In der Stiftung Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) ist im Rahmen des Bund-Länder-Programms zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Tenure-Track-Programm) unter Zuordnung zur Juristischen Fakultät zum Wintersemester 2020/21 eine
W1-Professur mit Tenure-Track auf W3
für Strafrecht und Strafprozessrecht
zu besetzen.
Die Professur ist zunächst befristet auf drei bis vier Jahre und wird nach positiver Bewährungsevaluation regulär auf maximal 6 Jahre verlängert. Die abschließende Tenure-Track-Evaluation, die über die Berufung auf Lebenszeit entscheidet, wird spätestens neun Monate vor Ablauf der zweiten Phase der Juniorprofessur eingeleitet. Die Satzung für die Evaluation von Juniorprofessorinnen und -professoren sowie Tenure-Track-Professorinnen und -professoren der Europa-Universität Frankfurt (Oder) vom 11.12.2018 (AmBek Nr. 1/2019, S. 1, https://www.europa-uni.de/de/struktur/verwaltung/dezernat_2/amtliche_bekanntmachungen/ab-2019/AmBek-1-2019.pdf) regelt das Verfahren und enthält die Kriterien, auf Basis derer eine Zielvereinbarung abgeschlossen wird.
Die Professur soll die Fächer Strafrecht und Strafprozessrecht in Forschung und Lehre vertreten. Erwartet wird ein deutlicher wissenschaftlicher Ausweis in den Kernbereichen des Strafrechts und des Strafprozessrechts sowie die Bereitschaft zur Mitwirkung an der grundständigen Lehre.
Im Rahmen des Profils der Juristischen Fakultät der Europa-Universität werden folgende besondere Erwartungen gestellt:
Die Ausschreibung richtet sich vor allem an Nachwuchswissenschaftlerinnen und –wissenschaftler in den ersten Jahren nach der Promotion.
Voraussetzungen:
Die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen richten sich nach § 45 BbgHG. Für Personen, die an der Europa-Universität Viadrina promoviert wurden und/oder beschäftigt sind, ist darüber hinaus § 11 der Berufungssatzung zu beachten. Sofern vor oder nach der Promotion eine Beschäftigung als Akademische Mitarbeitende erfolgt ist, sollen Promotions- und Beschäftigungsphase zusammen nicht mehr als sechs Jahre betragen. Zu Verlängerungstatbeständen wird auf § 45 BbgHG verwiesen. Zur Dokumentation dieser Zeiten und Prüfung von Verlängerungstatbeständen verwenden Sie bitte den Ergänzungsbogen.
Die Stiftung Europa-Universität Viadrina hat sich im Rahmen ihres Gleichstellungskonzepts das strategische Ziel gesetzt, den Anteil von Frauen in Forschung und Lehre deutlich zu erhöhen und nimmt an den forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der DFG teil. Sie bittet Wissenschaftlerinnen deshalb ausdrücklich um ihre Bewerbung. Bewerberinnen können sich mit der Gleichstellungsbeauftragten in Verbindung setzen (www.europa-uni.de/gleichstellung).
Die Universität unterstützt ihre Mitglieder bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Sie bietet familienfreundliche Studien- und Arbeitsbedingungen. Nähere Informationen finden Sie unter: (www.europa-uni.de/familie)
Menschen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung und Befähigung vorrangig berücksichtigt. Es ist empfehlenswert, auf eine evtl. Behinderung bereits in der Bewerbung hinzuweisen.
Wir bieten Ihnen:
Ihre ausführlichen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte unter Angabe der Kenn-Nr. 1100-20-01 bis zum 02.04.2020 an die
Europa Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Dekan der Juristischen Fakultät
Herrn Prof. Dr. Ulrich Häde
E-Mail: dek-rewi@europa-uni.de