Universitätsprofessur für Entwicklung im Kindes- und Jugendalter mit dem Schwerpunkt schulisches Lernen Besoldungsgruppe: W 2 auf Zeit (fünf Jahre) mit Tenure Track W 2

Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie
Wissenschaftsbereich Erziehungswissenschaft und Grundschulpädagogik

Universitätsprofessur für Entwicklung im Kindes- und Jugendalter mit dem Schwerpunkt
schulisches Lernen
Besoldungsgruppe: W 2 auf Zeit (fünf Jahre) mit Tenure Track W 2
Kennung: 12-52/2020

Diese Tenure-Track-Professur wird durch das Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissen­schaftlichen Nachwuchses (Tenure-Track-Programm) gefördert. Daher werden insbesondere Wis­senschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich im Anschluss an die Promotion in einer frühen Karrierephase befinden, aufgefordert sich zu bewerben.

Aufgabengebiet:
Vertretung des o.g. Fachgebietes in Forschung und Lehre

Einstellungsvoraussetzungen:
gem. § 100 BerlHG

Weitere Anforderungen:

  • exzellente Forschungsaktivitäten sowie ein ausgeprägtes und sichtbares Profil zum Thema "Entwicklung des Lernens und Interventionen bei Besonderheiten in der Entwicklung des Ler­nens in Schule und Unterricht";
  • anschlussfähige inhaltliche Schwerpunktsetzung in mindestens einem der folgenden Themen­bereiche: Grundlagen und Entwicklung neurokognitiver Mechanismen des Lernens; pädagogi­sche und psychologische Diagnostik bei Besonderheiten in der Entwicklung des Lernens; Inter­vention und schulische Förderung bei Lernstörungen, Teilleistungsschwäche oder allgemeinen Lernschwierigkeiten;
  • internationale einschlägige Forschungsaktivitäten und Publikationen;
  • Nachweise erfolgreicher universitärer Lehre, möglichst auch international;
  • Erfahrungen in der Akquise und Durchführung drittmittelgeförderter Forschung.

Erwartungen an die künftige Tätigkeit:
Neben den sich insbesondere aus § 99 BerlHG  ergebenden dienstlichen Aufgaben werden von
der/dem Berufenen außerdem die nachstehend aufgeführten Tätigkeiten erwartet:

  • Enge Zusammenarbeit mit dem Arbeitsbereich „Sonderpädagogik“ beim Aufbau des neu etab­lierten Bachelor- und Masterstudiengangs „Sonderpädagogik“ am Fachbereich;
  • interdisziplinäre Zusammenarbeit mit weiteren Einrichtungen des Fachbereichs und anderen Fachbereichen der Freien Universität Berlin;
  • Angebot der Lehre für Lehramtsstudierende mit dem Kernfach Sonderpädagogik zum Förder­schwerpunkt „Entwicklung des Lernens“ und zur allgemeinen Sonderpädagogik;
  • Beteiligung am Praxissemester und Förderung der Zusammenarbeit mit den Praktikumsschu-len;
  • Beteiligung an regionalen sowie weiteren nationalen und internationalen Forschungsverbün-den und Forschungsschwerpunkten mit international anschlussfähiger exzellenter Forschung;
  • Übernahme einer aktiven Rolle in Verbundforschungsvorhaben am Fachbereich;
  • Berücksichtigung von für die Diziplin relevanten Gender- und Diversity-Aspekten in Forschung und Lehre.

Die Einstellung der/des zu Berufenden als Beamtin/Beamter auf Zeit ist für die Dauer von zunächst fünf Jahren beabsichtigt. Die befristete Universitätsprofessur ist mit der Zusage verbunden, dass im Anschluss an diese die Berufung auf die unbefristete Universitätsprofessur ohne erneute Ausschrei­bung erfolgen wird, sofern die/der Berufene die Tenure-Evaluation erfolgreich absolviert hat. Zu die­sem Zweck werden bei der Besetzung der befristeten Universitätsprofessur Leistungen vereinbart, deren Erfüllung im Rahmen des Evaluierungsverfahrens überprüft wird (§ 102 c BerlHG).

Die zu vereinbarenden Leistungsanforderungen werden sich grundsätzlich auf folgende Bereiche beziehen:

  • Forschung
  • Lehre
  • Nachwuchsförderung
  • Akademische Selbstverwaltung
  • Personalführung
  • Sprachkompetenz

Zum Zeitpunkt der Einstellung auf die unbefristete Universitätsprofessur müssen darüber hinaus die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Im Übrigen gelten für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Promotion an der Freien Universität Berlin abgeschlossen haben und / oder hauptberuflich an der Freien Universität Berlin tätig sind, die Vorschriften des § 102 c Abs. 3 i.V.m. Abs. 7 BerlHG.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse und Urkunden/ggf. auch Ernen­nungsurkunden in deutscher oder englischer Sprache [ggf. Übersetzungen beifügen], Schriftenver­zeichnis, Liste der durchgeführten Lehrveranstaltungen inkl. Nachweisen zur pädagogischen Eig­nung, Angaben zu derzeitigen oder geplanten Forschungsvorhaben, Forschungskooperationen und Drittmittelprojekten, ggf. Sprachzertifikate, außerdem – falls für das jeweilige Fachgebiet zutreffend – Angaben zur Schulpraxis, zu Industriekooperationen, Erfindungen, Patenten, Ausgründungen, etc.) sind bis zum 07.01.2021 (vorzugsweise elektronisch in einer einzigen pdf-Datei, maximal 5 MB) einschließlich einer privaten Post- und E-Mail-Adresse unter Angabe der Kennung

zu richten an die

Freie Universität Berlin
Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie
Dekanat
z.Hd. von Univ.-Prof. Dr. Rainer Watermann
(Dekan)
Habelschwerdter Allee 45
14195 Berlin
E-Mail-Adresse: deanfb12@zedat.fu-berlin.de

Die für die Besetzung von Professuren insbesondere relevanten Rechtsvorschriften des Berliner Hochschulgesetzes (§§ 99, 100, 101, 102 a,102 c BerlHG) finden Sie hier: http://www.fu-ber-lin.de/bbs.