4 Open Topic Tenure Track-Professuren im Themenfeld Digitale Transformation (W1-Professur bzw. W2-Professur)

Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) besetzt zum frühestmöglichen Zeitpunkt

4 Open Topic Tenure Track-Professuren im Themenfeld Digitale Transformation (W1-Professur bzw. W2-Professur)

W1-Professuren sind zunächst im Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von drei Jahren zu besetzen. Nach positiver Evaluierung ist eine Verlängerung auf insgesamt sechs Jahre vorgesehen. Die FAU bietet eine längerfristige Perspektive im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit durch anschließende Berufung auf eine W2/W3-Professur, sofern die Anforderungen der Tenure-Evaluation erfüllt werden.

Die W2-Professur ist zunächst im Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren zu besetzen. Die FAU bietet eine längerfristige Perspektive durch eine anschließende Professur auf Lebenszeit der Besoldungsgruppe W2, sofern die Anforderungen der Tenure-Evaluation erfüllt werden.

Die Professuren werden mit Mitteln aus dem Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses finanziert. Alle Professuren aus diesem Programm stärken an der FAU strategisch die fakultätsübergreifenden Forschungsschwerpunkte und sind daher thematisch breit ausgeschrieben. Im Zentrum steht die Gewinnung herausragender Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, die die engagierte Entwicklung ihres eigenen Zukunftsprofils und ihrer Karriere als Mitgestaltung strategischer Zukunftsfelder gemeinsam mit führenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an der FAU anlegen („Open Topic Tenure Track“). Die hier ausgeschriebenen vier Professuren zielen auf Forschung und Lehre im Themenfeld „Digitale Transformation“. Die künftigen Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber sind eingeladen, im FAU-weiten Forschungs­schwerpunkt „Elektronik, Datenanalytik & Digitale Transformation“, dem Interdisziplinären Zentrum für Digitale Geistes- und Sozialwissenschaften (IZdigital) sowie dem Center for Management, Technology and Society (CMTS) engagiert mitzuwirken.

Die Naturwissenschaftliche Fakultät besetzt eine W2-Professur im Department Geographie und Geowissenschaften am Institut für Geographie. Zu den Aufgaben gehört, das Fachgebiet Kulturgeographie in Forschung und Lehre (insbes. BA/MA Kulturgeographie, Lehramt Geographie) zu vertreten. Aufgefordert zur Bewerbung werden qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die zur Rolle digitaler Daten in der Transformation von Gesellschaft-/Raum-Verhältnissen forschen und sich mit Ursachen und Konsequenzen einer voranschreitenden datafication auseinandersetzen. Erwartet wird, dass die Professur im Methodenbereich das Feld der Erschließung, Aufbereitung und Analyse von Geodaten ausbaut. Neben einer Stärkung der Digitalisierungsforschung in der Kulturgeographie sind Anknüpfungspunkte an die Forschungsschwerpunkte der Kulturgeographie der FAU gewünscht – insbesondere die Stadtforschung.

Die Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie besetzt zwei W1-Professuren, die in ihrem disziplinübergreifenden Forschungsschwerpunkt Möglichkeiten und Herausforderungen der Digitalisierung adressieren sowie in den dort verankerten Studiengängen mitwirken sollen.

Eine W1-Professur wird besetzt im Department Alte Welt und Asiatische Kulturen am Institut für Sprachen und Kulturen des Nahen Ostens und Ostasiens. Zu den Aufgaben gehört, das Fachgebiet Japanologie in Forschung und Lehre zu vertreten. Erwartet werden eine Qualifikation im Fach Japanologie (nachzuweisen in der Regel durch eine japanologische Promotion) und eine ebenfalls nachzuweisende Spezialisierung auf dem Gebiet der Digitalisierung (als sozio-kulturelles bzw. politisches Phänomen und/oder Methode der Digitalen Geistes- und Sozialwissenschaften).

Eine W1-Professur wird besetzt im Department Medienwissenschaften und Kunstgeschichte am Institut für Buchwissenschaft. Die Digitalisierung wirkt auf die Möglichkeiten der medienvermittelten öffentlichen Kommunikation und fordert dort insbesondere die Institutionen und Governance-Strukturen heraus. Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber soll dieses Arbeitsgebiet der Kommunikations- und Medienforschung aufbauen und dabei vor allem auch die Differenzqualitäten zeitbezogener Veränderungen zu vorangegangenen Zuständen herausarbeiten. Vorausgesetzt wird eine möglichst breite Qualifikation in der Kommunikations- und Medienforschung. Kommunikationsbereitschaft mit historiografisch arbeitenden sowie technischen Disziplinen wird erwartet.

Die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät besetzt eine W1-Professur in ihrem Fachbereich Wirtschaftswissenschaften. Die Professur soll im Forschungsschwer­punkt Digitalisierung der Wirtschaft des Fachbereichs verankert sein. Die Professur soll mit ihrem Profil den Forschungsschwerpunkt nachhaltig stärken, und idealerweise Anknüpfungs­punkte an einen oder mehrere weitere Forschungsschwerpunkte des Fachbereichs bieten. Es wird die Möglichkeit der Beteiligung in der Lehre in den Studiengängen des Fachbereichs, insbesondere in den interdisziplinären und internationalen Studiengängen, geboten.

Einstellungsvoraussetzungen für W1-Professuren sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualifikation einer Promotion nachgewiesen wird. Sofern vor oder nach der Promotion eine Beschäftigung als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in oder als wissenschaftliche Hilfskraft erfolgt ist, sollen Promotions- und Beschäftigungsphase zusammen nicht mehr als sechs Jahre betragen haben. Fristverlängernd wirken sich u.a. Mutterschutz und die Inanspruchnahme von Elternzeit aus.

An der FAU werden W1-Professuren durch ein Mentorat unterstützt, zudem erhalten sie eine sächliche Erstausstattung.

Einstellungsvoraussetzungen für W2-Professuren sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung und besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird. Darüber hinaus werden zusätzliche wissenschaftliche Leistungen nach Art. 7 Abs. 1 Satz 3 BayHSchPG erwartet, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs erbracht sein können.

Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Bewerberinnen/Bewerber dürfen das 52. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Ernennung noch nicht vollendet haben. Ausnahmen sind gemäß Art. 10 Abs. 3 Satz 2 BayHSchPG nur in dringenden Fällen möglich.

Das Förderinstrument der Leistungsvereinbarung sichert die faire und transparente Evaluierung.

Nach der Promotion sollte die Universität gewechselt worden sein oder mindestens eine zweijährige wissenschaftliche Tätigkeit außerhalb der FAU nachgewiesen werden.

Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird vorausgesetzt.

Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Best Practice Club „Familie in der Hochschule“ und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.

Bewerbungen bitte mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Lehrerfahrung, Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) webbasiert unter https://berufungen.fau.de bis zum 22.10.2018 übermitteln, adressiert an den Dekan der jeweiligen Fakultät. Für Fragen und weitere Informationen wenden Sie sich gerne an 1000prof@fau.de.