Die Universität Freiburg ist einen Wechsel wert: Mit ihrer über 500-jährigen Geschichte ist sie eine der renommiertesten und forschungsstärksten Universitäten Deutschlands. Hier arbeiten Sie in einer einzigartigen Vielfalt von Fächern, Perspektiven und Menschen für Forschung und Lehre auf höchstem Niveau - mitten in einer der beliebtesten Städte Deutschlands.
Die Personalpolitik der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg orientiert sich an den Prinzipien der Gleichstellung und Vielfalt. Die Universität bekennt sich nachdrücklich zu dem Ziel einer familiengerechten Hochschule.
Die Albert-Ludwig-Universität Freiburg hat im Tenure-Track-Programm 19 Tenure-Track-Professuren eingeworben und schreibt im Rahmen dieses Programms die
an der Philosophischen Fakultät im Orientalischen Seminar aus. Die Professur muss bis zum 30.11.2020 besetzt sein.
Vollzeitstelle, Eintrittstermin: Zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Es handelt sich um eine Position der Besoldungsgruppe W1, für die Zulagen geleistet werden können. Diese Position eignet sich für hochqualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler.
Der/die Stelleninhaber*in sollte eine ideengeschichtlich orientierte Judaistik vertreten. Kenntnisse auf dem Gebiet des talmudisch-rabbinischen Schrifttums werden vorausgesetzt. Die fließende Beherrschung des Hebräischen wird erwartet. Besonders erwünscht ist die Beschäftigung mit dem Judentum im Nahen und Mittleren Osten. Wünschenswert ist weiterhin Offenheit für gegenwartsbezogene Fragestellungen.
Die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit innerhalb der Philosophischen Fakultät und darüber hinaus, zur Etablierung regionaler und internationaler Kooperationen sowie zur Beteiligung an der Erstellung von Anträgen für Gruppenforschung wird erwartet. Dem*der Stelleninhaber*in obliegen die Lehre in den B.A.- und M.A.-Studiengängen für Judaistik und ihre Weiterentwicklung. Er/sie trägt außerdem zur Lehre im M.A. Monotheistische Religionen bei.
Einstellungsvoraussetzungen sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung und eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die durch die herausragende Qualität einer Promotion nachgewiesen wird. Die Stelle wird zunächst auf vier Jahre befristet. Bei erfolgreicher Zwischenevaluation wird sie um weitere zwei Jahre auf insgesamt sechs Jahre verlängert. Zudem wird nach erfolgreicher Zwischenevaluation das Tenure-Verfahren nach W3 eingeleitet.
Die Tenure-Verfahren sind in Satzung und Qualitätssicherungskonzept für Juniorprofessuren und Tenure-Track-Professuren geregelt und mit dem Wissenschaftsministerium abgestimmt (https://www.zuv.uni-freiburg.de/service/tenure). Voraussetzung für die Gewährung von Tenure und die anschließende Überführung auf eine W3-Professur ist (1.) die Erfüllung der Anforderungen gemäß Satzung und Qualitätssicherungskonzept und (2.) die Erfüllung der durch die Philosophische Fakultät festgelegten fachspezifischen Kriterien.
Folgende Bewerbungsunterlagen werden erbeten: Lebenslauf, Zeugnisse und Urkunden, vollständiges Schriften- und Vortragsverzeichnis unter Nennung der wichtigsten Publikationen.
Für die hier ausgeschriebene Position freuen wir uns besonders über Bewerbungen von Frauen.
Bitte bewerben Sie sich mit dem Ausdruck Ihres Bewerbungsformulars und mit o. g. Unterlagen unter Angabe der Kennziffer 00000911 bis spätestens 21.02.2020. Ihre Bewerbung richten Sie bitte in schriftlicher oder elektronischer Form an:
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Dekanat der Philosophischen Fakultät
Dekan Prof. Dr. Neutatz
Werthmannstraße 8
79098 Freiburg
oder (bevorzugt)
E-Mail: philosfak@dekanate.uni-freiburg.de
Für nähere Informationen steht Ihnen Bettina Ragen unter Tel. +49 761 203-3371 oder E-Mail philosfak@dekanate.uni-freiburg.de zur Verfügung. Weitere Informationen zum Berufungsverfahren finden Sie im Berufungsleitfaden.
Allgemeine und rechtliche Hinweise:
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar, soweit dienstliche oder rechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Auswahl erfolgt nach den Regeln des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.
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