenleitung in Forschung und Lehre in seiner ganzen Breite.

Untersucht werden sollen Handlungsformen und Strategien der Kirchenleitungen in außereuropäischen Ländern (vorrangig der kath. Kirche). Durch Analyse, Erforschung der Kontextbedingungen kirchlichen Handelns und Entwicklung einer Kriteriologie für Strategien sowie für die notwendigen Schritte bei ihrer Umsetzung mit wissenschaftlichen Mitteln soll ein Beitrag zu einem besseren Verständnis der kirchlichen Leitung im Kontext der globalen Gesell­schaft geleistet werden.

In der Lehre wird die ergänzende Mitwirkung an allen Studien­gängen der Katholisch-Theologischen Fakultät und insbesndere des Klaus-Mörsdorf-Studiums für Kanonistik durch Lehrveranstaltungen aus dem Blickwinkel der Globalen Kirchenleitung heraus erwartet. Zu denken ist auch an gemeinsame Lehrprojekte mit anderen theo­logischen Disziplinen und für Hörerinnen und Hörer aller Fakultäten.

Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschul­studium in katholischer Theologie und im kanonischen Recht, pädagogische Eignung und die besondere Befähigung zur wissen­schaftlichen Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualität einer Promotion nachgewiesen wird. Sofern vor oder nach der Promotion eine Beschäftigung als wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin (m/w/d) oder wissenschaftliche Hilfskraft erfolgt ist, sollen Promotions- und Beschäftigungsphase nicht mehr als sechs Jahre betragen haben.

Die Berufung erfolgt bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraus­setzungen in einem Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von drei Jahren. Bei positiver Evaluation ist eine Verlängerung um weitere drei Jahre möglich. Frühestens nach drei Jahren kann das Beamtenverhältnis auf Zeit nach positiver Evaluation der fachlichen, pädagogischen und persönlichen Eignung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit der Besoldungsgruppe W2 (Tenure) umgewandelt werden. War die Bewerberin oder der Bewerber (m/w/d) bereits bei der Berufung auf die Juniorprofessur Mitglied der Ludwig-Maxi­milians-Universität München (LMU), ist die Wahrnehmung der Tenure-Option nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.

Diese Tenure-Track-Professur wird durch das Bund-Länder-Pro­gramm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Tenure-Track-Programm) gefördert.

Im Rahmen des LMU Academic Career Program besteht in beson­deren Ausnahmefällen und bei herausragenden Leistungen in Forschung und Lehre die Möglichkeit einer späteren Anhebung der Professur von W2 nach W3.

Die LMU strebt eine Erhöhung des Anteils der Frauen in Forschung und Lehre an und bittet deshalb Wissenschaftlerinnen nachdrück­lich, sich zu bewerben.

Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Die LMU bietet Unterstützung für Doppelkarriere-Paare an.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, wissenschaftlicher Werdegang, Schriftenverzeichnis, Verzeichnis der bisherigen Lehrveranstaltungen) sind bis zum 15. Juni 2022 beim Dekan der Katholisch-Theologischen Fakultät, Geschwister-Scholl-Platz 1, 80539 München, einzureichen. Gleichzeitig sen­den Sie Ihre Unterlagen bitte in Dateiform (PDF) an: dekanat@kaththeol.uni-muenchen.de.