Tenure Track-Professur für Globalgeschichte des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit

In der Philosophischen Fakultät, Fachbereich Geschichtswissenschaft, Seminar für Mittelalterliche Geschichte der Eberhard Karls Universität Tübingen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

Tenure Track-Professur für Globalgeschichte des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit

zu besetzen.

Die Inhaberin/Der Inhaber der Professur soll die Globalgeschichte des 14. bis 17. Jahrhunderts in Forschung und Lehre vertreten und bereit sein, in Forschungszentren und Forschungsverbünden der Fakultät mitzuwirken. Erwartet wird weiterhin die Fähigkeit und Bereitschaft, in allen Studiengängen des Fachbereichs Geschichtswissenschaft mitzuwirken. Die Lehrverpflichtung beträgt vier bis sechs Semesterwochenstunden.

Die Universität setzt eine herausragende Dissertation zur Globalgeschichte entweder des Spätmittelalters oder der Frühen Neuzeit, das erkennbare Potential für international sichtbare Publikationen in renommierten Zeitschriften mit Begutachtungsverfahren sowie didaktische Eignung voraus.

Bewerberinnen und Bewerber auf eine Tenure Track-Professur, die in Tübingen promoviert haben, sollen nach der Promotion die Universität gewechselt haben oder mindestens zwei Jahre außerhalb der Universität Tübingen wissenschaftlich tätig gewesen sein.

Die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle ist mit Tenure Track für die Berufung auf eine W3-Professur verbunden. Bei positiver Evaluation erfolgt die Berufung auf eine W3-Stelle ohne erneute Ausschreibung in einem angemessen vereinfachten Berufungsverfahren. Die konkreten Kriterien, die der Zwischen- und Endevaluation zugrunde gelegt werden, finden sich neben dem allgemeinen Qualitätssicherungskonzept direkt im Anschluss an diesen Ausschreibungstext (siehe unten). Dort finden Sie auch Aussagen zur Stellenkategorie.

Die Universität Tübingen strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an und bittet entsprechend qualifizierte Wissenschaftlerinnen nachdrücklich um ihre Bewerbung. Qualifizierte internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf und Darstellung des wissenschaftlichen Werdegangs, Scans von Urkunden, Verzeichnis der Publikationen, Nachweis der Lehrerfahrung) sowie den selbst verfassten Monografien und bis zu fünf einschlägigen Aufsätzen sind bis zum 27.04.2018 in elektronischer Form zu richten an den Dekan der Philosophischen Fakultät (bewerbung[at]philosophie.uni-tuebingen.de). Rückfragen können ebenfalls an den Dekan gerichtet werden.

 

Evaluationskriterien für die Überleitung auf W3 tenure-track Professur Globalgeschichte

1) Forschungsleistungen:

a) Abfassung eines zweiten Buches (neben der Dissertation) und weitere Publikationen:

Publikation der Monographie oder Vorlage eines Manuskriptes im Umfang von im Regelfall mindestens 250 Seiten, das bei der Endevaluation extern begutachtet werden kann. Bei deutlicher Unterschreitung des Umfangs müssen Gründe dafür ersichtlich sein, dass die wissenschaftliche Leistung trotzdem gleichrangig ist.

Mindestens zwei Publikationen in hochrangigen Zeitschriften mit Qualitätssicherung oder hochrangigen Sammelbänden, davon eine abweichend vom Thema der Monographie und der Dissertation.

Mit der Monographie muss auch der Nachweis erbracht werden, dass der Autor in mindestens einem weiteren Themenfeld dieses Faches oder Fachgebiets neben der Dissertation durch eigene Forschungen ausgewiesen ist.

Mindestens 4 weitere Publikationen (hierzu zählen auch Publikationen aus Punkt 7).

Für die Zwischenevaluation: Vorlage von Manuskriptteilen der Monographie und / oder genaue und überprüfbare Dokumentation der bis dahin erbrachten Arbeiten (Erschließung von Archivmaterial, Aufarbeitung von Geschichtsquellen anderer Art usw.), weiterhin detaillierter Aufriß der noch zu erbringenden Leistungen, Inhaltsübersicht/Gliederung der Monographie und Zeitplan. Weiterhin Vorlage mindestens einer weiteren Publikation oder eines publikationsfertigen Manuskriptes.

Als hochrangige Zeitschriften zählen qualitätsgesicherte Zeitschriften (peer review oder fachbebietsübergreifendes hochrangiges Herausgeberkriterium) mit großer nationaler und internationaler Verbreitung im jeweiligen Fachgebiet. Als hochrangige Sammelbände gelten Veröffentlichungen von Themenbänden und Konferenzen, die mit kompetitiv eingeworbenen Mitteln finanziert werden und an denen der Autor auf Einladung teilgenommen hat.

b) Andere Wege der wissenschaftlichen Qualifikation

Wenn in besonders begründeten Ausnahmefällen keine zweite Monographie verfasst wird, dann sind die genauen Qualifikationsziele (Zahl und Art der geforderten Artikel oder kleinen Monographien, weitere wissenschaftlichen Leistungen) je nach den individuellen Forschungsplanungen eines Wissenschaftlers/einer Wissenschaftlerin im Rahmen einer Berufungsvereinbarung bzw. ggf. auch im Rahmen einer besonderen Zielvereinbarung bei der Zwischenevaluation konkret zu vereinbaren. Die Vereinbarung muss von der Fakultät geprüft und gebilligt werden. Die Zielvereinbarung muss so gestaltet sein, dass die geforderten Leistungen zur Feststellung der Habilitationsäquivalenz ausreichen.

c) Inhaltliche Breite: der in der Ausschreibung enthaltene epochenübergreifende Ansatz (14.-17. Jahrhundert) muss auch in den Forschungsleistungen erfüllt sein; d.h. es müssen substantielle Forschungen sowohl zum Spätmittelalter wie zur Frühen Neuzeit vorliegen.

2) Lehre in der vollen Breite der Ausschreibung

Überdurchschnittliche Lehrevaluationen. Erwartet wird, dass bis zum Ende der Juniorprofessur das Spektrum der gehaltenen Lehrveranstaltungen in allen Bereichen (Vorlesungen, Seminare, weitere Übungen, Beteiligung an Prüfungen) in der Breite den Anforderungen der nachfolgenden W3-Professur entspricht. Insbesondere ist nachzuweisen, dass das epochenübergreifende Profil der Professur auch in der Lehre umgesetzt wird und am Ende der Juniorprofessur Lehrveranstaltungen sowohl zum Spätmittelalter wie zur Frühen Neuzeit abgehalten worden sind. Die in der Ausschreibung erwartete Mitarbeit an den Studiengängen des Fachbereichs erfordert weiterhin, dass geschichtswissenschaftlich curricular relevante Lehre auch außerhalb des Felds der Globalgeschichte zu leisten ist.

Für die Zwischenevaluation: Überdurchschnittliche Lehrevaluationen. Nachweis, dass neue Felder in der Lehre erarbeitet wurden.

3) Eigenständige Drittmittelinitiativen (extramural)

Eigenständig bedeutet: Als Alleinverantwortlicher oder Hauptverantwortlicher eines Projekts oder Teilprojekts, d.h. also z.B. nicht: gemeinsames Projekt oder Teilprojekt mit einem erfahreneren oder gleich erfahrenen Projektleiter innerhalb der Universität. Gemeinsame Projekte mit Vertretern anderer Universitäten sind möglich. Extramural bedeutet: Externe Drittmittelgeber, an denen interne Gutachterverfahren keine Rolle spielen.

Als Drittmittelprojekte zählen nicht nur Forschungsprojekte mit Stellen, sondern auch: Einwerben eines eigenen Forschungsstipendiums o.ä., das im Rahmen einer Juniorprofessur zu einer Beurlaubung ohne Bezüge führen kann, größere Drittmittelbeträge für Gastprofessuren/Fellowships, die durch Humboldt u.ä. finanziert werden, größere drittmittelgeförderte Tagungen.

Erwartet wird die ernsthafte und auch in der Qualität nachprüfbare Antragstellung; der Fall, dass in unglücklichen Konstellationen alle Anträge fehlschlagen, bedeutet nicht per se das Verfehlen dieses Evaluationskriteriums.

Für die Zwischenevaluation: vorliegender Antrag oder konkreter Antragsplan

4) Aufbau von Kooperationen national und international

nachzuweisen z.B. auch durch eigene Vortragstätigkeit, durch Tagungen usw.

Für die Zwischenevaluation: Nachweis entsprechender Kooperationen, für die Endevaluation: Nachweis anhaltender Aktivitäten in diesem Bereich

5) Betreuung von wissenschaftlichen Abschlussleistungen

Umfasst: Betreuung von MA und BA-Arbeiten sowie Betreuungen im Rahmen von Promotionen. Nach 6 Jahren sind betreute BA- und MA-Arbeiten auch außerhalb des engeren Forschungsgebiets sowie die Beteiligung an Promotionsbetreuung vorzuweisen. Die Übernahme der Erstbetreuung und ggf. ein Abschluss einer Promotion in erwartbarer Zeit sind nur nachzuweisen, wenn der Juniorprofessur eine Doktorandenstelle zur Besetzung zur Verfügung steht; andernfalls genügt die Mitwirkung bei Promotionsbetreuungen (Gutachten, Promotionskolloquien, Zweitbetreuungen).

Für die Zwischenevaluation: Abgeschlossene BA- und MA-Arbeiten

6) Erfolgreiche eigene Arbeit in Gremien und Administration in mehr als einem Bereich

Nachzuweisen ist in mindestens zwei Feldern die Fähigkeit, Aufgaben in diesem Bereich eigenständig und in eigener Verantwortung erfolgreich durchzuführen. Nicht ausreichend ist die bloße Mitgliedschaft in Kommissionen.

Für die Zwischenevaluation: Nachweis von Tätigkeit in einem Bereich oder konkrete Planungen.

7) Nachgewiesene Transferaktivitäten in die Gesellschaft

Z.B.: Vortrag/Publikation außerhalb des wissenschaftlichen Bereiches, Engagement für den Förderverein, Organisation einer öffentlichen Veranstaltung/Ringvorlesung u.ä.). Nachgewiesen werden soll, dass etwas in diesem Bereich existiert und die Fähigkeit zeigt, in diesem Bereich tätig zu sein; quantitativ sind hier sehr geringe Anforderungen zu stellen.

Für die Zwischenevaluation: noch keine konkreten Nachweise erforderlich.

Die Erfüllung aller Kriterien ist zwingend. Die Kriterien 3, 4, 6 und 7 sind jedoch bereits erfüllt, wenn eine eigenständige erfolgreiche Tätigkeit in diesem Bereich stattgefunden hat und weitere erfolgreich Tätigkeit erwarten lässt. Darüber hinaus gehende Aktivitäten auf diesen Feldern werden ausdrücklich nicht erwartet und können auf keinen Fall geringere Leistungen bei den Kriterien 1 und 2 ausgleichen. Bei Kriterium 2 und 5 wird eine breitere Tätigkeit erwartet. Der Fachbereich trägt jedoch Sorge dafür, dass genügend Zeit für die eigene Forschungsarbeit (Kriterium 1) zur Verfügung steht.