An der Stiftung Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) ist im Rahmen des Bund-Länder-Programms zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Tenure Track-Programm) unter Zuordnung zur Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zum Wintersemester 2022/23 eine
zu besetzen.
Die Professur ist zunächst auf drei bis vier Jahre befristet und wird nach positiver Bewährungsevaluation regulär auf maximal sechs Jahre verlängert. Die Bewährungsfeststellung nach § 46 BbgHG erfolgt im dritten oder vierten Jahr der Professur, die Festlegung des Zeitpunkts der Bewährungsfeststellung und der Dauer der Befristung erfolgen im Rahmen der Berufungsvereinbarung vor der Stellenbesetzung. Die abschließende Tenure Track-Evaluation, die über die Berufung auf Lebenszeit entscheidet, wird spätestens neun Monate vor Ablauf der zweiten Phase der Juniorprofessur eingeleitet. Die Satzung für die Evaluation von Juniorprofessorinnen und –profes-soren sowie Tenure Track-Professorinnen und –professoren der Europa-Universität Frankfurt (Oder) vom 15.07.2020 regelt das Verfahren und enthält die Kriterien, auf Basis derer eine Zielvereinbarung abgeschlossen wird.
Die Professur soll die Lehre und Forschung im Bereich Taxation and Accounting mit einem besonderen Fokus auf der Unternehmensbesteuerung stärken und zur Profilbildung der Universität beitragen. Der/die ideale Bewerber*in
Der/die ideale Bewerber*in sollte weiterhin
Die Ausschreibung richtet sich vor allem an Nachwuchswissenschaftler*innen in den ersten Jahren nach der Promotion. Personen, die die Einstellungsvoraussetzungen für eine Universitätsprofessur gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 4a BbgHG erfüllen, können im Rahmen dieses Auswahlverfahrens nicht berücksichtigt werden.
Voraussetzungen:
Die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen richten sich nach § 45 BbgHG. Für Personen, die an der Europa-Universität Viadrina promoviert haben und/oder beschäftigt sind, ist darüber hinaus § 1 Abs. 4 der Tenure Track-Satzung zu beachten. Die Zeiten einer hauptberuflichen wissenschaftlichen Tätigkeit zwischen der letzten Prüfungsleistung der Promotion und der Bewerbung dürfen in der Regel sechs Jahre nicht überschreiten. Zu Verlängerungstatbeständen wird auf § 45 BbgHG verwiesen. Zur Dokumentation dieser Zeiten und Prüfung von Verlängerungstatbeständen ist jeder Bewerbung ein Ergänzungsbogen hinzuzufügen.
Die Stiftung Europa-Universität Viadrina hat sich im Rahmen ihres Gleichstellungskonzepts das strategische Ziel gesetzt, den Anteil von Frauen in Forschung und Lehre deutlich zu erhöhen und nimmt an den forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der DFG teil. Sie bittet Wissenschaftlerinnen deshalb ausdrücklich um ihre Bewerbung. Bewerberinnen können sich mit der Gleichstellungsbeauftragten in Verbindung setzen (www.europa-uni.de/gleichstellung).
Die Universität unterstützt ihre Mitglieder bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Sie bietet familienfreundliche Studien- und Arbeitsbedingungen. Nähere Informationen finden Sie unter: (www.europa-uni.de/familie)
Menschen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung und Befähigung vorrangig berücksichtigt. Der Hinweis auf eine Schwerbehinderung muss im Bewerbungsanschreiben oder an gut erkennbarer Stelle im Lebenslauf oder durch gesonderte Mitteilung erfolgen.
Wir bieten Ihnen:
Ihre ausführlichen Bewerbungsunterlagen (CV inkl. Verzeichnissen von Publikationen, Vorträgen, Lehrtätigkeiten und Drittmitteln sowie Qualifikationsnachweise und drei im Sinne der Ausschreibung aussagekräftige Publikationen oder Arbeitspapiere), richten Sie bitte unter Angabe der Kenn-Nr. 1200-21-03 bis zum 30.11.2021 an die
Europa Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Dekan der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
Herrn Prof. Ingo Geishecker, PhD
E-Mail: wiwi@europa-uni.de