An der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende durch das Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Tenure-Track-Programm) geförderte Professur zu besetzen.
Gesucht wird eine national und international ausgewiesene Persönlichkeit, die das Gebiet der Pharmakologie in Forschung und Lehre für Mediziner oder Pharmazeuten vertreten kann. Von ihr wird ein maßgeblicher Beitrag zur Stärkung des Bereichs Molekulare und Zelluläre Kommunikation erwartet.
Erfolgreiche Bewerber/-innen verfügen über universitäre Lehrerfahrung sowie pädagogische Eignung. Eine Approbation als Apotheker/-in oder als Humanmediziner/-in ist erwünscht, aber nicht Voraussetzung für eine Berufung. Erwartet werden eine erfolgreiche Publikationstätigkeit und eigenständige Drittmitteleinwerbung sowie spezifische methodische Expertisen und Erfahrungen in mindestens einem der folgenden Bereiche: zelluläre Signalerkennung und -weiterleitung sowie deren Beeinflussung durch pharmakologische Modulatoren, die Identifikation und Optimierung neuer Wirkstoffe oder die Anwendung pharmakologischer Wirkstoffe in präklinischen experimentellen Therapiemodellen. Spätestens im vierten Jahr nach Dienstantritt erfolgt eine Tenure-Evaluation gemäß der Ordnung über Ausgestaltung, Verlauf und Evaluation von Tenure-Track-Professuren an der Universität Leipzig (Tenure- Track-Ordnung – TTO). Grundlage des Evaluationsverfahrens bildet eine zu Dienstantritt einvernehmlich geschlossene Evaluationsvereinbarung, in der die Entwicklungsziele und Erwartungen an die individuellen Leistungen des/der Professors/-in in den Kategorien Forschung, Lehre, Wissenstransfer sowie akademisches und außeruniversitäres Engagement verbindlich festgeschrieben sind. Nach erfolgreicher Tenure-Evaluation erfolgt die Berufung auf eine unbefristete W2-Professur gemäß § 59 Abs. 2 Ziff. l Sächsisches Hochschulfreiheits gesetz (SächsHSFG) ohne erneute Ausschreibung.
Die Bewerber/-innen müssen die Berufungsvoraussetzungen gemäß § 58 SächsHSFG erfüllen. Rechte und Pflichten des/der Stelleninhabers/-in ergeben sich aus dem SächsHSFG und der Sächsischen Dienstaufgabenverordnung (DAVOHS).
Die Medizinische Fakultät strebt einen höheren Anteil von Frauen in Wissenschaft und Lehre an. Qualifizierte Wissenschaftlerinnen sind deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen richten Sie mit den üblichen Unterlagen (unter Beifügung einer Liste der wissenschaftlichen Arbeiten und der akademischen Lehrtätigkeit einschließlich vorhandener Nachweise zu Evaluationen, einer beglaubigten Kopie der Urkunde über den höchsten erworbenen akademischen Grad) in gedruckter oder elektronischer Form (eine einzige PDF-Datei) bitte bis zum 17.09.2020 an:
Dekan der Medizinischen Fakultät
Professor Dr. med. Michael Stumvoll
Liebigstraße 27, 04103 Leipzig
MB-Dekanat-MedFak@medizin.uni-leipzig.de
Die Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Artikel 13 DS-GVO im Rahmen des Bewerbungsverfahrens finden Sie unter https://www.uniklinikum leipzig.de/Seiten/mf-berufungsverfahren.aspx