Juniorprofessur (W1 mit Tenure Track auf Lebenszeitprofessur W3) für Bürgerliches Recht und Recht der algorithmenbasierten Wirtschaft

 

Universität Regensburg 

in der Fakultät für Rechtswissenschaften ist eine

Juniorprofessur (W1 mit Tenure Track auf Lebenszeitprofessur W3) für Bürgerliches Recht und Recht der algorithmenbasierten Wirtschaft

zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von drei Jahren zu besetzen (in der ersten Phase). Die Tenure-Track-Professur wird durch das Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Tenure-Track-Programm) ge­fördert. Das Programm verfolgt das Ziel, den Weg zur Professur für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der frühen Karrierephase planbar und transparent zu gestalten. Aus diesem Grund werden explizit Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler zur Bewerbung ermuntert, deren Promotion kürzlich erfolgreich abgeschlossen wurde. Gesucht wird eine Persönlichkeit mit einem innovativen wissenschaftlichen Profil, ersten wissenschaft­lichen Leistungen und einem außerordentlichen Potenzial für die weitere Karriere in der Wis­senschaft. Die Universität Regensburg bietet die Perspektive einer dauerhaften Übertragung einer W 3-Professur im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bei positiver Tenure-Evaluation. Die Anforderungen der Tenure-Evaluation finden Sie unter https://go.uni-regensburg.de/tt-sat-zung.

Die Bewerberin/der Bewerber (m/w/d) sollte das Bürgerliche Recht und Rechtsgebiete, die sich in besonderem Maße mit dem Recht der algorithmenbasierten Wirtschaft beschäftigen, in Forschung und Lehre vertreten. Die Digitalisierung der Wirtschaft beruht in erheblichem Maße auf dem Einsatz von Algorithmen, der zahlreiche Forschungsfragen in allen Bereichen des Unternehmens- und Wirtschaftsrechts auslöst. Dies gilt in besonderem Maße für das Im-materialgüterrecht (IP Law), aber auch für das Wettbewerbsrecht und andere Bereiche des Zivilrechts. Der deutsche Gesetzgeber hat auf Gefahren der Digitalisierung und des Einsatzes von Algorithmen für die Wirtschaft mit der 10. GWB-Novelle reagiert; auf europäischer Ebene treten bald mehrere Regelungen zur Kontrolle der digitalen Wirtschaft und von fortgeschrit­tener künstlicher Intelligenz in Kraft, um den Schutz von Unternehmen und von Individuen vor Risiken aus algorithmenbasierten Entscheidungen zu gewährleisten. Die Fakultät ist aktuell mit ihren Schwerpunktbereichen 7 „Recht der Informationsgesellschaft“ und 9 „Wirtschafts­recht“ sowie vielfältigen Forschungs- und Lehraktivitäten in diesen Themenbereichen bereits bundesweit sichtbar vertreten und bietet ferner einen LL.B.-Studiengang „Digital Law“ an so­wie einen LL.M.-Studiengang „Legal Tech“. Die Bewerberin/der Bewerber (m/w/d) soll sich in der Lehre an den genannten Angeboten beteiligen und bereit sein, an ihrer Weiterentwicklung mitzuwirken und ggf. weitere Lehrformate zum Recht der Digitalisierung und der Algorithmen zu konzipieren. Ferner wird die Kollegin/der Kollege (m/w/d) an der weiteren Profilierung von Fakultät und Universität in der Forschung zu wirtschaftsrechtlichen Aspekten von Digitalisie­rung und Algorithmen mitwirken; dies umfasst die Bereitschaft zur intra- und interdisziplinä­ren Zusammenarbeit und zur Mitwirkung an Drittmittelprojekten zu diesen Aspekten. Die Pro­fessur ist Teil der von der Universität vorangetriebenen Weiterentwicklung ihrer vorhandenen Stärken zu diesen Themenfeldern, in denen im Laufe des Jahres 2022 auch die neue Fakultät für Informatik und Data Science ihre Tätigkeit aufnimmt und weitere Kooperationsmöglich­keiten eröffnet.

Einstellungsvoraussetzungen sind gemäß Art. 14 BayHSchPG neben den allgemeinen dienst­rechtlichen Voraussetzungen ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung und die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die heraus­ragende Qualifikation einer Promotion nachgewiesen wird.

Bewerberinnen und Bewerber müssen nach der Promotion die Universität gewechselt haben oder vor der Bewerbung mindestens zwei Jahre außerhalb der Universität Regensburg wissen­schaftlich tätig gewesen sein.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist der Universität Regensburg ein besonderes Anlie­gen (nähere Infos unter www.uni-regensburg.de/chancengleichheit). Um den Gleichstellungs­auftrag zu erfüllen und die Zahl ihrer Professorinnen zu erhöhen, fordert sie qualifizierte Wis­senschaftlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestim­mungen des BayBG und des BayHSchPG. Die Altersgrenze des Art. 10 Abs. 3 BayHSchPG ist zu beachten.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Urkunden, Schriftenver­zeichnis) sind elektronisch

bis zum 31.05.2022

an den Dekan der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg zu richten. Das Bewerbungsschreiben und die o. a. Unterlagen sollen ausschließlich per E-Mail an deka-nat.jura@ur.de gesandt werden und möglichst in einer einzigen Dateianlage enthalten sein. Nicht beizufügen sind Sonderdrucke und Monographien; sie werden bei Bedarf vom Dekanat angefordert.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.uni-regensburg.de/datenschutz/.

Die englische Fassung des Ausschreibungstextes finden Sie unter https://go.uni-regens-burg.de/stellen-professuren.