Juniorprofessur für Geflügelkrankheiten

Juniorprofessur für Geflügelkrankheiten

Besoldungsgruppe: W 1 mit Tenure Track W 3
Kennung: 080196

Diese Tenure-Track-Professur wird durch das Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissen­schaftlichen Nachwuchses (Tenure-Track-Programm) gefördert. Daher werden insbesondere Wis­senschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich im Anschluss an die Promotion in einer frühen Karrierephase befinden, aufgefordert sich zu bewerben.

Aufgabengebiet:
Forschung, Lehre und Dienstleistung im o. g. Fach. Mitwirkung im Zentrum für Nutztiermedizin und Bestandsbetreuung von geflügelhaltenden Betrieben. Leitung der Abteilung für Geflügel im Zent­rum für Nutztiermedizin.

Einstellungsvoraussetzungen:
gem. § 102 a BerlHG sowie Approbation als Tierärztin/Tierarzt und Qualifikation als Fachtierärztin/Fachtierarzt in einem einschlägigen Fachgebiet und/oder Diplomate des European College of Poultry Veterinary Science (ECPVS) oder des American College of Poultry Veterinarians (ACPV)

Weitere Anforderungen:

  • international anerkannte Forschungsleistungen auf den Gebieten der Nutzgeflügelmedizin
  • Qualifikationen in der universitären Lehre
  • Erfahrungen in der postgradualen Fort- und Weiterbildung, möglichst auch international
  • Erfahrungen im Rahmen von Drittmittelprojekten
  • Erfahrung in der Personalführung
  • Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch, die zur Durchführung von Lehrveranstaltungen in der jeweiligen Sprache befähigen

Erwartungen an die künftige Tätigkeit:
Neben den sich insbesondere aus § 99 BerlHG  ergebenden dienstlichen Aufgaben werden von der/dem Berufenen außerdem die nachstehend aufgeführten Tätigkeiten erwartet:

  • Entwicklung von eigenen und neuen Schwerpunkten unter Integration in die oder Koopera­tion mit den bestehenden Arbeitsgruppen, z.B. im Tiermedizinischen Zentrum für Resis­tenzforschung (TZR) und den lebensmittelrelevanten Fächern am Fachbereich Veterinär­medizin
  • Kooperation mit weiteren Arbeitsgruppen der Freien Universität Berlin sowie anderen Universitäten und Forschungseinrichtungen in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg
  • erfolgreiche Einwerbung und Durchführung von Drittmittelprojekten
  • Erwerb von Deutschkenntnissen mindestens auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Euro­päischen Referenzrahmens für Sprachen bis zum Zeitpunkt der Tenure-Evaluierung
  • Berücksichtigung von Gender- und Diversity-Aspekten in der Lehre

Die Einstellung der/des zu Berufenden als Beamtin/Beamter auf Zeit ist für die Dauer von zunächst drei Jahren beabsichtigt. Im Fall der festgestellten Bewährung (Zwischenevaluation) ist eine Be­schäftigung für weitere drei Jahre vorgesehen. Im Anschluss daran wird die Berufung auf die unbe­fristete Universitätsprofessur ohne erneute Ausschreibung erfolgen, sofern die/der Berufene auch die abschließende Evaluation (Tenure-Evaluation) erfolgreich absolviert hat. Zu diesem Zweck werden bereits bei der Besetzung der Juniorprofessur Leistungen vereinbart, deren Erfüllung im Rahmen des Tenure-Evaluierungsverfahrens überprüft wird (§ 102 c BerlHG).

Die zu vereinbarenden Leistungsanforderungen werden sich grundsätzlich auf folgende Bereiche beziehen:

  • Forschung
  • Lehre
  • Nachwuchsförderung
  • Akademische Selbstverwaltung
  • Personalführung
  • Sprachkompetenz

Zum Zeitpunkt der Einstellung auf die unbefristete Universitätsprofessur müssen darüber hinaus die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Im Übrigen gelten für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Promotion an der Freien Universität Berlin abgeschlossen haben und / oder hauptberuflich an der Freien Universität Berlin tätig sind, die Vorschriften des § 102 c Abs. 3  BerlHG.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse und Urkunden/ggf. auch Ernen­nungsurkunden in deutscher oder englischer Sprache [ggf. Übersetzungen beifügen], Schriftenver­zeichnis, Liste der durchgeführten Lehrveranstaltungen inkl. Nachweisen zur pädagogischen Eig­nung, Angaben zu derzeitigen oder geplanten Forschungsvorhaben, Forschungskooperationen und Drittmittelprojekten, ggf. Sprachzertifikate, außerdem – falls für das jeweilige Fachgebiet zu­treffend – Angaben zur Schulpraxis, zu Industriekooperationen, Erfindungen, Patenten, Ausgrün-dungen, etc.) sind bis zum 29.07.2021 (elektronisch in einer einzigen pdf-Datei, maximal 5 MB) einschließlich einer privaten Post- und E-Mail-Adresse unter Angabe der Kennung

zu richten an die

Freie Universität Berlin
Fachbereich Veterinärmedizin
Oertzenweg 19b
Dekanat (Haus 4)
Herrn Univ.-Prof. Dr. J. Zentek
14195 Berlin

E-Mail-Adresse: dekanat@vetmed.fu-berlin.de