W2 t.t. W2 – "Interorganisationale Informationssysteme"

An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen ist im Rahmen des Bund-Länder-Programms zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Nachwuchspakt) zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Professur

W2 t.t. W2 – "Interorganisationale Informationssysteme"

im Beamtenverhältnis (BesGr. W2 NBesO) auf Zeit mit Tenure Track (W2) zu besetzen.

Die Berufung erfolgt zunächst für die Dauer von fünf Jahren (§ 28 Niedersächsisches Hochschulgesetz -NHG-). Die Überleitung in eine Lebenszeitprofessur ohne Ausschreibung (W2) erfolgt nach einer positiven Evaluation.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die Forschungsaktivitäten auf dem Gebiet der interorganisationalen Informationssysteme betreiben und in einem oder mehreren der folgenden Forschungsschwerpunkte ausgewiesen sind: Digitale Plattformen und digitale Geschäftsmodelle, Standardisierung von Systemschnittstellen, -komponenten und Geschäftsprozessen, effiziente Datenhaltung und Datenverarbeitung, Systemmodellierung und Modellierungsmethoden, Unternehmensarchitekturen.

Es sind sowohl gestaltungsorientierte, wie auch qualitative oder quantitative Forschungsansätze erwünscht.

Aussichtsreiche Bewerberinnen und Bewerber verfügen über exzellente Veröffentlichungen in hochrangigen internationalen Fachzeitschriften. Auslandserfahrungen und Drittmitteleinwerbungen sind vorteilhaft. Es wird erwartet, dass sich die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber in der betriebswirtschaftlichen Lehre und Wirtschaftsinformatiklehre in den Bachelor- und Master-Studiengängen, am Promotionsstudiengang sowie an der Göttinger Graduiertenschule Gesellschaftswissenschaften angemessen beteiligt. Die Universität legt dabei Wert auf forschungsorientierte Lehre. Es wird begrüßt, dass sich die Professur in fakultätsübergreifende Verbünde einbringt. Darüber hinaus wird erwartet, dass sich die Professur am disziplinübergreifenden Themenschwerpunkt "Data Science" beteiligt. Ebenso wird die Einwerbung von Drittmitteln erwartet.

Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 25 NHG in der zurzeit geltenden Fassung. Bewerberinnen und Bewerber, die an der Universität Göttingen promoviert haben, können in der Regel nur berücksichtigt werden, wenn sie nach der Promotion mindestens zwei Jahre außerhalb der Universität Göttingen wissenschaftlich tätig waren. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt die Einstellung im Beamtenverhältnis auf Zeit. Die Stiftungsuniversität Göttingen besitzt das Berufungsrecht. Einzelheiten werden auf Anfrage erläutert.

Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Ausland sind ausdrücklich erwünscht. Die Universität Göttingen strebt in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf. Sie versteht sich zudem als familienfreundliche Hochschule und fördert die Vereinbarkeit von Wissenschaft/Beruf und Familie. Die Universität hat sich zum Ziel gesetzt, mehr schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Bewerbungen Schwerbehinderter erhalten bei gleicher Qualifikation den Vorzug.

Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (einschließlich eines Lehr- und Forschungskonzeptes) richten Sie bitte online mittels einer pdf-Datei (max. 8 MB) bis zum 5. April 2018 an das Dekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät unter dekanat@wiwi.uni-goettingen.de.

Weitere Informationen wie zum Beispiel zum Ablauf des Berufungsverfahrens, zur Ausstattung der Professur, zur Einbindung der Professur in die Fakultät sowie zum Profil und den Leistungsangeboten von Universität und Fakultät, siehe rechts.