W1-Juniorprofessur für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Rechtsfragen der Digitalisierung mit Tenure Track nach W3 (LBesG) (m/w/d)

Im Fachbereich Rechtswissenschaft ist zum 1.4.2021 eine

W1-Juniorprofessur
für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Rechtsfragen der Digitalisierung mit Tenure Track nach W3 (LBesG) (m/w/d)

im Beamtenverhältnis auf Zeit zu besetzen. Der/die Stelleninhaber/in soll die in der Widmung genannten Gebiete in Forschung und Lehre vertreten. Diese Tenure-Track-Professur wird durch das Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Tenure-Track-Programm) gefördert. Sie richtet sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in einer frühen Karrierephase und mit einem außerordentlichen Potenzial für eine weitere Karriere in der Wissenschaft.

Der/die zukünftige Stelleninhaber/in soll Forschungsinteressen im Bürgerlichen Recht, im Gesellschaftsrecht und dem Recht der Digitalisierung haben. Er/sie soll zudem über Erfahrungen in der akademischen Lehre verfügen. Die Bereit­schaft zur Mitarbeit in der universitären Schwerpunktausbildung, insbesondere im Schwerpunktbereich 2 „Unternehmensrecht“, sowie an den Forschungs­projekten des Instituts für Recht und Digitalisierung Trier (IRDT) wird erwartet.

Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 54 HochSchG, insbesondere sind pädagogische Eignung und besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit nachzuweisen. Die Fähigkeit, in deutscher Sprache Lehrveranstaltungen anzubieten, wird erwartet. Die Fähigkeit, auch in englischer und/oder französischer Sprache unterrichten zu können, ist von Vorteil.

Gemäß § 55 HochSchG werden Juniorprofessuren zunächst für die Dauer von drei Jahren besetzt und nach positiver Zwischenevaluation um weitere drei Jahre verlängert. Im Anschluss daran ist eine dauerhafte Übertragung der o. a. Professur (Bes.Gr. W3 LBesG) vorgesehen, wenn sich der/die Stellen-inhaber/in nach Maßgabe der einschlägigen hochschulrechtlichen Regelungen (Evaluationsverfahren) bewährt hat und die allgemeinen dienstrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Auf § 50 Abs. 5 Satz 3 HochSchG wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.

Das Land Rheinland-Pfalz und die Universität Trier vertreten ein Betreuungs­konzept, bei dem eine hohe Präsenz der Lehrenden am Hochschulort erwartet wird. Die Universität Trier ist bestrebt, die Zahl ihrer Hochschullehrerinnen zu erhöhen, und fordert Wissenschaftlerinnen nachdrücklich zu einer Bewerbung auf. Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien – insbes. 1. und 2. Jur. Staatsprüfung und Promotion – sowie ein Schriften­verzeichnis und eine Übersicht über die bisherige Lehr- und Vortragstätigkeit) sind bis spätestens 12.10.2020 an den Dekan des Fachbereichs V Rechts­wissenschaft, Herrn Prof. Dr. Jens Kleinschmidt, LL.M., Universität Trier, 54286 Trier, sowie zusätzlich in elektronischer Form (pdf) an dekanatfb5@uni-trier.de zu richten.

Wir bitten, Bewerbungsunterlagen nicht in Mappen oder Hüllen und auch nur als unbeglaubigte Kopien vorzulegen, da die Unterlagen nicht zurückgesandt werden; sie werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet.