W1-Professur für Intelligent Data Analytics (mit Tenure Track auf W2)

Am Institut für Visual and Analytic Computing der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik der Universität Rostock ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

W1-Professur für Intelligent Data Analytics
(mit Tenure Track auf W2)

zu besetzen.

Die Professur wird durch das Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Tenure Track-Programm) unterstützt. Die Ausschreibung richtet sich an Wissenschaftler*innen (*gn=geschlechtsneutral) in der frühen Karrierephase. Die Beschäftigung erfolgt bei Erfüllung der allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen im Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von drei Jahren. Nach positiver Evaluierung kann eine Verlängerung um weitere drei Jahre erfolgen. Nach Ablauf der Befristung ist die Übernahme auf eine W2-Professur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen.

Kern der Professur ist die Erforschung von Methoden zur datengestützten Analyse komplexer Systeme. Der Einsatz solcher Methoden ist ein zentraler Forschungsschwerpunkt der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik, und insbesondere des Instituts für Visual and Analytic Computing. Interdisziplinäre Projekte in Rostock adressieren Fragen von der Zellbiologie, über medizinische Diagnostik und Meeresökologie, bis zu Unternehmensmodellierung und Unterwassertechnik.

Zur Stärkung von Forschung und Lehre in diesem Kontext suchen wir eine*n (*gn) in einem oder mehreren der folgenden Teilgebiete der Informatik hervorragend ausgewiesene*n Nachwuchswissenschaftler*in (*gn):

  • Datengestützte künstliche Intelligenz und (tiefes) maschinelles Lernen,
  • Exploration und Mining von Zusammenhängen in sehr großen Datenbeständen
  • Statistische Datenanalyse, statistisches Lernen und bayessche Methoden
  • Daten- und wissensbasierte Modellierung dynamischer Systeme

Ebenso interessieren uns Nachwuchswissenschaftler*innen (*gn), die jenseits etablierter Datenanalyseverfahren neue innovative Ansätze im Kontext von Intelligent Data Analytics entwickeln, wie zum Beispiel:

  • Mechanismen des statistischen relationalen Lernens,
  • Kombination von probabilistischen und neuronalen Verfahren zur Inferenz in dynamischen Systemen
  • Methoden zur Synthese von Trainingsdaten
  • Kombination von daten- und wissensbasierter Konstruktion von Inferenzmodellen
  • Erklärbarkeit und Nachvollziehbarkeit von Vorhersagen
  • Verteilte Datenanalyse unter Beachtung von Data Privacy (Federated Learning)

Neben oben genannter thematischer Ausrichtung sind Erfahrungen in der Einwerbung und Durchführung von Drittmittelprojekten sowie Erfahrungen in der Lehre wünschenswert. Von dem*der zukünftigen Stelleninhaber*in (*gn) erwarten wir eine Beteiligung an der Lehre für die Studiengänge des Instituts Visual and Analytic Computing sowie eine Beteiligung an den Forschungsaktivitäten an einer der vier Profillinien der Interdisziplinären Fakultät der Universität Rostock.

Auskünfte erteilt:

Frau Prof. Dr. Adelinde Uhrmacher, Vorsitzende der Berufungskommission
Telefon: 0381/498-7610
E-Mail: adelinde.uhrmacher@uni-rostock.de

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Die Einstellungsvoraussetzungen bestimmen sich gemäß § 62 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V).

Die Einstellung auf die Juniorprofessur ist gemäß § 62a LHG M-V mit der Zusage verbunden, dass eine Professur im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis unter der Voraussetzung zugesagt wird, dass im Einzelnen vorab festgelegte Leistungsanforderungen während der Juniorprofessur erfüllt werden. Vor Ablauf der zweiten Phase der Juniorprofessur erfolgt eine Evaluierung im Rahmen des Tenure Tracks, um die Voraussetzungen für die Übernahme auf die unbefristete W2-Professur zu prüfen. Gemäß § 62 Absatz 2 LHG findet im Laufe des dritten Jahres der Juniorprofessur eine Zwischenevaluation statt.

Besondere Fähigkeiten und Leistungen in der Lehre sowie in der Wissenschaftsorganisation und akademischen Selbstverwaltung finden Berücksichtigung. Zu diesem Zweck sind die Ergebnisse in der Lehre, die Vorstellungen zur künftigen Lehre inkl. zur didaktischen Gestaltung von Lehrveranstaltungen darzulegen und die Erfahrungen im wissenschaftlichen Management zu beschreiben. Aktives Engagement und Erfahrung bei der Einwerbung von Drittmitteln sind wünschenswert.
Die Universität Rostock bekennt sich zu ihren universitären Führungsleitlinien.

Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Die Ausschreibung richtet sich daher an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht (*gn). Schwerbehinderte Bewerber*innen (*gn) werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Qualifikation besonders berücksichtigt.

Die Universität Rostock strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen mit Bezug auf § 7 Abs. 3 des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei im Wesentlichen gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Darstellung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdegangs, Schriftenverzeichnis, Zeugnisse, Aufstellung der bisherigen Lehrtätigkeit, eventuell hochschuldidaktischer Zusatzqualifikationen und der bisherigen Drittmitteleinwerbung sowie Beschreibung künftiger Forschungsabsichten) sind bis 22.01.2021 zu richten an Dekan der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik, Albert-Einstein-Straße 2, 18059 Rostock, vorzugsweise per E-Mail an dekan.ief@uni-rostock.de (bitte alle Unterlagen in einer PDF-Datei). Wir weisen Sie aber darauf hin, dass die Übersendung Ihrer E-Mail an uns unverschlüsselt erfolgt.

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher werden die im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erhobenen Daten entsprechend der einschlägigen Datenschutzvorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt.

Bewerbungskosten können vom Land Mecklenburg-Vorpommern leider nicht übernommen werden. Wir bitten, Bewerbungen nur in Kopie vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt werden