W1-Juniorprofessur Health Economics and Management (mit Tenure Track auf W2)

An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ist zum 01. Oktober 2020 folgende durch das Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Tenure-Track-Programm) geförderte Stelle zu besetzen:

W1-Juniorprofessur Health Economics and Management
(mit Tenure Track auf W2)

Der Kandidat/ die Kandidatin soll an der Schnittstelle zwischen angewandter Ökonomik und medizinischer Forschung arbeiten, die ökonomische Bedeutung von Zivilisationskrankheiten und innovativen Therapien untersuchen und hierbei insbesondere Finanzierungs- und Anreizmechanismen im Gesundheitswesen betrachten. Erwartet werden Erfahrungen in der interdisziplinären Forschung, fachbezogene Lehrerfahrung, fundierte empirische Kenntnisse und Kooperationen mit Akteuren des Gesundheitswesens sowie das Potential zu herausragenden wissenschaftlichen Publikationen in Fachzeitschriften. Darüber hinaus wird die Bereitschaft zur Zusammenarbeit im Forschungsprofilbereich „Zivilisationserkrankungen“ der Universität Leipzig vorausgesetzt.

Die Tenure-Track-Professur ist zunächst auf drei Jahre befristet. Eine Verlängerung auf insgesamt sechs Jahre erfolgt im Falle erfolgreicher Zwischenevaluation gemäß der Ordnung für das Verfahren zur Zwischenevaluation von Juniorprofessor_innen  an der Universität Leipzig (Zwischenevaluationsordnung –ZEvaO). Spätestens im fünften Jahr nach Dienstantritt erfolgt eine Tenure-Evaluation gemäß der Ordnung über Ausgestaltung, Verlauf und Evaluation von Tenure-Track-Professuren an der Universität Leipzig (Tenure-Track-Ordnung - TTO). Grundlage des Evaluationsverfahrens bildet eine zu Dienstantritt einvernehmlich geschlossene Evaluationsvereinbarung, in der die Entwicklungsziele und Erwartungen an die individuellen Leistungen des/der Professor/-in in den Kategorien Forschung, Lehre, Wissenstransfer sowie akademisches und außeruniversitäres Engagement verbindlich festgeschrieben sind.

Nach erfolgreicher Tenure-Evaluation erfolgt die Berufung auf eine unbefristete W2-Professur gemäß § 59 Abs. 2 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) ohne erneute Stellenausschreibung.

Die dienstrechtliche Stellung sowie Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus §§ 63, 64, 70 SächsHSFG und der Sächsischen Dienstaufgabenverordnung (DAVOHS).

Die Tenure-Track-Professur ist als Qualifikationsstelle zu verstehen. Die Ausschreibung richtet sich daher insbesondere an Bewerber/Bewerberinnen, die eine Promotion mit herausragender Qualität (mindestens magna cum laude) abgeschlossen haben, eine weitere Qualifikation anstreben und nicht über eine abgeschlossene Habilitation verfügen. Sofern vor oder nach der Promotion eine Beschäftigung als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in und/oder als wissenschaftliche Hilfskraft erfolgt ist, sollten Promotion- und Beschäftigungsphase zusammen nicht mehr als sechs Jahre betragen haben.

Die Universität Leipzig legt Wert auf die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Schwerbehinderte werden zur Bewerbung aufgefordert und bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungen richten Sie mit den üblichen Unterlagen (unter Beifügung einer Liste der wissenschaftlichen Arbeiten und der akademischen Lehrtätigkeit einschließlich vorhandener Nachweise zu Evaluationen, einer beglaubigten Kopie der Urkunde über den höchsten erworbenen akademischen Grad) in gedruckter oder elektronischer Form (eine einzige pdf-Datei) bitte bis 03. April 2020 an:

Universität Leipzig
Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
Dekan
Herrn Prof. Dipl.-Ing. Johannes Ringel
IPF 170001, 04081 Leipzig
dekanat@wifa.uni-leipzig.de

Bitte beachten Sie, dass Gefährdungen der Vertraulichkeit und der unbefugte Zugriff Dritter bei einer Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail nicht ausgeschlossen werden können.

Hinweise zum Datenschutz bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Für den Fall einer Bewerbung möchten wir Sie hiermit über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren.

Verantwortlicher:

Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist

Universität Leipzig
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Grimmaische Str. 12
04109 Leipzig
Telefon: +49 341 97-33500
E-Mail: dekanat@wifa.uni-leipzig.de
Webseite: www.uni-leipzig.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Der Datenschutzbeauftragte
Augustusplatz 10
04109 Leipzig
Telefon: +49 341 97-30081
E-Mail: dsb@uni-leipzig.de

Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:

Die Daten, die Sie uns im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung zur Verfügung stellen, werden nur im Rahmen dieses Auswahlverfahrens und in Vorbereitung eines eventuellen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses verarbeitet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Begründung eines Beamten-/Beschäftigtenverhältnisses ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e i.V.m. Abs. 3, Art. 88 DSGVO i.V.m. § 111 Abs. 6 SächsBG i.V.m. §§ 4 Abs. 1 S. 1 SächsDSG, bzw. § 26 BDSG. Soweit Sie im Rahmen des Bewerbungsverfahrens besondere Kategorien von personenbezogenen Daten i.S.d. Art. 9 Abs. 1 DSGVO mitteilen (z.B. Gesundheitsdaten, wie Schwerbehinderteneigenschaft), erfolgt deren Verarbeitung, damit Sie die Ihnen zustehenden Rechte aus dem Arbeitsrecht und dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes ausüben können und die Verantwortlichen ihren diesbezüglichen arbeits- und sozialrechtlichen Verpflichtungen nachkommen können (Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO).

Weitergabe an Dritte:

Ihre Bewerbungsunterlagen werden den Mitgliedern der Berufungskommission, welche sich aus Vertretern/innen der Universität Leipzig zusammensetzt, der/dem beteiligten Gleichstellungsbeauftragte(n), der ggf. beteiligten Schwerbehindertenvertretung, der/dem Berufungsbeauftragten, externen Gutachtern/innen, dem Rektorat, dem Fakultätsrat, der Fakultäts- und Universitätsverwaltung und dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zugänglich gemacht.

Speicherdauer der personenbezogenen Daten:

Die Dauer der Aufbewahrung der personenbezogenen Daten richtet sich nach § 11 Abs. 4 SächsDSDG. Danach sind Daten, die vor Beginn eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses erhoben wurden, unverzüglich zu löschen, sobald feststeht, dass ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis nicht zustande kommt. Dies gilt nicht, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass durch die Löschung schutzwürdige Belange der betroffenen Person beeinträchtigt werden.

Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung werden Ihre Unterlagen in Ihre Personalakte aufgenommen.

Ihre Rechte:

Sie haben gegenüber dem Verantwortlichen folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:

  •  Auskunft, Art. 15 DSGVO
  • Berichtigung, Art. 16 DSGVO
  • Löschung, Art. 17 DSGVO
  • Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO
  • Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung, soweit die Erhebung der Daten auf Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e, f DSGVO beruht, Art. 21 DSGVO
  • Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Bernhard-von-Lindenau-Platz 5, 01067 Dresden), Art. 77 DSGVO.

Pflicht zur Bereitstellung von Daten:

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahlverfahrens erforderlich. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung bei der Vergabe des Dienstpostens/der Stelle zur Folge haben. Für die Universität Leipzig ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, der Verfassung des Freistaates Sachsen dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dem Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz und dem Haushaltsrecht.