Juniorprofessur (W1 mit Tenure Track auf W3) Allgemeine Pädagogik

An der Pädagogischen Hochschule Heidelberg ist an der Fakultät für Erziehungs- und Sozial­wissenschaften zum Wintersemester 2020/21 eine

Juniorprofessur (W1 mit Tenure Track auf W3) Allgemeine Pädagogik

zu besetzen. Die Professur ist dem Institut für Erziehungswissenschaft zugeordnet. Die Stelle ist zunächst auf drei Jahre befristet. Bei positiver Zwischenevaluation erfolgt die Verlängerung um weitere drei Jahre gem. § 51 Abs. 7 LHG. Bei positiver Abschlussevaluation gemäß den Anforderungen der Satzung zur Qualitätssicherung für Juniorprofessuren der PH Heidelberg erfolgt nach sechs Jahren die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis (W3).

Aufgaben

Die Aufgaben umfassen Lehre im Bereich des Fachgebiets „Allgemeine Pädagogik“ in allen Studiengängen im Umfang von zunächst 4 SWS gemäß LVVO, bei positiver Evaluation 6 SWS. Der Arbeitsschwerpunkt liegt auf Bildung und Erziehung in politischen und gesellschaftlichen Kontexten – insbesondere unter historisch-systematischer Perspektive – sowie Pädagogischer Anthropologie (Menschbildfragen angesichts aktueller gesellschaftlicher, wissenschaftlicher und technologischer Herausforderungen, etwa Digitalisierung und Globalisierung).

Weiterhin gehören zu den Aufgaben die bildungswissenschaftlich orientierte Forschung sowie Entwicklung eines eigenen Forschungsprofils im Fachgebiet. Erwartet wird die Mitwirkung an der Konzeption und Weiterentwicklung von Studiengängen, die Mitwirkung an der Internationalisierung und regionalen Vernetzung der Hochschule, die Begleitung von Studierenden in der schulpraktischen Ausbildung, Sozial-, Team- und Kommunikationskompetenz sowie die Mitarbeit bei der Selbstverwaltung der Hochschule.

Voraussetzungen

  • abgeschlossenes Studium der Erziehungswissenschaft
  • pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre oder Ausbildung nachzuweisen ist
  • besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualität einer Promotion nachgewiesen wird

Gem. § 51 Abs. 2 LHG soll auf eine Stelle, deren Funktionsbeschreibung die Wahrnehmung erziehungs­wissenschaftlicher oder fachdidaktischer Aufgaben in der Lehrerbildung vorsieht, nur berufen werden, wer eine dreijährige Schulpraxis nachweist.

Im Übrigen gelten die §§ 46 und 51 LHG in der jeweils gültigen Fassung. Außerdem gelten gem. § 51b Abs. 1 LHG die in der Satzung zur Qualitätssicherung für Juniorprofessuren mit Tenure Track i.V.m. mit der Satzung zur Evaluation von Juniorprofessuren festgelegten Anforderungen. Die Satzungen mit den Anforderungen finden Sie auf www.ph-heidelberg.de/forschung/wissenschaftliche-weiterqualifikation/juniorprofessur.html.

Diese Juniorprofessur mit Tenure Track wird durch das Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissen­schaftlichen Nachwuchses (Tenure-Track-Programm) gefördert.

Die Besetzung steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Zuweisung der Stelle.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden unter Angabe des Kennworts „W1-AP“ bis spätestens 28. Februar 2020 erbeten an den Dekan der Fakultät I, Prof. Dr. Klaus Sarimski, Pädagogische Hochschule Heidelberg, Keplerstr. 87, 69120 Heidelberg, oder in elektronischer Form an sarimski@ph-heidelberg.de.

Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie unter www.ph-heidelberg.de/stellenangebote.html.

Die Pädagogische Hochschule Heidelberg ist eine bildungswissenschaftliche Hochschule universitären Profils mit Promotions- und Habilitationsrecht. Ihre Kernaufgabe ist die Lehrerinnen- und Lehrerbildung. Die Forschungsschwerpunkte liegen in den Bildungswissenschaften, den Fachdidaktiken und der Sonderpädagogik. Wissenstransfer, Weiterbildungsangebote für Fach- und Führungskräfte und internationale Kooperationen ergänzen das Profil. Zahlreiche Ausstellungen, Konzerte, Lesungen und Theateraufführungen lassen eine anregende Kulturlandschaft an der Hochschule entstehen.