W1 JUNIORPROFESSUR MIT TENURE TRACK W2 (TENURE-TRACK-PROFESSUR) FÜR RECHTSWISSENSCHAFT MIT DEM SCHWERPUNKT STRAFRECHT UND KRIMINOLOGIE

Die Universität Hamburg ist als Exzellenzuniversität eine der forschungsstärksten Universitä­ten Deutschlands. Mit ihrem Konzept der „Flagship University“ in der Metropolregion Ham­burg pflegt sie innovative und kooperative Verbindungen zu wissenschaftlichen und außerwis-senschaftlichen Partnern. Sie produziert für den Standort – aber auch national und internatio­nal – die zukunftsgerichteten gesellschaftlichen Güter Bildung, Erkenntnis und Austausch von Wissen unter dem Leitziel der Nachhaltigkeit.

Für eine Universität der Nachhaltigkeit stehen Personalentwicklung und insbesondere die Ent­wicklung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Zentrum ihres strategischen Handelns. Mit der Stärkung der Tenure-Track-Professur etabliert die Universität Hamburg ei­nen besonderen Karriereweg für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Die Juniorprofessur rich­tet sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in der frühen Kar­rierephase. Die wissenschaftliche Qualifikationszeit soll vier Jahre nach Abschluss der Promo­tion nicht überschreiten.

Aufgrund des Erfolgs beim Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Tenure-Track-Programm) schreibt die Universität Hamburg die folgende Ten-ure-Track-Professur aus.

In der Fakultät für Rechtswissenschaft ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

W1 JUNIORPROFESSUR MIT TENURE TRACK W2 (TENURE-TRACK-PROFESSUR) FÜR RECHTSWISSENSCHAFT MIT DEM SCHWERPUNKT STRAFRECHT UND KRIMINOLOGIE

zu besetzen. Kennziffer JP 326

AUFGABENGEBIET:
Das Aufgabengebiet umfasst die Vertretung des o.g. Faches in Lehre und Forschung. Die Lehr­verpflichtung beträgt 4 LVS. Sie ist durch Vorlesungen im Pflichtbereich sowie im Schwerpunktbereich (SPB XI: Kriminalität und Kriminalitätskontrolle), durch Seminare sowie in der Examensvorbereitung (HEX-Kurs) zu erbringen.

Der Pflichtbereich umfasst den gesamten examensrelevanten Stoff des materiellen Strafrechts (Allgemeiner und Besonderer Teil). Gegenstände des Schwerpunktbereichs sind die Kriminolo­gie, das Sanktionenrecht/Strafzumessungsrecht sowie das Jugendstrafrecht.

Die Mitarbeit an dem universitären Profilbereich „Law in Global Contexts“ wird erwartet.

Der § 12 Absatz 7 Satz 2 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) findet Anwendung.

EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNG:
Wissenschaftliche Qualifikationen sowie weitere Voraussetzungen gemäß § 18 HmbHG.

WEITERE KRITERIEN:

Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden internationale wissenschaftliche Erfahrungen sowie Erfahrungen und Erfolge in der Einwerbung und Durchführung von Drittmittelprojekten erwartet. Die Universität Hamburg legt auf die Qualität der Lehre besonderen Wert. Lehrerfah­rungen und Vorstellungen zur Lehre sind darzulegen.

Von einer internationalen Stelleninhaberin bzw. einem internationalen Stelleninhaber wird er­wartet, dass sie/er innerhalb von zwei Jahren nach Dienstantritt die für die Lehre auf Deutsch erforderlichen Sprachkenntnisse (C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) erwirbt, sofern sie/er über diese zum Zeitpunkt des Dienstantritts noch nicht ver­fügt.

Juniorprofessorinnen und -professoren forschen und lehren wissenschaftlich selbständig. Eine fachliche Anbindung an den Arbeitsbereich Strafrecht wird erwartet.

Vor Ablauf der zweiten Phase der Juniorprofessur erfolgt eine Evaluierung im Rahmen des Ten-ure Track, um die Voraussetzungen für eine Berufung auf eine W2-Professur zu prüfen. Es gel­ten dann die Einstellungsvoraussetzungen gemäß § 15 HmbHG. Bei positivem Ergebnis des Be­wertungsverfahrens erfolgt die Berufung auf eine unbefristete W2-Professur. Die Regelungen zu Hausberufungen gelten bereits bei der Berufung auf die Juniorprofessur.

Die Universität Hamburg will den Anteil von Frauen in Forschung und Lehre erhöhen. Sie ist deshalb an Bewerbungen von qualifizierten Wissenschaftlerinnen besonders interessiert. § 14 Abs. 3 Satz 3 HmbHG findet Anwendung.

Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Bewerbungsverfahren vorrangig berücksich­tigt.

Für nähere Auskünfte steht Ihnen Herr Prof. Dr. Jochen Bung unter jochen.bung@uni-hamburg.de zur Verfügung.

Bewerbungen mit Lebenslauf, Publikationsliste, Nachweis von Lehrerfahrungen sowie Erfah­rungen und Erfolgen in der Einwerbung und Durchführung von Drittmittelprojekten, Kopien von Zeugnissen und Dokumenten, drei repräsentativen Veröffentlichungen, Darlegung der Vor­stellungen zur zukünftigen Forschung und Lehre sowie ggf. weiteren Nachweisen wie Vorträ­gen, Postern, wichtigen Funktionen in Organisationen werden vorzugsweise in elektronischer Form, zusammengefasst in einer PDF Datei, unter Angabe der Kennziffer bis zum 06.05.2021 erbeten an Bewerbungen@uni-hamburg.de oder postalisch an den Präsidenten der Universität Hamburg, Stellenausschreibungen, Mittelweg 177, 20148 Hamburg.

Das Berufungsverfahren wird aufgrund der aktuellen Situation der Corona-Pandemie voraus­sichtlich im digitalen Wege durchgeführt. Nähere Informationen erhal­ten Sie vom Vorsitz der Berufungskommission.

Wir bitten Sie, mit Ihren Bewerbungsunterlagen ein ausgefülltes Bewerbungsformular einzu­reichen. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: www.uni-hamburg.de/form-prof-w1tt-rw