W1-Juniorprofessur Deutsch als Fremd- und Zweitsprache mit dem Schwerpunkt Kulturstudien (mit Tenure Track auf W2)

An der Philologischen Fakultät ist zum 01.Oktober 2020 folgende durch das Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Tenure-Track-Programm) geförderte Stelle zu besetzen:

W1-Juniorprofessur Deutsch als Fremd- und Zweitsprache mit dem
Schwerpunkt Kulturstudien (mit Tenure Track auf W2)

Der/die Stelleninhaber/in vertritt am Herder-Institut den Wissenschaftsbereich Kulturstudien im Rahmen des Faches Deutsch als Fremd- und Zweitsprache in Forschung und Lehre. Entsprechend sollte das Forschungsprofil geprägt sein von einem Fachverständnis, welches Kulturstudien und Kulturvermittlung als integrale Bestandteile des Faches Deutsch als Fremd- und Zweitsprache betrachtet. Daneben wird Erfahrung im Bereich der empirischen Erforschung kulturbezogener Lernprozesse im Kontext von DaF/DaZ erwartet. Weitere mögliche Schwerpunkte wie die diskurs-, text- und medienanalytische Forschung zu einzelnen Aspekten der Kulturvermittlung, zur Analyse und Entwicklung von Lernmaterialien, zu einschlägigen kulturwissenschaftlichen Inhalten und Themen, zur Rolle kulturbezogenen Lernens im Kontext von Deutsch als Zweitsprache sowie zur auswärtigen Kultur-und Sprachenpolitik sind willkommen.

Die Tenure-Track-Professur ist eingebunden in die Bachelor-, Master- und Lehramtsstudiengänge des Herder-Instituts. Eine aktive Mitwirkung an der Weiterentwicklung dieser Studiengänge wird vorausgesetzt. Vorausgesetzt wird zudem eine aktive Beteiligung an der Weiterentwicklung der Lehre und Forschung am Institut, einschließlich digital basierter Lehr- und Forschungsverfahren. Einstellungsvoraussetzungen sind eine überdurchschnittliche Promotion im Fach Deutsch als Fremd-und Zweitsprache, die thematisch einen deutlichen Bezug zum Bereich der Kulturstudien bzw. Kulturvermittlung erkennen lässt. Erwünscht sind darüber hinaus mehrjährige Auslandserfahrung, Lehrerfahrung in der Praxis von Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache sowie Erfahrung in der Einwerbung von Drittmitteln.

Die Tenure-Track-Professur ist zunächst auf drei Jahre befristet. Eine Verlängerung auf insgesamt sechs Jahre erfolgt im Falle erfolgreicher Zwischenevaluation gemäß der Ordnung für das Verfahren zur Zwischenevaluation von Juniorprofessor_innen  an  der Universität Leipzig (Zwischenevaluationsordnung –ZEvaO). Spätestens im fünften Jahr nach Dienstantritt erfolgt eine Tenure-Evaluation gemäß der Ordnung über Ausgestaltung, Verlauf und Evaluation von Tenure-Track-Professuren an der Universität Leipzig (Tenure-Track-Ordnung - TTO). Grundlage des Evaluationsverfahrens  bildet   eine zu Dienstantritt einvernehmlich geschlossene Evaluationsvereinbarung, in der die Entwicklungsziele und Erwartungen an die individuellen Leistungen des/der Professor/-in in den Kategorien Forschung, Lehre, Wissenstransfer sowie akademisches und außeruniversitäres Engagement verbindlich festgeschrieben sind. Nach erfolgreicher Tenure-Evaluation erfolgt die Berufung auf eine unbefristete W2-Professur gemäß § 59 Abs. 2 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) ohne erneute Stellenausschreibung.

Die dienstrechtliche Stellung sowie Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus §§ 63, 64, 70 SächsHSFG und der Sächsischen Dienstaufgabenverordnung (DAVOHS).

Die Tenure-Track-Professur ist als Qualifikationsstelle zu verstehen. Die Ausschreibung richtet sich daher an Bewerber/-innen, die eine weitere Qualifikation anstreben und nicht über eine abgeschlossene Habilitation verfügen. Sofern vor oder nach der Promotion eine Beschäftigung als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in und/oder als wissenschaftliche Hilfskraft erfolgt ist, sollten Promotions- und Beschäftigungsphase zusammen nicht mehr als sechs Jahre betragen haben (§ 63 Abs. 3 SächsHSFG).

Die Universität Leipzig legt Wert auf die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Schwerbehinderte werden zur Bewerbung aufgefordert und bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungen richten Sie mit den üblichen Unterlagen (unter Beifügung einer Liste der wissenschaftlichen Arbeiten und der akademischen Lehrtätigkeit einschließlich vorhandener Nachweise zu Evaluationen, einer beglaubigten Kopie der Urkunde über den höchsten erworbenen akademischen Grad) in gedruckter oder elektronischer Form (eine einzige pdf-Datei) bitte bis 03. April 2020 an:

Universität Leipzig
Dekan der Philologischen Fakultät
Herrn Prof. Dr. Beat Siebenhaar
Beethovenstraße 15
04107 Leipzig
dekphilo@uni-leipzig.de

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