W 1-Juniorprofessur für Didaktik des Faches Lebensgestaltung, Ethik, Religionskunde (Tenure Track)

An der Universität Potsdam, Philosophische Fakultät, Institut für Lebensgestal­tung, Ethik, Religionskunde (L-E-R) ist im Rahmen des Bund-Länder-Programms zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zum nächstmöglichen Zeitpunkt fol­gende Professur zu besetzen:

W 1-Juniorprofessur für Didaktik des Faches
Lebensgestaltung, Ethik, Religionskunde (Tenure Track)

Der/die Stelleninhaber/-in* soll in der Lehre den Bereich der Fachdidaktik des Faches L-E-R in seiner gesamten Breite vertreten. Der Forschungsschwerpunkt der Professur liegt auf der Schärfung des fachdidaktischen Profils des integrativen Faches L-E-R gegen­über verwandten Studienfächern in der Gruppe der wertereflexiven Studienfächer wie beispielsweise Ethik- und Religionsunterricht.

Als Bewerber/-innen* kommen in Frage: Promovierte in einer der einschlägigen Didakti­ken (Ethik, Philosophie, Religionskunde, Sozialkunde) oder Promovierte in den Fächern Ethik, Philosophie, Religionswissenschaft, Soziologie mit mindestens einer Publikation in den genannten Didaktiken. Promovierte Didaktiker/-innen* des konfessionellen Religi­onsunterrichts können berücksichtigt werden, wenn sie zu interreligiösen und/oder ethi­schen Aspekten geforscht haben.

Die Universität Potsdam sieht eine besondere Herausforderung in der Vernetzung von wissenschaftlicher Forschung und Lehre in der Lehrerbildung. Der/die Stelleninhaber/-in* muss in der Lage sein, beide Bereiche adäquat zu vertreten.

Die an der Realität von Schule und Unterricht, aber auch am aktuellen Forschungsstand orientierte Lehrerbildung mit einem hohen Anteil an Praxisphasen ist profilbildend für die Universität Potsdam. Gemeinsam mit den anderen lehramtsrelevanten Professuren an der Universität Potsdam und in Kooperation mit dem Zentrum für Lehrerbildung und Bil­dungsforschung soll das „Potsdamer Modell“ der Lehrerbildung engagiert weiterentwi­ckelt werden. Erwartet wird eine Bereitschaft zur Mitwirkung an Lehrerfortbildungen und ein Interesse an der fakultätsübergreifenden Zusammenarbeit.

Folgende Einstellungsvoraussetzungen für Juniorprofessor/-innen* sind nach § 45 Bran­denburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) nachzuweisen: ein abgeschlossenes Hoch­schulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualität der Promotion nachgewiesen wird. Wünschenswert sind Auslandserfahrungen, herausragende Publikationsaktivitäten sowie Lehrerfahrung. Die Zeiten einer hauptberuflichen wissenschaftlichen Tätigkeit zwischen der letzten Prüfungsleistung der Promotion und der Bewerbung auf eine Juni­orprofessur dürfen in der Regel sechs Jahre nicht überschreiten. Diese Zeiten verlän­gern sich im Umfang einer Ermäßigung der Arbeitszeit um mindestens ein Fünftel der regelmäßigen Arbeitszeit, die für die Betreuung oder Pflege eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren oder pflegebedürftiger sonstiger Angehöriger gewährt worden ist. Nach § 41 Abs. 3 ist eine dreijährige Schulpraxis nachzuweisen.

Das Berufungsverfahren wird nach § 40 BbgHG durchgeführt. Nach § 46 BbgHG erfolgt die Einstellung zunächst für die Dauer von bis zu vier Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit bzw. im Angestelltenverhältnis. Eine Verlängerung der Professur soll mit Zustim­mung der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors* auf insgesamt sechs Jahre erfolgen, wenn sie oder er sich als Hochschullehrer/-in* bewährt hat. Rechtzeitig vor Ablauf der Juniorprofessur wird eine weitere Evaluierung durchgeführt. Im Falle eines positiven Ausgangs erfolgt eine Übernahme auf eine unbefristete Professur (Tenure Track; www.uni-potsdam.de/tenure-track). Die Bewertung und Zuordnung der in Aussicht ge­stellten Lebenszeitprofessur richtet sich nach § 18 Brandenburgisches Besoldungsge­setz (BbgBesG) und erfolgt nach Feststellung der Bewährung gem. § 46 BbgHG.

Personen, die die Einstellungsvoraussetzungen für eine Universitätsprofessur gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 4a BbgHG erfüllen, können im Rahmen dieses Auswahlverfahrens nicht berücksichtigt werden.

Die Universität strebt in allen Beschäftigungsgruppen eine ausgewogene Geschlechter-relation an. Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Bewerber/-innen* bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.

Die Universität Potsdam unterstützt neu berufene Professor/-innen* durch einen Dual Career Service und Coachingangebote: www.uni-potsdam.de/berufungen.html

Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (Darstellung Ihrer Forschungsinte­ressen, Lebenslauf, Kopien von akademischen Zeugnissen und Urkunden, Publi­kationsliste, Verzeichnis der Lehrveranstaltungen, Lehrevaluationen, Liste der Drittmittel-Projekte) sowie mit der Dissertationsschrift und einem fachdidakti­schen Aufsatz sind innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung per Email (in einer zusammengefassten pdf-Datei) an ausschreibungen@uni-potsdam.de zu richten.

 

*Diese Bezeichnung gilt für alle Geschlechterformen (m/w/d)