W1 t.t. W2 - "Säkularismus in der islamischen Moderne"

An der Philosophisches Fakultät der Georg-August-Universität ist im Rahmen des Bund-Länder-Programms zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Nachwuchspakt) zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Juniorprofessur

W1 t.t. W2 - "Säkularismus in der islamischen Moderne"

im Beamtenverhältnis (BesGr. W1 NBesO) auf Zeit mit Tenure Track (W2) zu besetzen.

Die Bestellung erfolgt zunächst für die Dauer von drei Jahren. Bei positiver Zwischenevaluation wird das Dienstverhältnis um bis zu drei weitere Jahre verlängert. Die Überleitung in eine Lebenszeitprofessur ohne Ausschreibung (W2) erfolgt nach einer weiteren positiven Evaluation.

Von der Stelleninhaberin / dem Stelleninhaber wird erwartet, dass sie/er Säkularismus, säkulare Prozesse und Dynamiken bzw. nicht-religiös argumentierende Konzeptionen und Traditionen in der islamischen Welt in Forschung und Lehre vertritt. Die Schwerpunkte der eigenen Forschung sollen in der Moderne liegen. Zugleich sollte die historische Dimension säkularen Denkens berücksichtigt werden.

Die Mitwirkung an innerinstitionären bzw. innerfakultären Forschungsprojekten sowie an fakultätsübergreifenden Forschungsverbünden im Bereich der interdisziplinären Religionsforschung wird ebenso erwartet wie das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung. Zudem legt die Universität großen Wert auf forschungsorientierte Lehre.

Erwartet werden eine exzellente Dissertation in den Fächern Arabisitk und/oder Islamwissenschaft, Philosophie, Politikwissenschaft, Soziologie bzw. anderer relevanter Fächer, einschlägige Publikationen, gute Arabisch-Kenntnisse (aktiv und passiv) sowie anfängliche Erfahrungen in der Hochschullehre. Kenntnisse einer zweiten fachlich einschlägigen Sprache sind wünschenswert.

Weitere Informationen über die Professur finden Sie im Internet unter dem Link http://www.uni-goettingen.de/de/518765.html

Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 30 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes in der zurzeit geltenden Fassung. Bewerberinnen und Bewerber, die an der Universität Göttingen promoviert wurden, können in der Regel nur berücksichtigt werden, wenn sie nach der Promotion mindestens 2 Jahre außerhalb der Universität Göttingen wissenschaftlich tätig waren. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt die Einstellung im Beamtenverhältnis auf Zeit. Die Stiftungsuniversität Göttingen besitzt das Berufungsrecht. Einzelheiten werden auf Anfrage erläutert.

Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Ausland sind ausdrücklich erwünscht. Die Universität Göttingen strebt in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Wissenschaftlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Sie versteht soch zudem als familienfreundliche Hochschule und hat sich zum Ziel gesetzt, mehr schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Bewerbungen Schwerbehinderter erhalten bei gleicher Qualifikation den Vorzug.

Bewerbungen mit einem Lebenslauf, einer Darstellung des wissenschaftlichen Werdegangs einschl. der Lehrtätigkeit und einem Schriftenverzeichnis werden bis zum 11.04.2018 ausschließlich per E-Mail im PDF-Format an den Dekan der Philosophischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen, Humboldtallee 17, 37073 Göttingen (bitte nur per E-Mail im PDF-Format an die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Glemnitz marina.glemnitz@zvw.uni-goettingen.de), erbeten.