W1-Professur mit Tenure-Track auf W3 für Strafrecht und Strafprozessrecht

In der Stiftung Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) ist im Rahmen des Bund-Länder-Programms zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Tenure-Track-Programm) un­ter Zuordnung zur Juristischen Fakultät zum Wintersemester 2020/21 eine

W1-Professur mit Tenure-Track auf W3
für Strafrecht und Strafprozessrecht

zu besetzen.

Die Professur ist zunächst befristet auf drei bis vier Jahre und wird nach positiver Bewährungs­evaluation regulär auf maximal 6 Jahre verlängert. Die abschließende Tenure-Track-Evaluation, die über die Berufung auf Lebenszeit entscheidet, wird spätestens neun Monate vor Ablauf der zweiten Phase der Juniorprofessur eingeleitet. Die Satzung für die Evaluation von Juniorprofes­sorinnen und -professoren sowie Tenure-Track-Professorinnen und -professoren der Europa-Uni­versität Frankfurt (Oder) vom 11.12.2018 (AmBek Nr. 1/2019, S. 1, https://www.europa-uni.de/de/struktur/verwaltung/dezernat_2/amtliche_bekanntmachungen/ab-2019/AmBek-1-2019.pdf) regelt das Verfahren und enthält die Kriterien, auf Basis derer eine Zielvereinbarung abgeschlossen wird.

Die Professur soll die Fächer Strafrecht und Strafprozessrecht in Forschung und Lehre vertreten. Erwartet wird ein deutlicher wissenschaftlicher Ausweis in den Kernbereichen des Strafrechts und des Strafprozessrechts sowie die Bereitschaft zur Mitwirkung an der grundständigen Lehre.

Im Rahmen des Profils der Juristischen Fakultät der Europa-Universität werden folgende beson­dere Erwartungen gestellt:

  • Erkennbare Ansätze zur Herausbildung eines zweiten Forschungsschwerpunkts in min­destens einem der strafrechtlichen Nebengebiete (insbesondere Jugendstrafrecht, Krimi­nologie, Medienstrafrecht, Sanktionen- und Strafvollzugsrecht, Steuerstrafrecht oder Wirt­schaftsstrafrecht),
  • Mitwirkung im strafrechtlichen Schwerpunktbereich,
  • Mitwirkung in der Grundlagenausbildung,
  • Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit,
  • Interesse an Kooperationen mit mittel- und osteuropäischen Kolleginnen und Kollegen, insbesondere der AMU Poznań.

Die Ausschreibung richtet sich vor allem an Nachwuchswissenschaftlerinnen und –wissenschaftler in den ersten Jahren nach der Promotion.

Voraussetzungen:  

Die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen richten sich nach § 45 BbgHG. Für Personen, die an der Europa-Universität Viadrina promoviert wurden und/oder beschäftigt sind, ist darüber hin­aus § 11 der Berufungssatzung zu beachten. Sofern vor oder nach der Promotion eine Beschäf­tigung als Akademische Mitarbeitende erfolgt ist, sollen Promotions- und Beschäftigungsphase zusammen nicht mehr als sechs Jahre betragen. Zu Verlängerungstatbeständen wird auf § 45 BbgHG verwiesen. Zur Dokumentation dieser Zeiten und Prüfung von Verlängerungstatbeständen verwenden Sie bitte den Ergänzungsbogen.

Die Stiftung Europa-Universität Viadrina hat sich im Rahmen ihres Gleichstellungskonzepts das strategische Ziel gesetzt, den Anteil von Frauen in Forschung und Lehre deutlich zu erhöhen und nimmt an den forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der DFG teil. Sie bittet Wissen­schaftlerinnen deshalb ausdrücklich um ihre Bewerbung. Bewerberinnen können sich mit der Gleichstellungsbeauftragten in Verbindung setzen (www.europa-uni.de/gleichstellung).

Die Universität unterstützt ihre Mitglieder bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Sie bietet familienfreundliche Studien- und Arbeitsbedingungen. Nähere Informationen finden Sie unter: (www.europa-uni.de/familie)

Menschen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung und Befähigung vorrangig berücksich­tigt. Es ist empfehlenswert, auf eine evtl. Behinderung bereits in der Bewerbung hinzuweisen.

Wir bieten Ihnen:

  • Arbeiten und Leben an einer lebendigen Universität mit internationalem Profil
  • interdisziplinären Austausch
  • Kooperationen im mittel- und osteuropäischen Raum
  • eine zertifizierte familienfreundliche Hochschule

Ihre ausführlichen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte unter Angabe der Kenn-Nr. 1100-20-01 bis zum 02.04.2020 an die

Europa Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Dekan der Juristischen Fakultät
Herrn Prof. Dr. Ulrich Häde
E-Mail: dek-rewi@europa-uni.de