Juniorprofessur (W1 mit Tenure Track W3) für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht, mit Schwerpunkt Recht der Digitalisierung, Medienrecht und Recht des E-Government

Universität Regensburg

In der Fakultät für Rechtswissenschaft ist eine

Juniorprofessur (W1 mit Tenure Track W3)

für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht, mit Schwerpunkt Recht der
Digitalisierung, Medienrecht und Recht des E-Government

zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von drei Jahren zu besetzen (in der ersten Phase). Die Tenure-Track-Professur wird durch das Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Tenure-Track-Programm) gefördert. Die Universität Regensburg bietet die Perspektive einer dauerhaften Übertragung einer W3-Professur im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bei positiver Tenure-Evaluation. Die Anforderungen der Tenure-Evaluation finden Sie unter: https://go.uni-regensburg.de//tt-satzung.

Die Bewerberin / Der Bewerber (m/w/d) sollten das Öffentliche Recht und insbesondere das Verwaltungsrecht in seiner ganzen Breite in Forschung und Lehre vertreten. Ein besonderer Schwerpunkt im Recht der Informationsgesellschaft ist erwünscht. Dies gilt insbesondere für den Bereich des Medienrechts. Darüber hinaus sollten jedoch auch Einflüsse der Digitalisierung auf klassische verwaltungsrechtliche Themengebiete beispielsweise im Bereich des E-Government sowie weitere Aspekte des Rechts der Digitalisierung Gegenstand der künftigen Forschung und Lehre sein. Die Fakultät ist mit dem Schwerpunktbereich 7 „Recht der Informationsgesellschaft“ und vielfältigen Forschungs- und Lehraktivitäten in diesem Themengebiet bereits bundesweit sichtbar vertreten. Von der Bewerberin / dem Bewerber (m/w/d) wird in der Lehre eine Beteiligung im Schwerpunktbereich 7 erwartet ebenso wie die Bereitschaft, weitere Lehrangebote im Bereich des Rechts der Digitalisierung zu entwickeln. Ferner soll die Kollegin / der Kollege (m/w/d) an der weiteren Profilierung der Fakultät und der Universität im Bereich der Forschung in diesem Themengebiet mitwirken, was insbesondere die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit und zur Mitwirkung an Drittmittelprojekten verlangt. So soll die Universität um eine Fakultät für Informatik erweitert und es sollen insgesamt die bereits vorhandenen Stärken im Bereich der Digitalisierung fortentwickelt werden. Im dritten Jahr nach der Berufung erfolgt eine Zwischenevaluation der Leistungen in Forschung und Lehre. Bei einer positiven Zwischenevaluation wird das Beamtenverhältnis auf weitere drei Jahre verlängert und die Lehrbefugnis erteilt. Im sechsten Jahr nach der Berufung erfolgt eine abschließende Evaluierung der Leistungen in Forschung und Lehre. Bei einer positiven Evaluation erfolgt der Ruf auf eine unbefristete W3-Professur.

Einstellungsvoraussetzungen sind gemäß Art. 14 BayHSchPG neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung und die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualifikation einer Promotion nachgewiesen wird. Sofern vor oder nach der Promotion eine Beschäftigung als wissenschaftliche Mitarbeiterin/wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d) oder als wissenschaftliche Hilfskraft (m/w/d) erfolgt ist, sollen Promotions- und Beschäftigungsphase zusammen nicht mehr als sechs Jahre betragen haben.

Bewerberinnen und Bewerber müssen nach der Promotion die Universität gewechselt haben oder vor der Bewerbung an der Universität Regensburg mindestens zwei Jahre außerhalb der Universität Regensburg wissenschaftlich tätig gewesen sein.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist der Universität Regensburg ein besonderes Anliegen (nähere Infos unter www.uni-regensburg.de/chancengleichheit). Um den Gleichstellungsauftrag zu erfüllen und die Zahl ihrer Professorinnen zu erhöhen, fordert sie qualifizierte Wissenschaftlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des BayBG und des BayHSchPG. Die Altersgrenze des Art. 10 Abs. 3 BayHSchPG ist zu beachten.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Urkunden, Schriftenverzeichnis) sind elektronisch

bis zum 03.04.2020

an den Dekan der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg zu richten. Das Bewerbungsschreiben und die o.a. Unterlagen sollen ausschließlich per E-Mail an dekanat.jura@ur.de gesandt werden und möglichst in einer einzigen Dateianlage enthalten sein. Nicht beizufügen sind Sonderdrucke und Monographien; sie werden bei Bedarf vom Dekanat angefordert.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.uni-regensburg.de/datenschutz/.

Die englische Fassung des Ausschreibungstextes finden Sie unter https://go.uni-regensburg.de/stellen-professuren.