Juniorprofessur (W1 mit Tenure Track W2) für Public History

Universität Regensburg

In der Fakultät für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften ist eine

Juniorprofessur (W1 mit Tenure Track W2)
für Public History

zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von drei Jahren zu besetzen (in der ersten Phase). Die Tenure-Track-Professur wird durch das Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Tenure-Track-Programm) gefördert. Die Universität Regensburg bietet die Perspektive einer dauerhaften Übertragung einer W2-Professur im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bei positiver Tenure-Evaluation. Die Anforderungen der Tenure-Track-Evaluation finden Sie unter https://go.uni-regensburg.de/tt-satzung.

Bewerber/Bewerberinnen (m/w/d) sollen das Fach Public History möglichst breit und in seinen unterschiedlichen inhaltlichen wie methodischen Facetten der öffentlichen Vermittlung, Wahrnehmung und Anwendung von Geschichte vertreten. Dazu gehören insbesondere Fragen und Probleme der Erinnerungs- und Geschichtskultur, der Geschichtspolitik, der Geschichtsvermarktung und des Geschichtstourismus, ferner die Themen der Institutionalisierung von Geschichtsvermittlung in Gedenkstätten, Welterbestätten, Dokumentationszentren oder Museen. Gesucht wird eine Persönlichkeit, die auf den skizzierten Feldern der Public History ausgewiesen ist und eine überdurchschnittliche geschichts- oder kulturwissenschaftliche Promotion vorzuweisen hat. Überdies werden die engagierte und teamorientierte Mitarbeit im Masterstudiengang „Public History und Kulturvermittlung“ sowie im geplanten „Zentrum vergleichender und angewandter Erinnerungskultur“, ferner die Anschlussfähigkeit an das Lehramtsstudium der Universität Regensburg erwartet.

Einstellungsvoraussetzungen sind gemäß Art. 14 BayHSchPG neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung und die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualifikation einer Promotion nachwiesen wird.

Bewerberinnen und Bewerber müssen nach der Promotion die Universität gewechselt haben oder vor der Bewerbung mindestens zwei Jahre außerhalb der Universität Regensburg wissenschaftlich tätig gewesen sein.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist der Universität Regensburg ein besonderes Anliegen (nähere Infos unter www.uni-regensburg.de/chancengleichheit). Um den Gleichstellungsauftrag zu erfüllen und die Zahl ihrer Professorinnen zu erhöhen, fordert sie qualifizierte Wissenschaftlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des BayBG und des BayHSchPG. Die Altersgrenze des Art. 10 Abs. 3 BayHSchPG ist zu beachten.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Urkunden, Schriftenverzeichnis mit den wichtigsten Sonderdrucken) sind in digitaler Form

bis zum 20. Oktober 2020

an den Dekan der Fakultät für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften der Universität Regensburg, D-93040 Regensburg, Email: pkgg.dekanat@.ur.de zu richten.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.uni-regensburg.de/datenschutz/.