W1-(tenure track W2)-Professur ‚Nutztierethologie‘

In der Landwirtschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

W1-(tenure track W2)-Professur ‚Nutztierethologie‘

zu besetzen.

Die Tenure-Track-Position ist zunächst für die Dauer von drei Jahren befristet. Nach positiver Zwischenevaluation wird die Professur um weitere drei Jahre verlängert. Im Fall der positiven Abschlussevaluation zum Ende der weiten Phase erfolgt die Übernahme auf eine unbefristete W2-Professur.

Der*die zukünftige Stelleninhaber*in soll das Fachgebiet der Nutztierethologie in Forschung und Lehre mit dem Fokus auf Tierwohl entwickeln und vertreten. Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Agrarwissenschaften, der Veterinärmedizin oder einer fach­nahen Disziplin sowie pädagogische Eignung und Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, welche unter anderem durch die herausragende Qualität einer Promotion nachgewiesen wird. Die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber soll sich aktiv an den profilbildenden Forschungs­schwerpunkten der Tierwissenschaften beteiligen (https://www.itw.uni-bonn.de/). Kooperationen mit den Arbeitsgruppen der Tierwissenschaften, der Landwirtschaftlichen Fakultät und anderen agrarwissenschaftlichen Forschungseinrichtungen werden im Hinblick auf bestehende und zukünftige Forschungsverbünde erwartet.
Von dem*der Stelleninhaber*in werden hervorragende Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Nutztierethologie und die Bereitschaft zu Wissenstransfer erwartet. Vorlesungen sind in deutscher und englischer Sprache zu halten.

Diese Tenure-Track-Professur wird durch das Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Tenure-Track-Programm) gefördert. Die Tenure-Track-Zusage steht nicht unter Stellenvorbehalt. Die Ausschreibung richtet sich an Nachwuchswissenschaftler*innen in einer frühen Phase ihrer Karriere. Die Promotion soll in der Regel nicht länger als vier Jahre zurückliegen. Sofern Bewerber*innen an der Universität Bonn promoviert haben, sollen sie die Universität nach der Promotion gewechselt haben oder mindestens zwei Jahre außerhalb der Universität Bonn wissenschaftlich tätig gewesen sein. Die Einstellungsvoraussetzungen richten sich nach § 36 HG NRW. Die zentrale Tenure-Track-Ordnung der Universität Bonn sowie weitere Informationen zum Tenure-Track an der Universität Bonn finden Sie unter https://www.uni-bonn.de/forschung/argelander-programm/nach-der-promotion/tenure-track.

Die Universität Bonn setzt sich für Vielfalt und Chancengleichheit ein. Sie ist als familienfreundliche Hochschule zertifiziert und verfügt über einen Dual Career Service. Sie strebt an, den Frauenanteil in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, zu erhöhen und ihre Karriere besonders zu fördern. Daher bittet die Universität Bonn nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Bewerbungen werden nach dem Landesgleichstellungsgesetz bearbeitet. Besonders willkommen sind Bewerbungen von qualifizierten Personen mit nachgewiesener Schwerbehinderung und von gleichgestellten Personen.

Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Darstellung des beruflichen Werdegangs, Zeugnisse, Schriftenverzeichnis) sowie ein Forschungs- und Lehrkonzept sind ausschließlich in digitaler Form (in einem PDF) bis zum 15. Februar 2021 an den Dekan der Landwirtschaftlichen Fakultät, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität, Meckenheimer Allee 174, 53115 Bonn (dekan@lwf.uni-bonn.de) zu senden.

 

W1-(tenure track W2)-Professur ‚Nutztierethologie‘: Evaluationskriterien

Die Evaluation erfolgt gemäß der Tenure-Track-Ordnung (TTO) der Universität Bonn in vier Kategorien: (i) Forschungsleistung, (ii) Lehre, (iii) Akademisches Engagement und (iv) Führungsverantwortung. Das Evaluationsverfahren erfolgt zweistufig mit einer Zwischenevaluation (nach Ablauf von drei Jahren) in den Kategorien (i), (ii) und (iii) und einer Endevaluation (nach Ablauf von sechs Jahren) in allen vier Kategorien.

  1. Zwischenevaluation

Einreichung eines Selbstberichts 9 Monate vor Ablauf der dreijährigen ersten Phase der Professur gemäß den Vorgaben der TTO, Anhang Teil B. Der Selbstbericht wird von vier Gutachter* innen evaluiert und dient der Information der Stelleninhaberin oder des Stelleninhabers über ihren bzw. seinen Stand und die bisherige Entwicklung aus Sicht der Tenure-Track-Kommission.

(i) Forschungsleistung:

Nachweis von mindestens einer Publikation einer Originalarbeit als Korrespondenz-bzw. Seniorautor*in in einer für das Fachgebiet renommierten wissenschaftlichen Zeitschrift mit Peer Review.
Die erfolgreiche Beteiligung an kompetitiven Verfahren (z.B. DFG, EU, BMBF, Industrie) zum Einwerben von Drittmitteln.

(ii) Lehre

Nachweis der selbstständig durchgeführten Lehrveranstaltungen im Bachelorstudiengang Agrarwissenschaften und/oder dem Masterstudiengang Tierwissenschaften

(iii) Akademisches Engagement

Aktive Beteiligung an Gremien- und Kommissionsarbeiten der Universität und der akademischen Gemeinschaft im Ganzen.

 

  1. Endevaluation

Einreichung eines Selbstberichts 9 Monate vor Ablauf der zweiten Phase der Professur gemäß den Vorgaben der TTO, Anhang Teil B, und wissenschaftliche Präsentation im Rahmen eines öffentlichen Vortrags, der mit in die Bewertung einfließt. Der Selbstbericht wird von vier Gutachter*innen (davon 2 externe Gutachter*innen) evaluiert.

(i) Forschungsleistung:

Nachweis von insgesamt mindestens vier Publikationen als Korrespondenz- bzw. Seniorautor*in in einer oder mehreren für das Fachgebiet renommierten wissenschaftlichen Zeitschrift(en) mit Peer Review
Erfolgreicher Nachweis zum Einwerben von Drittmitteln in kompetitiven Verfahren (z. B. DFG, EU, BMBF, Industrie)
Erfolgreiche Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses nachgewiesen durch Betreuung von Doktorand*innen und/oder Postdoktorand*innen.

(ii) Lehre

Erfolgreiches Durchführen von Lehrveranstaltungen im Bachelorstudiengang Agrarwissenschaften und/oder dem Masterstudiengang Tierwissenschaften
Der Erfolg wird gemessen anhand von Stellungnahmen der Studierenden.
Nachweis erfolgreicher Nachwuchsförderung im Berichtszeitraum, z.B. betreute Bachelor- und/oder Masterarbeiten.

(iii) Akademisches Engagement

Aktive Beteiligung an Gremien- und Kommissionsarbeiten der Universität und der akademischen Gemeinschaft im Ganzen.

(iv) Führungsverantwortung

Leitung einer unabhängigen, aktiven Arbeitsgruppe.
Beteiligung an Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen des Personalentwicklungskonzepts der Universität Bonn.