Juniorprofessur (Bes. Gr. W1) mit Tenure Track (auf Bes. Gr. W2) für Grammatik des Deutschen

Im Fachbereich Sprach- und Literaturwissenschaft der Universität Osnabrück ist folgende Tenure-Track-Professur (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen:

Juniorprofessur (Bes. Gr. W1) mit Tenure Track (auf Bes. Gr. W2) für Grammatik des Deutschen

Diese Tenure-Track-Professur wird durch das Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Tenure-Track-Programm) gefördert.

Die Beschäftigung erfolgt bei Erfüllung der allgemeinen dienstrechtlichen Vorausset­zungen in einem Beamtenverhältnis auf Zeit zunächst für die Dauer von drei Jahren, welches nach positiver Evaluation um bis zu drei Jahre verlängert wird.

Bei Erfüllung der Anforderungen an Eignung, Befähigung und fachliche Leistung erfolgt – soweit rechtlich möglich – eine Übernahme auf eine unbefristete W2-Professur ohne weitere Ausschreibung.

Aufgabenbereich:
Die Professur muss ihren Arbeitsschwerpunkt im Bereich der Grammatik des Deutschen haben und die Sprachwissenschaft des Deutschen in angemessener Breite in Forschung und Lehre vertreten.

Fachliche Einstellungsvoraussetzungen:
Die die Stelle innehabende Person muss einen Arbeitsschwerpunkt im Bereich der Grammatik des Deutschen haben, idealerweise verbunden mit einem Arbeitsschwerpunkt im Bereich Korpuslinguistik. Die Person soll dazu in der Lage sein, aufgrund einer fundierten germanistischen Ausbildung die Sprachwissenschaft des Deutschen in angemessener Breite zu vertreten, sowie dazu, Aspekte des schulischen Grammatikunterrichts in Forschung und Lehre zu behandeln. Vorausgesetzt werden breite Lehrerfahrungen in Lehramts- und Fachstudiengängen der Germanistik. Idealerweise verfügt die die Stelle innehabende Person über Erfahrungen in der akademischen Selbstverwaltung.

Gesetzliche Einstellungsvoraussetzungen:
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Germanistik oder Sprachwissenschaft, pädagogisch-didaktische Eignung und die besondere Befähigung zu vertiefter selbständiger wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualität einer Promotion nachgewiesen wird. (§ 30 Abs. 2 NHG).

Sofern vor oder nach der Promotion eine Beschäftigung als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in oder wissenschaftliche Hilfskraft erfolgt ist, sollen Promotions- und Beschäftigungsphase zusammen nicht mehr als sechs Jahre betragen haben (§ 30 Abs. 5 NHG).

Juniorprofessuren verfolgen das Ziel, das durchschnittliche Erstberufungsalter auf Professuren zu senken und damit Sicherheit in einer frühen Karrierephase zu geben. Dese Ausschreibung richtet sich entsprechend an Wissenschaftler*innen in der frühen Karrierephase.

Auf die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung wird hingewiesen.

Als zertifizierte familiengerechte Hochschule setzt sich die Universität Osnabrück für die Vereinbarkeit von Beruf/Studium und Familie ein.

Die Universität Osnabrück strebt die Erhöhung des Professorinnenanteils an und fordert deshalb insbesondere qualifizierte Wissenschaftlerinnen nachdrücklich auf, sich zu bewerben.

Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Nähere Auskünfte erteilt Prof. Dr. Renate Musan, Tel. 0541/969-4168, E-Mail: renate.musan@uni-osnabrueck.de.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, wissenschaftlicher Werdegang, Schriftenverzeichnis, Forschungsvorhaben, Verzeichnis der bisher abgehaltenen Lehrveranstaltungen) richten Sie bitte unter gesonderter Beifügung des Vordrucks

„Bewerbungsprofil“,    der       auf       der       Homepage       (www.uni-
osnabrueck.de/universitaet/stellenangebote) hinterlegt ist, bis zum Datum mind. 4 Wochen nach Veröffentlichung an den*die Dekan*in des Fachbereichs 7, Universität Osnabrück, 49069 Osnabrück.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.