W1-Professur für Empirische Bildungsforschung mit dem Schwerpunkt Lehrkräfteforschung (mit Tenure Track auf W3)

An der Philosophischen Fakultät der Universität Rostock ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt – vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Regelungen – die

W1-Professur für Empirische Bildungsforschung mit dem Schwerpunkt Lehrkräfteforschung
(mit Tenure Track auf W3)

zu besetzen.

Von der*dem zukünftigen Stelleninhaber*in (*gn = geschlechtsneutral) wird in Forschung und Lehre die Vertretung der empirischen Bildungsforschung im Bereich der Lehrkräftebildung erwartet. Zu den Aufgaben gehören die Durchführung von Lehre im Bereich der Lehrkräftebildung für alle Lehrämter. Die Themen sollen entsprechend der zugrundliegenden Modulbeschreibungen verortet und aus Sicht der empirischen Bildungsforschung und der Schulpädagogik behandelt werden. Im Rahmen der Tätigkeit wird erwartet, dass an der Weiterentwicklung der gemeinsam verantworteten Module und der Lehrkräftebildung an der Universität Rostock und im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern mitgearbeitet wird. Die Bereitschaft zur Kooperation mit den fachdidaktischen Arbeitsbereichen, den Disziplinen der Bildungswissenschaften an der Philosophischen Fakultät sowie mit dem landesweiten Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung und der Interdisziplinären Fakultät der Universität Rostock wird erwartet.

Vorausgesetzt wird eine qualitativ herausragende einschlägige Promotion, bevorzugt in der Erziehungswissenschaft. Die*der zukünftige Stelleninhaber*in (*gn) sollte thematische Schwerpunkte im Bereich der empirischen Bildungsforschung und insbesondere der qualitativ empirisch ausgerichteten Lehrkräftebildungsforschung nachweisen können. Erwartet werden einschlägige Forschungs-, Lehr- und Publikationserfahrungen. Erwünscht sind darüber hinaus Erfahrungen in der Kooperation mit Schulen, bzw. mit außerschulischen Bildungsträgern. Die Bereitschaft zur Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung wird vorausgesetzt.

Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 62 Abs. 1 LHG M-V: abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung sowie besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualität einer Promotion nachgewiesen wird. Gemäß § 58 Abs. 3 Satz 1 LHG M-V soll nach Möglichkeit eine mindestens dreijährige Schulpraxis nachgewiesen werden. Gemäß § 62 Abs. 2 LHG M-V werden Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren für die Dauer von drei Jahren ins Beamtenverhältnis auf Zeit ernannt. Das Beschäftigungsverhältnis wird im Falle der Bewährung nach dem dritten Jahr um weitere drei Jahre verlängert.

Diese Tenure Track-Professur wird durch das Bund-Länder Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Tenure Track-Programm) gefördert. Die Ausschreibung richtet sich an Wissenschaftler*innen (*gn) in der frühen Karrierephase.

Auskünfte erteilt:
Herr Prof. Dr. Falk Radisch, Vorsitzender der Berufungskommission
Telefon: 0381/498-2648
E-Mail: falk.radisch@uni-rostock.de 

Die Einstellung auf die Juniorprofessur ist gemäß § 62a LHG M-V mit der Zusage verbunden, dass eine Professur im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis unter der Voraussetzung zugesagt wird, dass im Einzelnen vorab festgelegte Leistungsanforderungen während der Juniorprofessur erfüllt werden. Vor Ablauf der zweiten Phase der Juniorprofessur erfolgt eine Evaluierung im Rahmen des Tenure Tracks, um die Voraussetzungen für die Übernahme auf die unbefristete W2-Professur zu prüfen. Gemäß § 62 Absatz 2 LHG findet im Laufe des dritten Jahres der Juniorprofessur eine Zwischenevaluation statt.

Besondere Fähigkeiten und Leistungen in der Lehre sowie in der Wissenschaftsorganisation und akademischen Selbstverwaltung finden Berücksichtigung. Zu diesem Zweck sind die Ergebnisse in der Lehre, die Vorstellungen zur künftigen Lehre inkl. zur didaktischen Gestaltung von Lehrveranstaltungen darzulegen und die Erfahrungen im wissenschaftlichen Management zu beschreiben. Aktives Engagement und Erfahrung bei der Einwerbung von Drittmitteln werden erwartet.

Die Universität Rostock bekennt sich zu ihren universitären Führungsleitlinien.

Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Die Ausschreibung richtet sich daher an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht (*gn). Schwerbehinderte Bewerber*innen (*gn) werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Qualifikation besonders berücksichtigt.

Die Universität Rostock strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen mit Bezug auf § 7 Abs. 3 des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei im Wesentlichen gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Darstellung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdegangs, Schriftenverzeichnis, Zeugnisse, Aufstellung der bisherigen Lehrtätigkeit, eventuell hochschuldidaktischer Zusatzqualifikationen und der bisherigen Drittmitteleinwerbung sowie Beschreibung künftiger Forschungsabsichten) sind bis 02.10.2020 zu richten an Dekan der Philosophischen Fakultät, August-Bebel-Str. 28, 18055 Rostock, vorzugsweise per E-Mail an berufungen.phf@uni-rostock.de (bitte alle Unterlagen in einer PDF-Datei). Wir weisen Sie aber darauf hin, dass die Übersendung Ihrer E-Mail an uns unverschlüsselt erfolgt.

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher werden die im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erhobenen Daten entsprechend der einschlägigen Datenschutzvorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt.

Bewerbungskosten können vom Land Mecklenburg-Vorpommern leider nicht übernommen werden. Wir bitten, Bewerbungen nur in Kopie vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt werden.