W1-Juniorprofessur für Allgemeine Erziehungswissenschaft mit Tenure Track nach W3 (LBesG) (m/w/d)

Im Fachbereich I im Fach Erziehungswissenschaft ist zum 01.04.2022 eine

W1-Juniorprofessur für Allgemeine Erziehungswissenschaft mit Tenure Track nach
W3 (LBesG) (m/w/d)

im Beamtenverhältnis auf Zeit zu besetzen. Der/die Stelleninhaber/in soll das in der Widmung genannte Gebiet in Forschung und Lehre vertreten.

Diese Tenure-Track-Professur wird durch das Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Tenure-Track-Programm) gefördert. Sie richtet sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in einer frühen Karrierephase und mit einem außerordentlichen Potenzial für eine weitere Karriere in der Wissenschaft.

Zum Aufgabenprofil der Juniorprofessur gehören Forschung und Lehre in der Allgemeinen Erziehungswissenschaft im Rahmen eines selbstgewählten Schwerpunktes, der anschlussfähig an Diskurse der Sozial- und Organisationspädagogik ist. Erwartet werden die Übernahme von Lehrveranstaltungen im BA Sozial- und Organisationspädagogik und im MA Organisation des Sozialen sowie die Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung.

Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 54 HochSchG, insbesondere sind dies neben einem abgeschlossenen Studium, die pädagogische Eignung und besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die durch die herausragende Qualität der Promotion nachgewiesen wird, sowie weitere wissenschaftliche Leistungen außerhalb der Promotion. Die Fähigkeit in deutscher Sprache Lehrveranstaltungen anzubieten, wird erwartet.

Gemäß §§ 54, 55 HochSchG werden Juniorprofessuren grundsätzlich für die Dauer von sechs Jahren besetzt. Es findet eine Evaluierung mit orientierendem Charakter zum Leistungsstand in Lehre und Forschung frühestens nach dem dritten und spätestens vor Ablauf des vierten Beschäftigungsjahres statt. Im Anschluss daran ist eine dauerhafte Übertragung der o.a. Professur (Bes.Gr. W3 LBesG) vorgesehen, wenn sich der/die Stelleninhaber/in nach Maßgabe der einschlägigen hochschulrechtlichen Regelungen (Evaluationsverfahren) bewährt hat und die allgemeinen dienstrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Auf § 50 Abs. 5 Sätze 5 und 6 HochSchG wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.

Das Land Rheinland-Pfalz und die Universität Trier vertreten ein Betreuungskonzept, bei dem eine hohe Präsenz der Lehrenden am Hochschulort erwartet wird. Die Universität Trier ist bestrebt, die Zahl ihrer Hochschullehrerinnen zu erhöhen, und fordert Wissenschaftlerinnen nachdrücklich zu einer Bewerbung auf. Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen [Lebenslauf, Zeugniskopien, Schriftenverzeichnis, Aufstellung der Lehrveranstaltungen] in elektronischer Form in einer PDF-Datei sind bis zum 22.02.2021 an den Dekan des Fachbereichs I, Prof. Dr. Conny Antoni der Universität Trier, 54286 Trier (Mailadresse: dekanfb1@uni-trier.de), zu richten.