Tenure -Track-Professur (W1) Lehren und Lernen mit intelligenten Systemen

Tenure -Track-Professur (W1) Lehren und Lernen mit intelligenten Systemen

Institut für Erziehungswissenschaft I zum Wintersemester 2018/19

Die Einrichtung der Professur erfolgt zur Stärkung des universitären Forschungsschwerpunkts „Intelligente Systeme für eine nachhaltige Gesellschaft“. Erwartet wird vor diesem Hintergrund, dass sich die zukünftige Stelleninhaberin bzw. der zukünftige Stelleninhaber in diesen Forschungsschwerpunkt auch in einer interdisziplinären Perspektive einbringt und einschlägige Erfahrungen vorweisen kann. Zugleich wird erwartet, dass die Bewerberinnen und Bewerber in der Forschung zu digitalen Unterstützungssystemen für Lehr-Lernprozesse ausgewiesen sind und sich in eine nachhaltige medienpädagogische und mediendidaktische Entwicklung einschlägiger Konzepte (Sek II, Hochschule) und deren wissenschaftlich begleitete Erprobung einbringen.

Zu den Aufgaben in der Lehre gehört die Mitwirkung in den Lehramtsstudiengängen der Sekundarstufe II. Erwartet wird zudem eine Kooperation mit Kolleginnen und Kollegen aus der Erziehungswissenschaft und den Fachdidaktiken in Lehre und Forschung sowie bedarfsgerecht mit allen anderen Fakultäten der Universität Stuttgart im Kontext hochschuldidaktischer Fragestellungen.

Leitlinie für die Berufung ist eine nachgewiesene wissenschaftliche Exzellenz (u.a. durch Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und weiteren Fachmedien sowie hervorragende Leistungen in der Lehre). Eine empirische Ausrichtung der Bewerberin/des Bewerbers sowie Erfahrungen mit der eigenständigen Einwerbung von Drittmitteln sind erwünscht.

Eine Beteiligung an der im Aufbau befindlichen Professional School of Education wird erwartet. Darüber hinaus wird erwartet, dass der/die Stelleninhaber/-in aktiv an der akademischen Selbstverwaltung mitwirkt.

Die Einrichtung der Professur erfolgt im Rahmen der Bewilligung im Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Es gelten die Einstellungsvoraussetzungen und Bedingungen des § 51 LHG Baden-Württemberg. Ferner soll gemäß § 47 Abs. 3 LHG auf eine Stelle, deren Funktionsbeschreibung die Wahrnehmung erziehungswissenschaftlicher oder fachdidaktischer Aufgaben in der Lehrerbildung vorsieht, in der Regel nur berufen werden, wer eine dreijährige Schulpraxis nachweist.

Die Besetzung der Stelle ist mit Tenure Track für die Berufung auf eine W3-Professur verbunden. Bei positiver Evaluation erfolgt die Berufung auf eine W3-Stelle ohne erneute Ausschreibung in einem angemessen vereinfachten Berufungsverfahren. Zu den Kriterien der Evaluierung und der Qualitätssicherung siehe die folgenden Links:

https://www.uni-stuttgart.de/universitaet/aktuelles/bekanntmachungen/dokumente/bekanntm_65_2016.pdf

https://www.uni-stuttgart.de/universitaet/aktuelles/bekanntmachungen/dokumente/bekanntm_64_2016.pdf

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen einschließlich der fünf für am wichtigsten erachteten Veröffentlichungen werden bis zum 28.05.2018 erbeten an den Dekan der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Herrn Univ.-Prof. Dr. Michael-Jörg Oesterle, Universität Stuttgart, Dekanat der Fakultät 10, Keplerstraße 17, 70174 Stuttgart und möglichst als pdf-file per Email an dekanat@wiso.uni-stuttgart.de.

Die Universität Stuttgart verfügt über ein Dual Career Programm zur Unterstützung der Partnerinnen und Partner berufener Personen. Nähere Informationen unter: https://www.uni-stuttgart.de/universitaet/arbeitgeber/dualcareer/

Die Universität Stuttgart möchte den Anteil der Frauen im wissenschaftlichen Bereich erhöhen und ist deshalb an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt.