Entwicklungsprofessur (W 2 mit Tenure Track auf Lebenszeitprofessur W 3)

Universität Regensburg
In der Fakultät Humanwissenschaften ist eine


Entwicklungsprofessur (W 2 mit Tenure Track auf Lebenszeitprofessur W 3)
für Klinische Psychologie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters

zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zu beset­zen. Die Tenure-Track-Professur wird durch das Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissen­schaftlichen Nachwuchses (Tenure-Track-Programm) gefördert. Die Universität Regensburg bietet die Perspektive einer dauerhaften Übertragung einer W 3-Professur im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bei positiver Tenure-Evaluation. Die Anforderungen der Tenure-Evaluation finden Sie unter https://go.uni-regensburg.de/tt-satzung.

Der/Die Bewerber/-in (m/w/d) soll die Klinische Psychologie und Psychotherapie des Kindes- und Ju­gendalters im B.Sc. Studium Psychologie sowie in dem im Aufbau befindlichen M.Sc. Studium Psycho­logie: Schwerpunkt Biologische Psychologie, Klinische Psychologie und Psychotherapie (mit Möglich­keit zur Approbation als Psychotherapeut/in) vertreten. Außerdem soll sich der/die Bewerber/-in (m/w/d) an der Lehre in Psychologischer Diagnostik beteiligen. Die Forschungsaktivitäten sollen den fakultären Schwerpunkt Stress, Angst und psychische Gesundheit stärken. Eine Mitarbeit in der Hoch­schulambulanz für Psychotherapie wird erwartet.

Einstellungsvoraussetzungen sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen ein ab­geschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, eine sehr gute abgeschlossene Promotion und besondere, möglichst internationale Forschungserfahrungen sowie weitere, dem frühen Karrie­restadium angemessene wissenschaftliche Leistungen (z. B. hervorragende Veröffentlichungen in inter­national referierten Fachjournalen) und eine zweijährige Post-doc-Zeit. Erwünscht ist außerdem eine Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in oder als Psychologische/r Psychothera-peut/in mit Berechtigung zur Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen bei Kindern und Jugend­lichen. Vorausgesetzt wird, dass eine entsprechende Ausbildung mindestens begonnen wurde.

Sofern vor oder nach der Promotion eine Beschäftigung als wissenschaftliche Mitarbeiterin/wissen-schaftlicher Mitarbeiter (m/w/d) oder als wissenschaftliche Hilfskraft (m/w/d) erfolgt ist, sollen Promo-tions- und Beschäftigungsphase zusammen nicht mehr als neun Jahre betragen haben.

Bewerberinnen und Bewerber müssen nach der Promotion die Universität gewechselt haben oder vor der Bewerbung an der Universität Regensburg mindestens zwei Jahre außerhalb der Universität Re­gensburg wissenschaftlich tätig gewesen sein.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist der Universität Regensburg ein besonderes Anliegen (nä­here Infos unter www.uni-regensburg.de/chancengleichheit). Um den Gleichstellungsauftrag zu erfül­len und die Zahl ihrer Professorinnen zu erhöhen, fordert sie qualifizierte Wissenschaftlerinnen aus­drücklich zur Bewerbung auf.

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des BayBG und des BayHSchPG. Die Altersgrenze des Art. 10 Abs. 3 BayHSchPG ist zu beachten.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Urkunden, Schriftenverzeichnis mit den wichtigsten Sonderdrucken) sind ausschließlich elektronisch

bis zum 31.05.2020

an die Dekanin der Fakultät für Humanwissenschaften, fakultaet.humanwiss@ur.de zu richten. Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.uni-regensburg.de/datenschutz/.

Die englische Fassung des Ausschreibungstextes finden Sie unter https://go.uni-regensburg.de/stellen-professuren.