zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von drei Jahren zu besetzen (in der ersten Phase). Die Tenure-Track-Professur wird durch das Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Tenure-Track-Programm) gefördert. Das Programm verfolgt das Ziel, den Weg zur Professur für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der frühen Karrierephase planbar und transparent zu gestalten. Aus diesem Grund werden explizit Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler zur Bewerbung ermuntert, deren Promotion kürzlich erfolgreich abgeschlossen wurde. Gesucht wird eine Persönlichkeit mit einem innovativen wissenschaftlichen Profil, ersten wissenschaftlichen Leistungen auch in der empirischen Forschung und einem außerordentlichen Potenzial für die weitere Karriere in der Wissenschaft. Die Universität Regensburg bietet die Perspektive einer dauerhaften Übertragung einer W 3-Professur im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bei positiver Tenure-Evaluation. Die Anforderungen der Tenure-Evaluation finden Sie unter https://go.uni-regensburg.de/tt-satzung.
Die Juniorprofessorin/der Juniorprofessor (m/w/d) soll Strafrecht und Kriminologie in Forschung und Lehre vertreten.
Die Kollegin/der Kollege (m/w/d) soll an der Profilierung von Fakultät und Universität in der empirischen kriminologischen Forschung mitwirken; dies umfasst die Bereitschaft zur Durchführung drittmittelgeförderter empirisch-kriminologischer Forschungsprojekte, auch in intra-und interdisziplinärer Zusammenarbeit. Die Professur soll möglichst auch Forschungsbeiträge zu der von der Universität vorangetriebenen Weiterentwicklung im Themenfeld Digitalisierung der Informationsgesellschaft erbringen, wozu auch eine Zusammenarbeit mit der neuen Fakultät für Informatik und Data Science erwünscht ist.
Im Studiengang Staatsexamen Rechtswissenschaft ist die Kriminologie zunächst in der Lehre im Pflichtfach Strafrecht und im Schwerpunktbereich 6: „Grundlagen des Strafrechts“ als eines der zentralen Fachgebiete des Schwerpunktbereichs zu vertreten. Zudem sind Lehrveranstaltungen in dem von der Fakultät federführend organisierten interdisziplinären „Masterstu-diengang Kriminologie und Gewaltforschung“ durchzuführen. Hier sind neben den inhaltlichen kriminologischen Basisthemen auch die Grundlagen der Methodik empirischer Forschung zu vermitteln. Der Masterstudiengang zeichnet sich auch durch innovative interdisziplinäre Lehrformate aus. Die Bewerberin/der Bewerber (m/w/d) soll daher auch bereit sein, in der Lehre an der Weiterentwicklung solcher Lehrformate mitzuwirken.
Einstellungsvoraussetzungen sind gemäß Art. 14 BayHSchPG neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung und die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualifikation einer Promotion nachgewiesen wird.
Bewerberinnen und Bewerber müssen nach der Promotion die Universität gewechselt haben oder vor der Bewerbung mindestens zwei Jahre außerhalb der Universität Regensburg wissenschaftlich tätig gewesen sein.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist der Universität Regensburg ein besonderes Anliegen (nähere Infos unter www.uni-regensburg.de/familienservice). Um den Gleichstellungsauftrag zu erfüllen und die Zahl ihrer Professorinnen zu erhöhen, fordert sie qualifizierte Wissenschaftlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des BayBG und des BayHSchPG. Die Altersgrenze des Art. 10 Abs. 3 BayHSchPG ist zu beachten.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Urkunden, Schriftenverzeichnis) sind elektronisch
bis zum 31.05.2022
an den Dekan der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg zu richten. Das Bewerbungsschreiben und die o. a. Unterlagen sollen ausschließlich per E-Mail an deka-nat.jura@ur.de gesandt werden und möglichst in einer einzigen Dateianlage enthalten sein. Nicht beizufügen sind Sonderdrucke und Monographien; sie werden bei Bedarf vom Dekanat angefordert.