W1-Professur (Tenure Track W2) für Nachhaltige Pflanzenproduktion

In der Landwirtschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

W1-Professur (Tenure Track W2) für Nachhaltige Pflanzenproduktion

zu besetzen.

Die Tenure-Track-Position ist zunächst für die Dauer von drei Jahren befristet. Nach positiver Zwischenevaluation wird die Professur um weitere drei Jahre verlängert. Im Fall der positiven Abschlussevaluation zum Ende der weiten Phase erfolgt die Übernahme auf eine unbefristete W2-Professur.

Wir suchen eine*n Nachwuchswissenschaftler*in mit ausgezeichneten Leistungen und einem zukunftsweisenden Forschungskonzept auf dem Gebiet der nachhaltigen Pflanzenproduktion. Forschungsansätze der Professur sollen auf Themen und Systeme mit landwirtschaftlicher Relevanz ausgerichtet sein und können verschiedene Skalen adressieren. Erwartet werden die Einwerbung von Drittmitteln und die Beteiligung an gemeinsamen Forschungsprojekten, wie z.B. dem Exzellenzcluster PhenoRob und den transdisziplinären Forschungsbereichen der Universität Bonn. Wir erwarten Lehrtätigkeiten in den B.Sc.- und M.Sc.-Studiengängen der Landwirtschaftlichen Fakultät.

Diese Tenure-Track-Professur wird durch das Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Tenure-Track-Programm) gefördert. Die Tenure-Track-Zusage steht nicht unter Stellenvorbehalt. Die Ausschreibung richtet sich an Nachwuchswissenschaftler*innen in einer frühen Phase ihrer Karriere. Die Promotion soll in der Regel nicht länger als vier Jahre zurückliegen. Sofern Bewerber*innen an der Universität Bonn promoviert haben, sollen sie die Universität nach der Promotion gewechselt haben oder mindestens zwei Jahre außerhalb der Universität Bonn wissenschaftlich tätig gewesen sein. Die Einstellungsvoraussetzungen richten sich nach § 36 HG NRW. Die zentrale Tenure-Track-Ordnung der Universität Bonn sowie weitere Informationen zum Tenure-Track an der Universität Bonn finden Sie unter https://www.uni-bonn.de/forschung/argelander-programm/nach-der-promotion/tenure-track.

Die Universität Bonn setzt sich für Vielfalt und Chancengleichheit ein. Sie ist als familienfreundliche Hochschule zertifiziert und verfügt über einen Dual Career Service. Sie strebt an, den Frauenanteil in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, zu erhöhen und ihre Karriere besonders zu fördern. Daher bittet die Universität Bonn nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Bewerbungen werden nach dem Landesgleichstellungsgesetz bearbeitet. Besonders willkommen sind Bewerbungen von qualifizierten Personen mit nachgewiesener Schwerbehinderung und von gleichgestellten Personen.

Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Schriftenverzeichnis, Zeugnisse,) sowie ein Forschungs- und Lehrkonzept sind ausschließlich in digitaler Form (in einem PDF) bis zum 15. Februar 2021 an den Dekan der Landwirtschaftlichen Fakultät, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität, Meckenheimer Allee 174, 53115 Bonn (dekan@lwf.uni-bonn.de) zu senden.

 

Evaluation der W1-Juniorprofessur Nachhaltige Pflanzenproduktion (Tenure Track auf W2)

Die Evaluation erfolgt gemäß der Tenure-Track-Ordnung (TTO) der Universität Bonn in vier Kategorien: (i) Forschungsleistung, (ii) Lehre, (iii) Akademisches Engagement und (iv) Führungsverantwortung. Das Evaluationsverfahren erfolgt zweistufig mit einer Zwischenevaluation (nach Ablauf von drei Jahren) in den Kategorien (i), (ii) und (iii) und einer Endevaluation (nach Ablauf von sechs Jahren) in allen vier Kategorien.

  1. Zwischenevaluation

Einreichung eines Selbstberichts 9 Monate vor Ablauf der dreijährigen ersten Phase der Professur gemäß den Vorgaben der TTO, Anhang Teil B. Der Selbstbericht wird von vier Gutachter* innen evaluiert und dient der Feststellung, ob die Juniorprofessorin bzw. der Juniorprofessor die Position erfolgreich besetzt hat.

(i) Forschungsleistung:

  • Nachweis von mindestens einer Publikation einer Originalarbeit als Korrespondenz- bzw. Seniorautor*in in einer für das Fachgebiet renommierten wissenschaftlichen Zeitschrift mit Peer Review.
  • Einreichung von mindestens einer DFG Sachbeihilfe oder eines eigenen Teilprojekts in einem DFG Forschungsverbund (SFB/TR, FOR, SPP). Die erfolgreiche Beteiligung an anderen kompetitiven Verfahren (EU, BMBF, Industrie, Stiftungen o.ä.) zum Einwerben von Drittmitteln ist erwünscht.

(ii) Lehre

  • Nachweis mindestens einer selbstständig durchgeführten Lehrveranstaltung im Berichtszeitraum im Studiengang Bachelor of Science in Agrarwissenschaften und/oder in einem der Master of Science Studiengänge M.Sc. Nutzpflanzenwissenschaften oder M.Sc. Agricultural Science and Resource Management in the Tropics and Subtropics.
  • Nachweis erfolgreicher Nachwuchsförderung im Berichtszeitraum, z.B. betreute Bachelor-und/oder Masterarbeiten.

(iii) Akademisches Engagement

  • Aktive Beteiligung an Gremien- und Kommissionsarbeiten der Universität und der akademischen Gemeinschaft im Ganzen.

 

  1. Endevaluation

Einreichung eines Selbstberichts 9 Monate vor Ablauf der zweiten Phase der Professur gemäß den Vorgaben der TTO, Anhang Teil B, und wissenschaftliche Präsentation im Rahmen eines öffentlichen Vortrags, der mit in die Bewertung einfließt. Der Selbstbericht wird von vier Gutachter*innen (davon 2 externe Gutachter*innen) evaluiert.

(i) Forschungsleistung:

  • Unter einer habiltationsäquivalenten Zahl von Publikationen sollten mindestens fünf als korrespondierender- bzw. Seniorautor in für das Fach renommierten wissenschaftlichen Zeitschrift(en) mit Peer Review sein. Mindestens vier dieser Arbeiten sollen Originalpublikationen sein.
  • Insgesamt soll entweder mindestens eine DFG Sachbeihilfe mit erfolgreicher Verlängerung eingeworben werden oder zwei Sachbeihilfen, falls die erste DFG Sachbeihilfe erst im dritten Jahr bewilligt wird. Alternativ hierzu können auch mindestens zwei eigene Teilprojekte in DFG Forschungsverbünden (SFB/TR, FOR, SPP)“ eingeworben werden. Erfolgreiche Beteiligung an anderen kompetitiven Verfahren (EU, BMBF, Industrie, Stiftungen o.ä.) zum Einwerben von Drittmitteln ist erwünscht.
  • Erfolgreiche Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses nachgewiesen durch Betreuung von Doktorand*innen und/oder Postdoktorand*innen.
  • Im Falle eines eingeworbenen ERC-Grants gilt die gesamte Forschungsleistung als erfüllt.

(ii) Lehre:

  • Nachweis von selbstständig durchgeführten Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminaren) im Studiengang Bachelor of Science in Agrarwissenschaften und/oder im Studiengang Master of Science in Nutzpflanzenwissenschaften oder anderen von INRES koordinierten Masterstudiengängen.
  • Nachweis erfolgreicher Nachwuchsförderung im Berichtszeitraum, z.B. betreute Bachelor-und/oder Masterarbeiten.

(iii) Akademisches Engagement

  • Aktive Beteiligung an Gremien- und Kommissionsarbeiten der Universität und der akademischen Gemeinschaft im Ganzen.

(iv) Führungsverantwortung

  • Leitung einer unabhängigen, aktiven Arbeitsgruppe.
  • Beteiligung an Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen des Personalentwicklungskonzepts der Universität Bonn.