Tenure-Track-Professur (W 1) für das „Recht der digitalen Wirtschaft“

Die Ruhr-Universität Bochum (RUB) ist eine der führenden Forschungsuniversitäten in Deutschland. Als reformorientierte Campusuniversität vereint sie in einzigartiger Weise die gesamte Spannbreite der großen Wissenschaftsbereiche an einem Ort. Das dynamische Miteinander von Fächern und Fächerkulturen bietet den Forschenden wie den Studierenden gleichermaßen besondere Chancen zur interdisziplinären Zusammenarbeit.

Die RUB hat sich erfolgreich um eine Teilnahme am Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses beworben und richtet in diesem Rahmen 18 neue Tenure-Track-Professuren ein. Im Falle einer erfolgreichen Tenure-Evaluation wird der Tenure-Track-Professor (m/w/*) auf eine permanente Professur übernommen.

In der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum ist zum 01.10.2019 eine

Tenure-Track-Professur (W 1) für das „Recht der digitalen Wirtschaft“ (unter Berücksichtigung interdisziplinärer Bezüge)

zu besetzen.

Der zukünftige Stelleninhaber (m/w/*) soll in Forschung und Lehre im Bürgerlichen Recht und Wirtschaftsrecht und/oder Prozessrecht ausgewiesen sein und idealerweise über einen IT-rechtlichen Hintergrund verfügen. Zu den Aufgaben des Stelleninhabers (m/w/*) gehören neben der grundständigen Lehre in den genannten Fächern die Forschung zur voranschreitenden Digitalisierung im materiellen und prozessualen Wirtschaftsrecht als dem zentralen innovationsermöglichenden Steuerungsrahmen der digitalen Ökonomie. Im Rahmen der Professur sollen drei zentrale Forschungsfelder, im Einzelnen Rechtsgestaltung und Konfliktbewältigung, Plattformökonomie sowie Daten- und Persönlichkeitsschutz weiterentwickelt werden. Es wird zudem erwartet, dass die diesbezüglichen Rückwirkungen der Digitalisierung für die juristische Lehre analysiert werden, um Impulse für deren zukunftsweisende Weiterentwicklung zu geben. Wir erwarten die Bereitschaft zur wissenschaftlichen Kooperation mit interdisziplinären Bezügen. Die Professur soll eine Vernetzungsfunktion innerhalb der Fakultät sowie zur interdisziplinären Zusammenarbeit innerhalb der RUB (v.a. CAIS, Horst-Goertz-Institut) und über die Universität hinaus erfüllen. Der zukünftige Stelleninhaber (m/w/*) soll durch Initiativen zu und Beteiligungen an innovativen Forschungsprojekten zur Stärkung des Forschungs- und Wirtschaftsstandorts Bochum im Bereich der Digitalen Wirtschaft beitragen.

Neben der Promotion wird vorausgesetzt, dass Bewerber (m/w/*) nach der Promotion die Universität gewechselt haben oder mindestens zwei Jahre außerhalb der berufenden Hochschule wissenschaftlich tätig gewesen sind.

Weiterhin werden erwartet:

  • Eignung für die sowie starkes Engagement in der akademischen Lehre;
  • Bereitschaft zu interdisziplinärem wissenschaftlichen Arbeiten;
  • erste Erfahrungen in der Einwerbung drittmittelgeförderter Forschungsprojekte;
  • Bereitschaft zur Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung.

Die fakultätsspezifischen Kriterien zur Evaluation von Tenure Track-Professuren können beim Dekanat der Juristischen Fakultät angefordert werden.

Wir wollen an der Ruhr-Universität besonders die Karrieren von Frauen in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, fördern und freuen uns daher sehr über Bewerberinnen. Auch die Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter und gleichgestellter Bewerberinnen und Bewerber sind herzlich willkommen.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, wissenschaftlicher Werdegang, Publikationsliste, Zeugnisse/Urkunden, Auflistung eigener Drittmitteleinwerbungen, Lehrveranstaltungsverzeichnis) werden bis zum 31.01.2019 erbeten an den Dekan der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum, 44780 Bochum, und zugleich per E-Mail an Berufung-jura@rub.de.